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97
Zolltarifkapitel 97
KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
Was umfasst Kapitel 97 des Zolltarifs?
Kapitel 97 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Zum Kapitel gehören: Gemälde, Zeichnungen und Pastelle, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen technische Zeichnungen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (9701), Originalstiche, -schnitte und -lithografien (9702), Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst aus beliebigem Material (9703), Briefmarken, Stempelmarken und ähnliche Wertzeichen (9704), Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem, archäologischem, paläontologischem, ethnografischem oder numismatischem Interesse (9705) sowie Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren (9706). Dieses Kapitel umfasst Waren von besonderem kulturellen und künstlerischen Wert. Die Einfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten in die EU unterliegt Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes, einschließlich der EU-Verordnung über die Einfuhr von Kulturgütern. Für Gegenstände von erheblichem Wert oder Alter können Ausfuhrgenehmigungen aus dem Herkunftsland erforderlich sein. Bestimmte Sammlungsstücke können den CITES-Vorschriften unterliegen, wenn sie Bestandteile tierischen oder pflanzlichen Ursprungs von gefährdeten Arten enthalten.
Zollsätze in Kapitel 97
Die Zollsätze auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten aus Kapitel 97 sind vorzugsweise niedrig oder null. Originalgemälde und -zeichnungen (9701) profitieren von einem Satz von 0%. Originalstiche und -lithografien (9702) haben einen Satz von 0%. Originalskulpturen (9703) profitieren von einem Nullzollsatz. Sammler-Briefmarken (9704) unterliegen einem Satz von 0%. Sammlungsstücke (9705) haben einen Satz von 0%. Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren (9706) profitieren von einem Satz von 0%. Die Nullzollsätze auf Kunstgegenstände spiegeln die EU-Politik zur Unterstützung des freien Verkehrs von Kulturgütern wider.
Wareneinreihung in Kapitel 97 - worauf ist zu achten
Die Einreihung in Kapitel 97 erfordert den Nachweis der Echtheit und Originalität des Werkes. Gemälde müssen vollständig von Hand geschaffen sein, und Skulpturen müssen Originale sein. Reproduktionen und Kopien werden nach ihrem Material in andere Kapitel eingereiht. Antiquitäten müssen ein nachgewiesenes Alter von mehr als 100 Jahren haben. Sammlungsstücke müssen einen wissenschaftlichen oder historischen Wert besitzen. Antiker Schmuck kann je nach seinem primären Wert in Kapitel 71 oder 97 eingereiht werden. Die Einfuhr von Kunstgegenständen erfordert eine Provenienzdokumentation.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 97 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 97 umfasst originale Kunstgegenstände (Gemälde, Skulpturen, Stiche), Sammlungsstücke (Münzen, Briefmarken, naturkundliche Exemplare) und Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren. Hier werden ausschließlich Originale eingereiht, keine Reproduktionen.
Welche Zollsätze gelten für Kunstgegenstände und Antiquitäten (Kapitel 97)?
Die Zollsätze in Kapitel 97 betragen 0% für alle Positionen. Gemälde, Skulpturen, Sammlungsstücke und Antiquitäten sind von Zöllen befreit. Die Einfuhr erfordert jedoch eine Provenienzdokumentation und kann Ausfuhrgenehmigungen erfordern.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 97?
Man muss die Originalität des Kunstwerks oder das Alter der Antiquität (über 100 Jahre) bestätigen. Reproduktionen werden außerhalb von Kapitel 97 eingereiht. Sammlungsstücke müssen einen nachgewiesenen wissenschaftlichen oder historischen Wert haben.
Nützliche Tools & Ressourcen
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