Zum Hauptinhalt springen
95043000
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRVideospielkonsolen und -geräte, Tisch- oder Gesellschaftsspiele, einschließlich Flipperautomaten, Billards, Spezialtische für Kasinospiele und automatische Kegelspiele, durch Münzen, Banknoten, Bankkarten, Spielmarken oder andere Zahlungsmittel betriebene Unterhaltungsautomaten

Videospielkonsolen und -geräte, Tisch- oder Gesellschaftsspiele, einschließlich Flipperautomaten, Billards, Spezialtische für Kasinospiele und automatische Kegelspiele, durch Münzen, Banknoten, Bankkarten, Spielmarken oder andere Zahlungsmittel betriebene Unterhaltungsautomaten, andere Spiele, betrieben durch Münzen, Banknoten, Bankkarten, Spielmarken oder andere Zahlungsmittel, ausgenommen automatische Kegelspiele

Einreihungsbereich - Unterposition 950430 Bildschirmspiele

Die KN-Unterposition 950430 umfasst tragbare Videospielgeräte und Handheld-Spielkonsolen mit eingebautem Bildschirm - dedizierte tragbare Spielgeräte mit LCD- oder TFT-Anzeige, selbstständige Plug-and-Play-Spielgeräte mit vorinstallierten Spielen und integrierten Bildschirmen sowie ältere LCD- und VFD-Spielgeräte. Das entscheidende Einreihungskriterium ist die Eigenständigkeit des Geräts: Es muss einen eingebauten Bildschirm als integralen Bestandteil besitzen und ausschließlich oder überwiegend für Unterhaltungsspiele konzipiert sein. Heimspielkonsolen für den Anschluss an einen Fernsehapparat werden in Unterposition 950450 eingereiht. Multifunktionsgeräte mit wesentlichen Datenverarbeitungs-, Foto- oder Kommunikationsfunktionen können in Position 8471 oder 8543 fallen, wenn der wesentliche Charakter der eines Datenverarbeitungsgeräts ist. Die Einreihung erfolgt nach den AV; bei Multifunktionsgeräten gilt der Wesentlichkeitstest nach AV 3b. Klassifizierungsstellungnahmen des HS-Ausschusses der WZO und VZTA-Präzedenzfälle in der EBTI-Datenbank können die Analyse unterstützen. Bei Zweifeln ist eine VZTA zu beantragen.

Regulatorische Anforderungen - Spielzeugrichtlinie, NSD, EMV-Richtlinie, RED und GPSR

Tragbare Videospielgeräte der Unterposition 950430 können je nach Zielgruppe und technischen Merkmalen verschiedenen regulatorischen Regimen unterliegen. Wird das Produkt an Kinder unter 14 Jahren als Spielzeug vermarktet, gilt die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EC mit CE-Kennzeichnungspflicht, EU-Konformitätserklärung und Anforderungen der harmonisierten Normen EN 71 sowie EN 62115 (elektrisches Spielzeug). Elektronische Geräte ohne Spielzeugcharakter unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (NSD) 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU - beide erfordern CE-Kennzeichnung. Geräte mit WLAN- oder Bluetooth-Modulen müssen zusätzlich die Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU einhalten. Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988, anwendbar ab 13. Dezember 2024, gilt ergänzend für alle Verbraucherprodukte und verpflichtet zu Risikobewertung, technischer Dokumentation und Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Batterien in Geräten unterliegen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Gefährliche Stoffe in elektronischen Bauteilen werden durch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU begrenzt: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP). Der Importeur muss eine EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation für alle anwendbaren Richtlinien bereithalten.

Zollsätze, Ursprungsregeln und Einreihungsfallen für Unterposition 950430

MFN-Zollsätze für Unterposition 950430 sind vor jeder Einfuhr in der EU-TARIC-Datenbank zu überprüfen. Handheld-Spielkonsolen werden überwiegend aus Ostasien eingeführt; daher ist der Antidumping-Status für den konkreten CN-Code und das Ursprungsland in TARIC zu prüfen. Präferenzielle Zollsätze können unter EU-Freihandelsabkommen - etwa EPA mit Japan oder FTA mit Südkorea - verfügbar sein, sofern die Ursprungsregeln erfüllt und gültige Ursprungsnachweise (EUR.1, REX oder Erklärung auf der Rechnung) vorgelegt werden. Eine wesentliche Einreihungsfalle stellen Multifunktionsgeräte dar: Eine Handheld-Konsole mit erheblichen Datenverarbeitungs-, Kamera- oder Kommunikationsfunktionen kann in Position 8471 oder 8543 einzureihen sein, was andere Zollsätze und Anforderungen zur Folge hat. Für solche Fälle gilt der Wesentlichkeitstest nach AV 3b oder die Regel der letzten Tarifnummer nach AV 3c. Importeure sollten Herstellerspezifikationen einholen, die den Hauptzweck des Geräts klar benennen. Prüfberichte zur Konformität mit NSD, EMV-Richtlinie, Spielzeugrichtlinie oder RED müssen bei der Zollabfertigung vorliegen. Alle anwendbaren Zollsätze und Maßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Bildschirmspiele tragbare Konsolen - Unterposition KN

Die Unterposition KN 9504 30 umfasst Bildschirmspiele tragbare Konsolen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Ist die CE-Kennzeichnung für Handheld-Videospiele der Unterposition 950430 Pflicht?
Ja, CE-Kennzeichnung ist für Handheld-Videospiele der Unterposition 950430 vorgeschrieben, jedoch richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem Produkt. An Kinder unter 14 Jahren als Spielzeug vermarktete Geräte unterliegen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EC. Übrige elektronische Spielgeräte benötigen CE-Kennzeichnung nach NSD (2014/35/EU) und EMV-Richtlinie (2014/30/EU), bei WLAN oder Bluetooth zusätzlich nach der RED (2014/53/EU). In allen Fällen muss der Importeur vor dem Inverkehrbringen eine EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation bereithalten.
Welche RoHS-Anforderungen gelten für tragbare Spielkonsolen?
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt sechs gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten: Blei und Zinn in Lötmitteln, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP). Es gelten Höchstkonzentrationswerte (i. d. R. 0,1 Gew.-%). Hersteller oder Importeure tragbarer Konsolen der Unterposition 950430 müssen die Konformität durch eine RoHS-Erklärung in der technischen Dokumentation und Materialprüfberichte nachweisen. Bei Nichtkonformität ist das Inverkehrbringen des Produkts in der EU untersagt.
Wie unterscheidet sich Unterposition 950430 von Heimkonsolen und Computern?
Unterposition 950430 erfasst eigenständige tragbare Geräte mit eingebautem Bildschirm, die ausschließlich oder überwiegend zum Spielen konzipiert sind. An den Fernseher angeschlossene Heimkonsolen werden in Unterposition 950450 eingereiht. Multifunktionsgeräte, bei denen Datenverarbeitungs- oder Kommunikationsfunktionen überwiegen - etwa ein Gaming-Tablet oder Smartphone - sind in Position 8471 oder 8517 einzureihen. Entscheidend ist der wesentliche Charakter des Erzeugnisses, der nach AV 3b bewertet wird. Bei Zweifeln sollte eine VZTA beantragt und die EBTI-Datenbank nach Präzedenzentscheidungen durchsucht werden.
Wie werden Bildschirmspiele tragbare Konsolen unter KN 9504 30 korrekt eingereiht?
Bildschirmspiele tragbare Konsolen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9504 30 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.