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VERSCHIEDENE WARENKämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Kräuselnadeln, Haarklammern und ähnliche Waren, ausgenommen solche der Position 8516, und Teile davon

Kämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Kräuselnadeln, Haarklammern und ähnliche Waren, ausgenommen solche der Position 8516, und Teile davon, Kämme, Haarspangen und dergleichen, andere

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
9 Dok.
C400Y900Y922N954U045U078+3
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold710/23-6

Two metal hair clips with plastic animal heads

unedles MetallGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6
DEgold391/23-8

35-piece hair accessory set (not a set for classification)

tekstyl (gumki do włosów)GRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
DEgold778/24-1

Christmas hair clip with fake fur and moose head

tekstyl (Spinnstoff/plusz)GRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6
FRgold24-02264

Hair clip with polyester bow

EisenGRI 1GRI 6
DEgold572/24-1

Girl's advent calendar - hair accessory set

MetallGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Anwendungsbereich und Produktmerkmale

Die Unterposition 961519 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren aus anderen Werkstoffen als Hartgummi und Kunststoff. In der Handelspraxis umfasst diese Gruppe vor allem Holz-, Metall- und Hornprodukte sowie Waren aus Schildpatt, Elfenbein und anderen Naturmaterialien. Holzkämme erfreuen sich wachsenden Interesses als umweltfreundliche Alternative zu Kunststoffprodukten, insbesondere bei umweltbewussten Verbrauchern. Metallische Haarspangen und Haarschmuck werden sowohl als funktionale Stylingaccessoires als auch als dekorativer Schmuck verwendet. Waren aus Horn und Knochen unterliegen besonderen Anforderungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, die bei Einfuhrverfahren sorgfältig einzuhalten sind.

Zolltarifliche Einreihung und Abgrenzung

Die korrekte Einreihung von Kämmen und Haarspangen erfordert die Feststellung des verwendeten Werkstoffs. Waren aus Hartgummi oder Kunststoff werden unter der Unterposition 961511 eingereiht, während Erzeugnisse aus anderen Werkstoffen wie Holz, Metall und Horn unter die Unterposition 961519 fallen. Metallische Haarschmuckwaren mit Schmuckcharakter können in Kapitel 71 eingereiht werden, wenn ihre Hauptfunktion die Dekoration und nicht die Frisurgestaltung ist. Bei der Einreihung von Verbundwaren aus mehreren Werkstoffen gilt die Regel des wesentlichen Stoffes oder des prägenden Charakters. Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bilden die Rechtsgrundlage für die Klärung von Einreihungszweifeln.

Vorschriften für Naturmaterialien und Umweltschutz

Die Einfuhr von Kämmen und Haarspangen aus Naturmaterialien, insbesondere aus Horn, Elfenbein und Schildpatt, unterliegt besonderen Vorschriften des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Der Handel mit Produkten aus nach CITES gelisteten Arten erfordert entsprechende Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen, die vor dem Versand einzuholen sind. Holzkämme unterliegen phytosanitären Einfuhranforderungen, und bei bestimmten Holzarten können Konformitätsnachweise nach der EU-Holzverordnung erforderlich sein. Importeure müssen sorgfältig prüfen, ob die für die Herstellung verwendeten Materialien keinen Handelsbeschränkungen unterliegen, bevor sie Bestellungen abschließen und Lieferungen veranlassen.

Einreihung und Einfuhr von Kämme Haarspangen Holz Metall Horn - Unterposition KN

Die Unterposition KN 9615 19 umfasst Kämme Haarspangen Holz Metall Horn. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Unterposition 961519 von 961511 bei Kämmen?
Der entscheidende Unterschied liegt im verwendeten Werkstoff. Die Unterposition 961511 erfasst Kämme und Haarspangen ausschließlich aus Hartgummi oder Kunststoff, während die Unterposition 961519 für alle übrigen Werkstoffe wie Holz, Metall, Horn, Knochen und andere natürliche oder synthetische Materialien gilt, die keine Kunststoffe sind. Bei Zweifeln über die Materialklassifizierung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bei der zuständigen Zollbehörde.
Benötigen Holzkämme bei der Einfuhr in die EU besondere Genehmigungen?
Holzkämme können phytosanitäre Einfuhrdokumente erfordern, die bestätigen, dass das Holz keine Pflanzenschädlinge oder Krankheiten beherbergt. Ist das Produkt aus einer nach CITES gelisteten Holzart oder aus Holz hergestellt, das unter die EU-Holzverordnung fällt, sind vor der Zollabfertigung zusätzliche Genehmigungen oder eine Sorgfaltserklärung des Importeurs erforderlich.
Wie sind metallische Haarspangen mit Ziersteinen einzureihen?
Metallische Haarspangen mit Ziersteinen können unter der Unterposition 961519 als Haarspangen aus Metall oder alternativ in Kapitel 71 als Schmuckwaren eingereiht werden, je nach ihrer Hauptfunktion. Entscheidend ist der wesentliche Charakter des Produkts und sein überwiegender Verwendungszweck. Im Zweifelsfall sollten Importeure eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der nationalen Zollbehörde beantragen.
Wie werden Kämme Haarspangen Holz Metall Horn unter KN 9615 19 korrekt eingereiht?
Kämme Haarspangen Holz Metall Horn werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9615 19 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.