Unsicher bei der Klassifizierung?
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Zolltarifkapitel 03
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
Was umfasst Position 0304 des Zolltarifs?
Position 0304 umfasst Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekuehlt oder gefroren. Dies schliesst Filets aller Fischarten, gratenloses Fischfleisch, Fischflocken, Fischhackfleisch (Surimi) und andere Formen von zubereitetem Fischfleisch ein, das nicht weiter verarbeitet wurde. Die Einfuhr von Fischfilets in die EU erfordert ein Gesundheitszeugnis und Fangzertifikat. Die Zollsätze reichen von 0% bis 18%, je nach Art und Zustand (frisch/gefroren). Filets müssen die Normen für Parasiten, Histamin, Schwermetalle und Dioxine erfüllen. Eine Kontrolle an einer BCP ist erforderlich. Position 0304 gehört zu Kapitel 3 (lebende Tiere und Erzeugnise tierischen Ursprungs) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 0304 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 0304
Die Einfuhr von Fischfilets in die EU erfordert ein Gesundheitszeugnis und Fangzertifikat. Die Zollsätze reichen von 0% bis 18%, je nach Art und Zustand (frisch/gefroren). Eine Kontrolle an einer BCP ist erforderlich. Fischfilets müssen auf Parasiten (Anisakis) kontrolliert werden - Einfrieren bei -20°C für 24 Stunden ist eine wirksame Eliminierungsmethode. Ein Fangzertifikat ist erforderlich - pruefen Sie, ob es auch für auf See verarbeitete Filets gilt. Für bestimmte Arten gibt es autonome Zollaussetzungen, die den Satz auf 0% senken. Die Kennzeichnung muss die Fischart (Handels- und wissenschaftlicher Name), die Produktionsmethode und das Fanggebiet enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 0304 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 0304 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).
Einreihung von Waren in Position 0304 — worauf ist zu achten
Position 0304 umfasst Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch zerkleinert) — frisch, gekühlt oder gefroren. Dies ist die zentrale Position für die Fischverarbeitung. Unterpositionen unterteilen in frische/gekühlte Filets, gefrorene Filets und anderes Fischfleisch. Häufiger Fehler: ganzer Fisch (auch ohne Kopf) gehört zu 0302/0303, nicht hierher. Panierte Filets gehören zu Position 1604. Surimi (Fischpaste) ebenfalls zu 1604. Entscheidend: der Zerlegungsgrad des Fisches.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für den Import von Fischfilets (KN 0304) in die EU?
Der Import von Fischfilets und anderem Fischfleisch der Position 0304 unterliegt unterschiedlichen MFN-Zollsätzen in der EU. Gefrorene Kabeljaufilets werden mit 7,5 % verzollt, Lachsfilets mit 2 %, Seehechfilets mit 7,5 %, Pangasiusfilets mit 5,5 % und Pollackfilets mit 13,7 %. Frische Filets haben andere Sätze als gefrorene. Viele Arten profitieren von autonomen Zollaussetzungen oder Zollkontingenten mit ermäßigten Sätzen, insbesondere Arten für die Weiterverarbeitung in der EU. FTAs mit Norwegen, Island und Entwicklungsländern können Präferenzbedingungen gewähren. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Zertifikate sind für den Import von Fischfilets in die EU erforderlich?
Der Import von Fischfilets in die EU erfordert eine Fangbescheinigung gemäß der IUU-Verordnung, die den legalen Ursprung des Fisches bestätigt. Ein Gesundheitszeugnis der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes und ein CHED-P-Dokument über das TRACES-NT-System sind obligatorisch. Die Kontrolle erfolgt an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle (BCP). Der Filetier- und Verarbeitungsbetrieb muss von der Europäischen Kommission zugelassen sein. Bei Aquakulturerzeugnissen ist zusätzlich ein Tiergesundheitszeugnis für Aquakulturtiere erforderlich. Hygienestandards einschließlich Histaminkontrolle müssen eingehalten werden. Dies betrifft Waren der Position 0304 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte betreffen den Import von Fischfilets in die EU?
Der EU-Fischfiletmarkt ist einer der weltweit größten, was eine erhebliche Importnachfrage erzeugt. Die korrekte Unterscheidung zwischen Position 0304 (Filets und Fischfleisch), 0305 (getrockneter, gesalzener Fisch) und Kapitel 16 (Zubereitungen) ist wesentlich. Bei glasierten Filets muss das Nettogewicht (ohne Glasur) für Zollzwecke genau bestimmt werden. Importe von Pangasius- und Tilapiafilets aus Südostasien unterliegen verschärften Kontrollen auf Rückstände von Tierarzneimitteln. Autonome Zollaussetzungen für Mangelarten (z. B. Pollack zur Verarbeitung) werden vom EU-Rat halbjährlich aktualisiert. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.VerbrauchsteuerrechnerPrüfen Sie, ob Ihre Waren der Verbrauchsteuer unterliegen, und berechnen Sie den Steuerbetrag.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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