94038200
MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN, MATRATZEN, FEDERHOLZRAHMEN, POLSTER UND ÄHNLICHE GEPOLSTERTE EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; LEUCHTREKLAME, BELEUCHTETE SCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE›Andere Möbel und Teile davon
Andere Möbel und Teile davon, Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Rohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen Stoffen, aus Bambus
Einreihungsbereich der Unterposition 940382 - Bambusmöbel
Die Unterposition 940382 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Möbel aus Bambus, bei denen es sich nicht um Sitzmöbel handelt - Couchtische und Beistelltische, Regale und Wandboards, TV-Schränke, Kommoden, Nachttische, Konsolen und Sideboards, bei denen Bambus den wesentlichen Charakter des Erzeugnisses bestimmt. Bambus ist ein pflanzlicher Rohstoff (mehrjähriges Gras der Familie Poaceae), der im Rahmen der Kombinierten Nomenklatur und der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als waldrelevanter Rohstoff behandelt wird und denselben Regeln unterliegt wie Holz. Das Einreihungskriterium für Unterposition 940382 ist zweifach: Erstens muss es sich um Bambusmöbel handeln, die keine Sitzmöbel sind (Bambus-Sitzmöbel werden in Unterposition 940153 eingereiht); zweitens darf es sich nicht um Rattanmöbel (940383) oder Möbel aus anderen Stoffen (940389) handeln. Bambus kann in Form natürlicher Halme, als Bambusumfurnier, als Bambus-Schichtholzplatte oder als Bambus-Verbundplatte verwendet werden - alle diese Formen verbleiben im Bereich der Unterposition 940382, sofern Bambus die tragende Grundstruktur des Möbelstücks bildet. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV), insbesondere den AV 1 und 6, unter Berücksichtigung der Erläuterungen zum HS zu Position 9403. Bei Möbeln, die Bambus mit Metallrahmen oder Holzelementen kombinieren, ist das Material, das den wesentlichen Charakter im Sinne von AV 3b bestimmt, maßgebend. Bei Zweifeln an der Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.
EUDR, GPSR und regulatorische Anforderungen für Bambusmöbel
Die Einfuhr von Bambusmöbeln der Unterposition 940382 in die Europäische Union unterliegt mehreren wesentlichen nichtsteuerlichen Regulierungsrahmen. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), Verordnung (EU) 2023/1115, erfasst Bambus als waldrelevanten Rohstoff. Einführer sind verpflichtet, eine Sorgfaltspflichtprüfung durchzuführen und vor dem Inverkehrbringen der Waren auf dem EU-Markt eine Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Statement) über das EU-Informationssystem EUDR einzureichen. Die Erklärung muss bestätigen, dass der für die Möbel verwendete Bambus aus Gebieten stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt oder degradiert wurden, und dass die Produktion den Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprach. Zu den erforderlichen Angaben gehören: Warenbeschreibung mit KN-Code, Erzeugungs- und Herstellungsland und -region, Geolokalisierung der Bambus-Entnahmegebiete, Datum oder Zeitraum der Produktion sowie eine Konformitätserklärung. Die EUDR-Pflicht tritt für große und mittlere Unternehmen am 30. Dezember 2025 in Kraft, für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen am 30. Juni 2026. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt, verpflichtet Einführer, eine Risikobewertung des Produkts durchzuführen, technische Unterlagen zu erstellen und eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU zu benennen. Lacke, Klebstoffe und Konservierungsmittel, die für Bambusmöbel verwendet werden, können Stoffe enthalten, die der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegen - dies betrifft insbesondere SVHC-Stoffe, Formaldehyd in Klebstoffen und flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Oberflächenbeschichtungen. Bambusmöbel unterliegen keiner CE-Kennzeichnungspflicht, jedoch trägt der Einführer die volle Produktsicherheitsverantwortung während des gesamten Produktlebenszyklus auf dem EU-Markt.
