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08

Zolltarifkapitel 08

GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN

Was umfasst Kapitel 08 des Zolltarifs?

Kapitel 08 des Zolltarifs der EU umfasst genießbare Früchte und Nüsse sowie Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen. Im Bereich der Früchte werden unter anderem eingereiht: Kokosnüsse, Paranüsse und Cashewnüsse, Bananen und Kochbananen, Datteln, Feigen, Ananas, Avocados, Guaven, Mangos, Zitrusfrüchte (Orangen, Mandarinen, Zitronen, Grapefruits, Limetten), Weintrauben, Melonen und Wassermelonen, Äpfel, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Kiwis und andere Früchte. Genießbare Nüsse umfassen Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien, Macadamianüsse und Erdnüsse (obwohl letztere in Kapitel 12 eingereiht werden). Früchte können frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet oder vorläufig haltbar gemacht sein. Die Einfuhr von Obst in die EU ist eines der größten Segmente des Agrarhandels. Sie unterliegt der Pflanzengesundheitskontrolle, Vermarktungsnormen in Bezug auf Qualität und Größe der Früchte sowie der Untersuchung auf Pestizidrückstände. Wie bei Gemüse gilt für viele frische Früchte das Einfuhrpreissystem zum Schutz der europäischen Erzeuger. Obstzubereitungen (Konfitüren, Kompotte, Säfte) werden in Kapitel 20 eingereiht und Fruchtsäfte unter der Position 2009.

Zollsätze in Kapitel 08

Die Zollsätze für Obst sind vielfältig und in vielen Fällen saisonabhängig. Frische Bananen unterliegen einem Satz von 75 EUR je Tonne (mit Präferenzen für AKP-Staaten). Orangen haben Zölle von 3,2% bis 16% je nach Saison. Äpfel reichen von 0% bis 11,2%, Weintrauben von 0% bis 14,4% und Erdbeeren von 3,2% bis 11,2%. Gefrorenes Obst unterliegt Sätzen von 3,2% bis 20,8%. Genießbare Nüsse haben Sätze von 0% (Kokosnüsse, Paranüsse) bis 5,1% (Mandeln). Getrocknetes Obst reicht von 0% bis 12%. Das Einfuhrpreissystem gilt für Zitrusfrüchte, Weintrauben, Äpfel, Birnen und Tomaten und kann zu einem zusätzlichen spezifischen Zoll führen. Zahlreiche Präferenzabkommen der EU mit Ländern des Mittelmeerraums und Entwicklungsländern senken diese Sätze.

Wareneinreihung in Kapitel 08 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Obst erfordert die genaue Bestimmung der Art, des Erzeugniszustands und des Verarbeitungsgrades. Frische oder gekühlte, gefrorene, getrocknete und vorläufig haltbar gemachte Früchte haben eigene Tarifpositionen. Ein häufiger Fehler ist die Einreihung von kandierten Früchten in Kapitel 08 — sie sollten in Kapitel 20 eingereiht werden. Erdnüsse gehören nicht zu Kapitel 08, sondern zu Kapitel 12 als Ölsaaten. Schalen von Zitrusfrüchten und Melonen haben eine eigene Position 0814. Mischungen von gefrorenen oder getrockneten Früchten werden unter der Position für Mischungen eingereiht. Das Einfuhrdatum ist von entscheidender Bedeutung für Früchte, die dem Einfuhrpreissystem und saisonalen Sätzen unterliegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 08 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 08 umfasst genießbare Früchte und Nüsse in frischem, gekühltem, gefrorenem, getrocknetem oder vorläufig haltbar gemachtem Zustand. Eingereiht werden tropische Früchte, Zitrusfrüchte, Steinobst, Kernobst, Beerenobst, Nüsse und Zitrusschalen. Nicht erfasst sind hingegen Obstzubereitungen (Kapitel 20) und Erdnüsse (Kapitel 12).
Welche Zollsätze gelten für Obst (Kapitel 08)?
Die Zollsätze für Obst reichen von 0% bis über 20% und sind häufig saisonabhängig. Bananen haben einen Satz von 114 EUR je Tonne oder 16%, Zitrusfrüchte von 1,5% bis 16%. Für viele frische Früchte gilt das Einfuhrpreissystem, das zusätzliche Abgaben erzeugen kann. Entwicklungsländer und Handelspartner der EU profitieren von ermäßigten Sätzen.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 08?
Es ist die Obstart genau zu bestimmen, ihre Sorte (bei Zitrusfrüchten und Äpfeln) sowie der Zustand des Erzeugnisses — frisch, gefroren, getrocknet. Bei frischem Obst ist das Einfuhrdatum aufgrund der saisonalen Sätze von Bedeutung. Hilfreich sind die Anmerkungen zum Kapitel, die die einzelnen Obstkategorien definieren.