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VERSCHIEDENE WARENKämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Kräuselnadeln, Haarklammern und ähnliche Waren, ausgenommen solche der Position 8516, und Teile davon

Kämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Kräuselnadeln, Haarklammern und ähnliche Waren, ausgenommen solche der Position 8516, und Teile davon, Kämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
7 Dok.
Y922N954U045U078U079Y997+1
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold391/23-7

35-piece hair accessory set

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
FRsilver25-00269

Plastic hairband with polyester fabric

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 6
FRgold03501-02

Comb from children's hair coloring toy set

plastic thermoplasticGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold562/24-7

Orange plastic hair comb, 12cm long

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
FRgold24-03386

Plastic hairband covered with polyester fabric

KunststoffGRI 1GRI 3bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Produktbeschreibung und Eigenschaften

Die Unterposition 961511 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren aus Hartgummi oder Kunststoff. Diese Kategorie schließt eine breite Palette von Körperpflege- und Friseurartikeln ein, die zum Stylen, Befestigen und Dekorieren der Haare verwendet werden. Kunststoffe wie ABS, Nylon, Acryl und Polypropylen dominieren den Markt aufgrund ihrer niedrigen Produktionskosten, vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten und Feuchtigkeitsbeständigkeit. Hartgummi, auch als Ebonit bekannt, ist ein historisch bedeutsames Material, das bei der Herstellung von Kämmen höherer Qualität eingesetzt wird. Die unter dieser Unterposition erfassten Produkte werden durch Spritzguss, Pressen oder Zerspanen hergestellt und können durch verschiedene Techniken gefärbt, dekoriert oder veredelt werden.

Zolltarifliche Einreihung und Außenhandel

Bei der Ein- und Ausfuhr von Kämmen und Haarspangen aus Kunststoff ist es unerlässlich, die Materialzusammensetzung und den Verwendungszweck des Produkts genau zu bestimmen. Die Unterposition 961511 erfasst ausschließlich Waren aus Hartgummi oder Kunststoff, was sie von der Unterposition 961519 für Produkte aus anderen Werkstoffen unterscheidet. Zollpapiere sollten eine Materialbeschreibung, den Verwendungszweck, das Ursprungsland und den Zollwert der Ware enthalten. Das Ursprungsland ist für die Feststellung etwaiger Zollpräferenzen aus Freihandelsabkommen der Europäischen Union von Bedeutung. Importeure sollten die aktuellen handelspolitischen Schutzmaßnahmen für das Ausfuhrland vor Abgabe der Zollanmeldung überprüfen.

Produktsicherheitsanforderungen für den EU-Markt

Kämme und Haarspangen aus Kunststoff, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung. Für Kinder bestimmte Produkte müssen zusätzliche Anforderungen der Spielzeugsicherheitsnormen oder Kinderausstattungsvorschriften erfüllen, insbesondere hinsichtlich chemischer Stoffe und Erstickungsgefahren. In diesen Produkten verwendete Kunststoffe sollten frei von gefährlichen Stoffen sein, einschließlich Phthalaten, Bisphenol A und bestimmten Azofarbstoffen, die nach der REACH-Verordnung beschränkt sind. Importeure sind verpflichtet, eine Produktkonformitätsbewertung durchzuführen, technische Unterlagen aufzubewahren und die Rückverfolgbarkeit der Waren in der Lieferkette sicherzustellen. Die Produktkennzeichnung sollte Angaben zum Hersteller oder Importeur, das Ursprungsland sowie alle nach geltendem Recht erforderlichen Sicherheitshinweise enthalten.

Einreihung und Einfuhr von Kämme Haarspangen Kunststoff - Unterposition KN 9615

Die Unterposition KN 9615 11 umfasst Kämme Haarspangen Kunststoff. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Werden Kämme aus Hartgummi und Kunststoff gleich eingereiht?
Ja, die Unterposition 961511 erfasst sowohl Kämme und Haarspangen aus Hartgummi als auch aus Kunststoff. Hartgummi, auch als Ebonit bekannt, ist vulkanisierter Kautschuk und wird für Zwecke dieser Zolleinreihung ähnlich wie Kunststoff behandelt. Das entscheidende Merkmal ist die Materialzusammensetzung des Produkts und nicht seine Funktion oder sein Marktsegment.
Welche Unterlagen werden bei der Einfuhr von Kunststoffkämmen in die EU benötigt?
Für die Einfuhr von Kämmen und Haarspangen aus Kunststoff aus Drittländern sind eine Handelsrechnung, eine Packliste, eine Zollwertanmeldung sowie bei Inanspruchnahme von Zollpräferenzen ein Ursprungsnachweis erforderlich. Bei Produkten für Kinder kann zusätzlich eine Konformitätsdokumentation gefordert werden. Es empfiehlt sich, die genauen Anforderungen vorab mit der Zollbehörde zu klären oder einen zugelassenen Zollagenten hinzuzuziehen.
Gibt es Einfuhrbeschränkungen für Kunststoffkämme in die EU?
Kämme und Haarspangen aus Kunststoff unterliegen grundsätzlich keinen spezifischen Einfuhrmengenbeschränkungen bei der Einfuhr in die EU. Jedoch können handelspolitische Schutzmaßnahmen wie Antidumping- oder Ausgleichszölle für Produkte aus bestimmten Ländern gelten. Importeure sollten stets die aktuelle TARIC-Datenbank auf etwaige zusätzliche Maßnahmen für das jeweilige Ausfuhrland prüfen, bevor sie ihre Einfuhrvorhaben abschließen.
Wie werden Kämme Haarspangen Kunststoff unter KN 9615 11 korrekt eingereiht?
Kämme Haarspangen Kunststoff werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9615 11 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.