Zollsätze, Ursprungsregeln und Einreihungsrisiken für 940382
Die MFN-Zollsätze für Unterposition 940382 sind vor jeder Einfuhrtransaktion in der EU-TARIC-Datenbank zu überprüfen. Bambusmöbel, die in die EU eingeführt werden, stammen hauptsächlich aus China, Vietnam, Indonesien und Indien - für diese Länder sollte in der TARIC-Datenbank geprüft werden, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein: Das Freihandelsabkommen EU-Vietnam (EVFTA) kann für Bambusmöbel, die die darin festgelegten Ursprungsregeln erfüllen, ermäßigte Sätze bieten. Die Inanspruchnahme von Präferenzen setzt einen gültigen Ursprungsnachweis voraus - ein EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Erklärung auf der Rechnung oder eine REX-Erklärung eines registrierten Ausführers. Präferenzzölle können auch im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS oder GSP) für förderfähige Entwicklungsländer verfügbar sein. Einführer benötigen eine EORI-Nummer und müssen eine Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code abgeben. Für die Einfuhr erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L, AWB), technische Produktspezifikation, Ursprungsnachweis für Präferenzzölle und die EUDR-Sorgfaltserklärung. Ein häufiges Einreihungsproblem ist die fehlerhafte Einreihung von Bambusmöbeln als Holzmöbel (940389) oder eine Verwechslung mit Bambus-Sitzmöbeln (940153). Möbel, die Bambus und Rattan kombinieren, sind der Unterposition zuzuordnen, die dem Material entspricht, das den wesentlichen Charakter bestimmt. Alle geltenden Zollsätze und handelspolitischen Maßnahmen für Unterposition 940382 sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Einreihung und Einfuhr von Bambusmöbel keine Sitzmöbel - Unterposition KN 9403 8
Die Unterposition KN 9403 82 umfasst Bambusmöbel keine Sitzmöbel. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegen Bambusmöbel der Unterposition 940382 der EUDR-Pflicht?
Ja. Bambus gilt als waldrelevanter Rohstoff im Sinne der EUDR-Verordnung (EU) 2023/1115. Einführer von Bambusmöbeln der Unterposition 940382 müssen vor dem Inverkehrbringen der Waren auf dem EU-Markt eine Sorgfaltserklärung im EU-EUDR-Informationssystem einreichen. Die Erklärung muss bestätigen, dass Bambus nicht aus nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Gebieten stammt, und die Geolokalisierung der Entnahmegebiete enthalten. Die Pflicht gilt ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen. Bei Nichterfüllung droht ein Vermarktungsverbot und verwaltungsrechtliche Sanktionen.
Wie unterscheiden sich Bambusmöbel (940382) von Rattanmöbeln (940383)?
Bambus ist ein mehrjähriges Gras mit harten, hohlen Halmen, das in natürlicher oder verarbeiteter Form (Platten, Furnier) verwendet wird. Rattan stammt aus Kletterpalmgewächsen mit festen, biegsamen Stängeln, die hauptsächlich geflochten oder gebogen eingesetzt werden. Maßgebend ist das Material, das den wesentlichen Charakter des Möbelstücks bestimmt: Überwiegt Bambus, erfolgt die Einreihung in 940382; überwiegt Rattan, in 940383. Bei Möbeln aus einem Materialmix gilt AV 3b. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vZTA. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Bambusmöbeln in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Bambusmöbeln der Unterposition 940382 sind erforderlich: Handelsrechnung mit korrektem KN-Code, Beförderungsdokument, technische Produktspezifikation und EORI-Nummer des Einführers. Für Präferenzzölle ist ein EUR.1-Zeugnis, eine REX-Erklärung oder eine Erklärung auf der Rechnung notwendig. Der Einführer muss die EUDR-Sorgfaltserklärung im EU-System vor der Zollabfertigung einreichen. Die GPSR-Anforderungen bezüglich Risikobewertung und technischer Dokumentation sind ebenfalls zu erfüllen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Bambusmöbel keine Sitzmöbel unter KN 9403 82 korrekt eingereiht?
Bambusmöbel keine Sitzmöbel werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9403 82 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Nützliche Tools & Ressourcen
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