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95059000
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRFest-, Karnevals- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zaubertricks und Scherzartikel

Fest-, Karnevals- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zaubertricks und Scherzartikel, andere

EU-Regelzollsatz
2.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
12 Dok.
Y922Y935E012Y903Y038Y962+6
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold690/24-1

Horror head novelty item with lights and sounds

KunststoffGRI 1GRI 6
NLgold024-0210

Plastic masquerade mask with elastic band

KunststoffGRI 1GRI 6
SEgold24-17348

Unicorn costume glasses - carnival article

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold016/24-1

Stylized Christmas tree decoration made of paper

PappeGRI 1GRI 6
DEsilver197/25-1

Festival lantern set with electric handle

PapierGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 950590

Unterposition 950590 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Fest- und Karnevalsartikel, Zaubertrickartikel sowie Scherzartikel und Neuheiten, die nicht durch speziellere Unterpositionen des Kapitels 95 erfasst werden. Dazu gehören Karnevalsmasken und -kostüme, Zaubershowrequisiten, Konfetti, Dekorationsballons, Partyhüte, Scherzartikel, Knallbonbons sowie dekorative Tischfeuerwerke wie Kuchenkerzen und Wunderkerzen. Das entscheidende Einreihungsmerkmal ist der festliche oder unterhaltende Zweck des Erzeugnisses, unabhängig von Material oder Herstellungsverfahren. Pyrotechnische Erzeugnisse zum Abfeuern wie Feuerwerk und Knallkörper werden unter KN-Position 3604 eingereiht und unterliegen gesonderten Anforderungen der Pyrotechnikrichtlinie 2013/29/EU. Künstliche Weihnachtsbäume, Weihnachtsschmuck und elektrische Lichterketten werden unter den Unterpositionen 9505 10 bzw. 9405 eingereiht. Professionelle Theaterkostüme und Bühnenrequisiten können gesondert eingereiht werden, wenn der Hersteller deren nicht-karnevalistischen Verwendungszweck eindeutig angibt. Position 9505 KN bildet den übergeordneten Rahmen für Fest- und Karnevalsartikel, innerhalb dessen Unterposition 950590 als Auffangkategorie fungiert. Masken und Kostüme für Erwachsene ohne Spielzeugcharakter fallen ebenso hierunter wie Requisiten für Zaubershows. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim zuständigen Zollamt.

Regulatorische Anforderungen - GPSR, CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit

Die Einfuhr von Fest- und Scherzartikeln der Unterposition 950590 in die EU unterliegt der Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Die GPSR verpflichtet Hersteller und Einführer, die Sicherheit jedes Verbraucherprodukts durch eine Risikobewertung, technische Dokumentation und Benennung einer verantwortlichen Person in der EU sicherzustellen. Karnevalsartikel und Masken für Kinder unter 14 Jahren, die die Merkmale eines Spielzeugs aufweisen, unterliegen zusätzlich der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und erfordern CE-Kennzeichnung, eine EU-Konformitätserklärung und Konformitätsprüfungen gemäß EN 71. Karnevalsmasken aus Folie oder PVC müssen Belüftungsöffnungen zum Atmen sowie chemische Sicherheitsanforderungen (Phthalat- und Schwermetallbeschränkungen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) erfüllen. Latexballons für Kinder unter 3 Jahren unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen wegen Erstickungsgefahr. Pyrotechnische Bestandteile in Artikeln (z.B. Popper, Kuchenfeuerwerke) können zusätzliche Genehmigungen und eine Klassifizierung als Gefahrgut für den Transport (ADR/IATA) erfordern. Ein Einführer aus einem Drittland muss gemäß Artikel 11 GPSR eine bevollmächtigte Person in der EU benennen. Die Verpackung muss die erforderlichen Angaben in der Sprache des Verkaufsmitgliedstaats enthalten, einschließlich Sicherheitskennzeichnung und Kontaktdaten der verantwortlichen Person.

