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9›Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren, andere Instrumente, Apparate und Maschinen
Untercodes (2)
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Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren, andere Instrumente, Apparate und Maschinen, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
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Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren, andere Instrumente, Apparate und Maschinen, andere
Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9031 80
Unterposition 9031 80 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst nicht optische Instrumente und Apparate zum Messen oder Prüfen, die in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind. Position 9031 ist die Auffangposition des Kapitels 90 für Mess- und Prüfgeräte, die nicht unter die spezifischeren Positionen 9024 bis 9030 fallen. Unterposition 9031 80 erfasst nicht optische Geräte dieser Gruppe, darunter Dehnungsmessstreifen (DMS) zur Messung mechanischer Verformungen und Spannungen in Materialien und Bauteilen, Vibrometer zur Messung mechanischer Schwingungen, zerstörungsfreie Prüfgeräte wie Ultraschalldefektoskope und Magnetpulverprüfgeräte zur Erkennung innerer Fehler in Werkstoffen sowie Instrumente zur Messung von Oberflächenrauheit, Schichtdicke und Werkstoffhärte. Optische Messgeräte der Position 9031 (Profilprojektoren, Interferometer, optische Komparatoren) werden in den Unterpositionen 9031 10 bis 9031 49 eingereiht. Die Einreihung in 9031 80 setzt voraus, dass das Gerät nicht unter eine spezifischere Position des Kapitels 90 fällt, namentlich Position 9025 (Thermometer, Pyrometer), 9026 (Durchflussmesser, Manometer), 9027 (Spektrometer, Fotometer) oder 9030 (Oszilloskope, Voltmeter). Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1, 3b und 6. Bei Zweifeln wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.
Einfuhranforderungen fur Unterposition 9031 80
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 9031 80 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), technisches Datenblatt des Geräts und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Messinstrumente, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen den Anforderungen der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU sowie der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Elektrische und elektronische Messgeräte müssen die CE-Kennzeichnung tragen und die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Für Geräte der Industrie ohne gesetzliche Messpflicht ist kein akkreditiertes Kalibrierprotokoll vorgeschrieben, ein Kalibrierzertifikat wird jedoch für Zollzwecke und zur Wertverifizierung empfohlen. Bestimmte fortschrittliche zerstörungsfreie Prüfgeräte mit Dual-Use-Potenzial können unter die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 fallen und eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes erfordern. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen, die vor Vertragsabschluss zu prüfen sind. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Zollsätze und Handelsmaßnahmen fur Unterposition 9031 80
MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 9031 80 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich ändern können. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU mit wichtigen Handelspartnern verfügbar, darunter CETA (Kanada), das WPA mit Japan, das Abkommen mit Südkorea, das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) sowie das APS für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Präferenzen ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1-Bescheinigung, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Eintragung). Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob für Messinstrumente aus bestimmten Ursprungsländern Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten, insbesondere bei Einfuhren aus China oder anderen Ländern mit erheblichem Exportvolumen bei Präzisionsinstrumenten. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen, die vor Vertragsabschluss zu prüfen sind. Waren, die unter das Abkommen über den Handel mit Informationstechnologieprodukten (ITA) fallen, können von einem MFN-Zollsatz von 0% profitieren. Für wissenschaftliche Messgeräte, die zu Forschungszwecken eingeführt werden, kann eine autonome Zollaussetzung verfügbar sein. Beim Import wird zudem die Mehrwertsteuer nach dem nationalen Steuersatz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.
Einreihung und Einfuhr von nichtoptische Messgeräte – Unterposition KN 9031 80
Die Unterposition KN 9031 80 umfasst nichtoptische Messgeräte. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst Unterposition 9031 80 des Zolltarifs?
Unterposition 9031 80 umfasst nicht optische Mess- und Prüfinstrumente, die in Kapitel 90 anderweitig nicht eingereiht sind. Dazu gehören Dehnungsmessstreifen zur Messung mechanischer Verformungen und Spannungen in Werkstoffen, Vibrometer zur Messung mechanischer Schwingungen und Erschütterungen, Ultraschall- und Magnetpulverdefektoskope für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung sowie Geräte zur Messung von Oberflächenrauheit, Schichtdicke und Werkstoffhärte. Die Einreihung setzt voraus, dass das Gerät nicht unter eine spezifischere Kapitel-90-Position fällt (9025-9030). Unterposition 9031 80 hat Auffangcharakter. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Waren der Unterposition 9031 80 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung des Geräts, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, technisches Datenblatt zur Bestätigung der Warenbeschaffenheit sowie Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Elektrische Messinstrumente müssen die CE-Kennzeichnung gemäß Niederspannungsrichtlinie LVD 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU tragen. Für bestimmte fortschrittliche Prüfgeräte mit Dual-Use-Potenzial kann eine Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes nach Verordnung (EU) 2021/821 erforderlich sein. Ein Kalibrierzertifikat ist keine gesetzliche Einfuhrvoraussetzung, wird aber für Zollzwecke und Wertverifizierung empfohlen. Aktuelle Anforderungen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie ist Unterposition 9031 80 von anderen Positionen des Kapitels 90 abzugrenzen?
Unterposition 9031 80 ist eine Auffangregelung und gilt nur, wenn keine spezifischere Kapitel-90-Position passt. Thermometer und Pyrometer gehören in Position 9025, Durchflussmesser und Manometer in 9026, Spektrometer und Fotometer in 9027, Oszilloskope und Voltmeter in 9030. Optische Messgeräte der Position 9031 wie Profilprojektoren und Interferometer werden in den Unterpositionen 9031 10 bis 9031 49 eingereiht. Erst nach dem Ausschluss aller spezifischeren Positionen greift 9031 80. Bei Zweifeln wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden nichtoptische Messgeräte unter KN 9031 80 korrekt eingereiht?
Nichtoptische Messgeräte werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9031 80 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
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