Zum Hauptinhalt springen
95051000
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRFest-, Karnevals- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zaubertricks und Scherzartikel

Fest-, Karnevals- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zaubertricks und Scherzartikel, Weihnachtsartikel

Umfang der Unterposition 950510 - Weihnachtsartikel

Unterposition 950510 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Weihnachtsartikel und -dekorationen, darunter Christbaumschmuck wie Kugeln, Lametta, Sterne und Eiszapfen, Tisch- und Fensterdekorationen weihnachtlicher Art, Krippen mit Figuren des Christkinds, Mariae, Josefs, der Heiligen Drei Koenige und Tiere sowie elektrische Lichterketten, die zur Dekoration von Weihnachtsbaeumen bestimmt sind und als Dekorationsset verkauft werden. Die Einreihung unter Unterposition 950510 betrifft ausschließlich Artikel, die typischerweise mit Weihnachten assoziiert werden und für die saisonale oder einmalige Dekoration bestimmt sind, unabhängig vom Material: Glas, Kunststoff, Metall, Holz oder Textilien. Elektrische Lichterketten (LED-Girlanden), die separat und ohne spezifisch weihnachtliches Design verkauft werden, können unter Kapitel 94 oder 85 eingereiht werden. Kuenstliche Weihnachtsbaeume werden gesondert unter Unterposition 950590 eingereiht. Osterdekorationen, Halloweenartikel und Schmuecke für andere Feste fallen unter Unterposition 950590 (sonstige Festartikeln). Die Erläuterungen des HS zu Position 9505 praezisieren, dass der bestimmende Faktor der festliche und dekorative Charakter des Artikels ist, nicht dessen Materialzusammensetzung. Bei Zweifeln ist eine vZTA zu beantragen.

Sicherheitsanforderungen für Weihnachtsartikel - GPSR und CE-Kennzeichnung

Weihnachtsartikel der Unterposition 950510, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG ersetzt hat. Die GPSR verpflichtet Hersteller und Importeure, die Produktsicherheit während des gesamten Produktlebenszyklus sicherzustellen, Risikoanalysen durchzufuehren, technische Dokumentation bereitzuhalten sowie Produkte im Safety Gate Portal zu registrieren und Vorfaelle zu melden. Elektrische Weihnachtsdekorationen und LED-Girlanden unterliegen ausserdem der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, sodass CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung obligatorisch sind. Ferngesteuerte drahtlose Girlanden müssen zusaetzlich die Funkanlagenrichtlinie RED 2014/53/EU erfüllen, da sie als Funkanlagen eingestuft werden. Weihnachtsdekorationen, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind, wie Krippen mit kleinen Figuren und Zubehör, können zusaetzlich den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG unterliegen. Artikel mit elektrischen Komponenten müssen einschlaegige Elektronsicherheitsnormen wie EN 60598 für Leuchten erfüllen. Importeure ausserhalb der EU sind verpflichtet, gemäß Art. 11 GPSR einen Bevollmaechtigten in der EU zu benennen. Zollsätze sind im TARIC-System zu prüfen.

Einfuhr von Weihnachtsartikeln - Saisonalitaet, Verfahren, Einreihung

Die Einfuhr von Weihnachtsartikeln der Unterposition 950510 ist stark saisonabhaengig - der weitaus größte Teil der Lieferungen erfolgt zwischen Juni und Oktober, mit Sendungen vorwiegend aus China und Suedostasien. Eine rechtzeitige Zollabfertigung ist angesichts der kurzen Verkaufsfenster im Weihnachtsgeschaeft unerlasslich, da Verzoegerungen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden fuehren können. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Die Zollsätze haengen vom konkreten KN-Code (8 Stellen) und TARIC-Code (10 Stellen) sowie vom Ursprungsland der Waren ab. Waren aus Ländern, die vom APS-System oder Freihandelsabkommen profitieren, können Praeferenzzollsaetze beanspruchen - ein gueltiger Ursprungsnachweis ist erforderlich (EUR.1, Ursprungserklaerung oder REX). China, der dominante Lieferant von Weihnachtsartikeln in die EU, geniesst für diese Warenkategorie keine APS-Praeferenzen, sodass der allgemeine MFN-Zollsatz gilt. Zollbehörden können stichprobenartige Sicherheitspruefungen bei eingefu?hrten Dekorationsartikeln durchführen. Die Zollwerterklaerung muss den Transaktionspreis gemäß Artikel 70 des UZK korrekt widerspiegeln; eine Unterbewertung kann zu zollrechtlichen Nachforderungen fuehren. Aktuelle Zollsätze und Handelsmassnahmen sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.

Einreihung und Einfuhr von Weihnachtsartikel Dekorationen - Unterposition KN 950

Die Unterposition KN 9505 10 umfasst Weihnachtsartikel Dekorationen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was faellt unter Unterposition 950510 - welche Weihnachtsartikel sind erfasst?
Unterposition 950510 umfasst alle typisch weihnachtlichen Dekorationsartikel: Christbaumschmuck aus Glas, Kunststoff und Metall, Dekorationsketten und Girlanden, Bethlehemsterne und Weihnachtsengel, Krippen mit Figuren der Heiligen Familie und der Heiligen Drei Koenige sowie elektrische Lichterketten (LED-Girlanden), die als weihnachtliches Dekorationsset verkauft werden. Das massgebliche Einreihungskriterium ist der festliche und dekorative Charakter des Artikels, unabhängig vom verwendeten Material. Kuenstliche Weihnachtsbaeume werden gesondert unter Unterposition 950590 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht und fallen nicht unter 950510. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Benoetigen elektrische Weihnachtsdekorationen und LED-Girlanden eine CE-Kennzeichnung?
Ja, elektrische Christbaumdekorationen und LED-Girlanden mit Netz- oder Batteriebetrieb unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, und Produkte mit Drahtlosmodul unterliegen der Funkanlagenrichtlinie RED 2014/53/EU. CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation sind vorgeschrieben. Seit Dezember 2024 gilt ausserdem die GPSR 2023/988, die zusaetzliche Pflichten für Importeure und Hersteller einfuehrt. Girlanden, die ausschließlich mit Standard-Batterien (AA oder AAA) bei Spannungen bis 24 V betrieben werden, sind von der Niederspannungsrichtlinie ausgenommen, unterliegen aber weiterhin der GPSR. Importeure ausserhalb der EU müssen einen Bevollmaechtigten in der EU benennen.
Woher stammen die meisten eingefuehrten Weihnachtsartikel und gibt es Zoelle?
China ist der dominante Lieferant von Weihnachtsartikeln in die EU - geschaetzt mehr als 80% des in Europa erhaeltlichen Christbaumschmucks stammt aus chinesischen Betrieben, insbesondere aus der Region Yiwu und Shenzhen. Einfuhren aus China unterliegen dem jeweiligen MFN-Zollsatz und profitieren nicht von APS-Praeferenzen für diese Warenkategorie. Die aktuell geltenden Zollsätze für konkrete KN- und TARIC-Codes sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen, da sie sich aendern können. Bei Sendungen hoeherer Werte empfiehlt sich eine vorgaengige Klaerung des korrekten TARIC-Codes sowie eine Prüfung auf etwaige Antidumpingmassnahmen bei Einfuhren aus China.
Wie werden Weihnachtsartikel Dekorationen unter KN 9505 10 korrekt eingereiht?
Weihnachtsartikel Dekorationen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9505 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.