Zollsätze und Einfuhrverfahren für Unterposition 950590

MFN-Zollsätze für Unterposition 950590 sind vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Fest- und Karnevalsartikel werden überwiegend in China hergestellt, weshalb geprüft werden muss, ob für diesen KN-Code und Ursprung Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Präferenzzollsätze können im Rahmen von FTA-Abkommen der EU oder des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer verfügbar sein - Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (REX-Erklärung, EUR.1, Rechnungserklärung). Die Einfuhr erfordert die EORI-Nummer des Einführers und eine Zollanmeldung mit dem KN-Code auf 8-stelliger und TARIC auf 10-stelliger Ebene. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation und bei Erzeugnissen, die der Spielzeugrichtlinie unterliegen, eine EU-Konformitätserklärung. Der Zollwert ist gemäß Art. 70-74 UZK zu ermitteln; bei Erzeugnissen mit lizenzierten Charakterbildern (Filmfiguren, Comiccharaktere) sind Lizenzgebühren in den Zollwert einzubeziehen. Der Einführer ist für die Einhaltung der EU-Vorschriften verantwortlich, einschließlich GPSR und ggf. der Spielzeugrichtlinie. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind stets aktuell in TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Karnevals Spaßartikel - Unterposition KN 9505 90

Die Unterposition KN 9505 90 umfasst Karnevals Spaßartikel. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Karnevalsmasken und -kostüme eine CE-Kennzeichnung?
Karnevalsmasken und -kostüme für Kinder unter 14 Jahren, die als Spielzeug gelten, unterliegen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und erfordern eine obligatorische CE-Kennzeichnung, eine EU-Konformitätserklärung sowie technische Dokumentation als Nachweis der Konformität mit den EN 71-Normen, insbesondere EN 71-1 (mechanische Eigenschaften) und EN 71-3 (Migration von Schwermetallen aus Farben und Beschichtungen). Masken aus Folie oder PVC müssen zudem Belüftungsöffnungen zum Atmen aufweisen. Masken für Erwachsene benötigen keine CE-Kennzeichnung gemäß der Spielzeugrichtlinie, müssen jedoch die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der GPSR-Verordnung (EU) 2023/988 erfüllen. Der Einführer ist verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, technische Dokumentation bereitzuhalten und eine verantwortliche Person in der EU zu benennen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Wie sind Karnevalsartikel mit pyrotechnischen Elementen einzureihen?
Karnevalsartikel mit pyrotechnischen Elementen wie Konfettipopper, Kuchenfeuerwerke oder Weihnachtscracker mit Zünder erfordern eine sorgfältige Einreihungsanalyse. Wenn der wesentliche Charakter des Erzeugnisses die Karnevalsunterhaltung ist, ist Unterposition 950590 angemessen. Erzeugnisse, deren Hauptfunktion ein pyrotechnischer Effekt ist, werden unter KN-Position 3604 eingereiht und unterliegen der Pyrotechnikrichtlinie 2013/29/EU. Der Transport von Artikeln mit pyrotechnischen Bestandteilen kann den ADR-Vorschriften (Straßenverkehr) und IATA-Gefahrgutvorschriften (Luftverkehr) unterliegen - eine korrekte Klassifizierung als Gefahrgut und entsprechende Zulassungen sind erforderlich. Maßgeblich ist der wesentliche Charakter des Gesamtprodukts gemäß AV 3b. Zollsätze und Maßnahmen in TARIC überprüfen. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Welche Pflichten erlegt die GPSR-Verordnung Einführern von Scherzartikeln auf?
Die GPSR-Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar ab dem 13. Dezember 2024, verpflichtet Einführer von Scherzartikeln und Karnevalsartikeln zu überprüfen, dass der Hersteller eine Risikobewertung durchgeführt und eine technische Dokumentation erstellt hat. Der Einführer muss die Dokumentation 10 Jahre lang aufbewahren, Kontaktdaten und Angaben zur verantwortlichen Person auf dem Erzeugnis oder der Verpackung anbringen und im Falle eines erkannten Risikos unverzüglich einen Vorfall im Safety Gate (RAPEX) melden. Eine Person außerhalb der EU muss eine bevollmächtigte Person in der EU benennen. Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Wie werden Karnevals Spaßartikel unter KN 9505 90 korrekt eingereiht?
Karnevals Spaßartikel werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9505 90 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.