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97051000
KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTENSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnographischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder numismatischem Interesse

Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnographischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder numismatischem Interesse, Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnographischem oder historischem Interesse

Einreihung

Der KN-Code 970510 umfasst Sammlungen und Sammlungsstücke zoologischen, botanischen, mineralogischen, anatomischen, historischen, archäologischen, paläontologischen oder ethnographischen Interesses.

Regulatorische Anforderungen

Unterliegt CITES-Verordnung (EG) Nr. 338/97 für zoologische Exemplare. Verordnung (EU) 2019/880 für archäologische und paläontologische Stücke.

Handel

Die Einfuhr erfordert CITES- und Kulturgütprüfung.

Einreihung und Einfuhr von zoologische botanische Sammlungen - Unterposition KN

Die Unterposition KN 9705 10 umfasst zoologische botanische Sammlungen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Erfordern Tierpräparate CITES-Genehmigungen?
Ja, wenn die Art CITES-gelistet ist. Auch historische Exemplare unterliegen CITES.
Unterliegen Fossilien Kulturkontrollen?
Fossilien als paläontologische Stücke können der Verordnung (EU) 2019/880 unterliegen. Provenienz-Dokumentation empfohlen.
Welche Transportbedingungen gelten für biologische Exemplare?
Präparate erfordern Feuchtigkeits- und Schädlingsschutz. Nasspräparate unterliegen ADR-Gefahrgutvorschriften.
Wie werden zoologische botanische Sammlungen unter KN 9705 10 korrekt eingereiht?
Zoologische botanische Sammlungen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9705 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.