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9Tourenzähler, Stückzähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen; Geschwindigkeitsmesser und Tachometer, andere als solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope

Tourenzähler, Stückzähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen; Geschwindigkeitsmesser und Tachometer, andere als solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope, Tourenzähler, Stückzähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen

Anwendungsbereich der Unterposition 9029 10 - Umdrehungszähler und verwandte Geräte

Die Unterposition 9029 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Umdrehungszähler, Stückzähler, Taxameter, Kilometerzähler und Schrittzähler. Zur Unterposition gehören insbesondere: mechanische und elektromechanische Umdrehungszähler - die die kumulierte Gesamtzahl der Umdrehungen einer Welle oder eines Rotors registrieren und zur Überwachung der Betriebsstunden sowie zur Planung von Wartungsintervallen an Motoren, Kompressoren, Textilmaschinen und Werkzeugmaschinen eingesetzt werden; Stückzähler - Geräte, die Maschinenarbeitstakte, Bandabschnitte oder Fertigteile zählen und direkt an Industriemaschinen montiert sind; Kilometerzähler (Wegstreckenzähler) - mechanische und elektromechanische Instrumente in Fahrzeugen, die die zurückgelegte Strecke als kumulative Summe der Achsumdrehungen registrieren; mechanische Schrittzähler - am Körper getragene Geräte, die Schritte nach dem Pendeloder Trägheitsprinzip ohne Elektronik zählen; mechanische oder elektromechanische Taxameter (nicht vollständig elektronische) zur Berechnung des Fahrpreises; und mechanische Betriebsstundenzähler ohne elektronische Anzeige. Entscheidendes Einreihungsmerkmal ist der mechanische oder elektromechanische Charakter des Geräts sowie seine Funktion des Zählens (Aufsummierens) von Mengen, Impulsen oder Taktzyklen, was diese Unterposition von elektronischen Tachometern und Geschwindigkeitsmessern (9029 20), elektronischen Impulszählern (9030 oder 8543) und Energieverbrauchszählern (9028) unterscheidet. Die Einreihung erfolgt auf Grundlage der AVI 1 und 6 sowie der Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90.

Einfuhranforderungen für Umdrehungszähler und Kilometerzähler in die EU

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 9029 10 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine gültige EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung im System AIS/IMPORT mit dem richtigen 8-stelligen CN-Code und TARIC-Code einreichen. Umdrehungszähler und Stückzähler, die ausschließlich zur industriellen Überwachung (nicht als gesetzliche Messgeräte in Handelsgeschäften) verwendet werden, unterliegen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, sofern sie elektrisch betrieben sind - CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung sind erforderlich. Kilometerzähler in Kraftfahrzeugen unterliegen den Typgenehmigungsanforderungen nach Verordnung (EU) 2018/858 und zugehörigen Durchführungsrechtsakten; die Anforderungen gelten in der Regel für vollständige Fahrzeuge, nicht für separat eingeführte Zähler. Mechanische oder elektromechanische Taxameter, die zur Fahrpreisabrechnung mit Fahrgästen bestimmt sind, unterliegen der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU, Anhang MI-007. Mechanische Schrittzähler und rein industrielle Zähler ohne Abrechnungsfunktion unterliegen nicht der MID. Präferenzzölle im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU sind nach Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, REX-Erklärung, Erklärung auf der Rechnung) anwendbar. Standardmäßige Einfuhrdokumente umfassen Handelsrechnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L, AWB), technische Spezifikation, Konformitätserklärung (falls zutreffend) und Ursprungsnachweis. Die aktuellen MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.

Einreihung von Umdrehungszählern und Kilometerzählern - Abgrenzungen im Zolltarif

Die korrekte Einreihung in die Unterposition 9029 10 erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen und Positionen. Wesentliche Abgrenzungen umfassen: elektronische Drehzahlmesser (digital oder analog mit elektronischem Wandler), die die momentane Drehzahl (U/min) messen - in Unterposition 9029 20 einzureihen, nicht in 9029 10; Fahrzeuggeschwindigkeitsmesser (Tachometer) mit Anzeige der momentanen Fahrgeschwindigkeit - in 9029 20 einzureihen, nicht in 9029 10; elektronische Impulszähler und Vorteiler ohne kumulatives Addierwerk - in der Regel in 9030 89 oder 8543 70 einzureihen; Betriebsstundenzähler mit LCD- oder LED-Anzeige und Netzspannung können in 9029 10 (sofern im Wesentlichen elektromechanisch) oder in 9030 (sofern rein elektronische Zeitgeber) einzureihen sein; GPS-Odometer und digitale Fahrtenschreiber können je nach Hauptfunktion in 8526 (GPS-Navigationsgeräte) oder 9029 einzureihen sein; elektronische Schrittzähler mit Anzeige und Beschleunigungssensor - in 9029 20 oder 8543 70 einzureihen, nicht in 9029 10. Kombinierte Messgerätesätze, die sowohl Kilometerzähler als auch Tachometer vereinen (Kombiinstrumente), werden als Sätze nach Position 9029 gemäß AVI 3(b) oder 3(c) eingereiht. Umdrehungszähler, die als Ersatzteile für bestimmte Maschinen geliefert werden, können als Maschinenteile eingereiht werden, wenn sie ausschließlich für diese Maschinen bestimmt sind. Bei Einreihungszweifeln wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen; die EBTI-Datenbank ermöglicht die Recherche früherer Entscheidungen für vergleichbare Geräte.

Einreihung und Einfuhr von Umdrehungszähler Wegstreckenzähler - Unterposition KN

Die Unterposition KN 9029 10 umfasst Umdrehungszähler Wegstreckenzähler. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der zolltarifliche Unterschied zwischen einem Umdrehungszähler (9029 10) und einem elektronischen Drehzahlmesser (9029 20)?
Ein Umdrehungszähler der Unterposition 9029 10 registriert die kumulierte Gesamtzahl der Umdrehungen einer Welle seit dem Einschalten oder Rücksetzen - seine Hauptfunktion ist das Aufsummieren (Zählen), nicht die Momentanmessung. Er wird typischerweise eingesetzt, um Betriebsstunden zu überwachen und Wartungsintervalle zu planen. Ein elektronischer Drehzahlmesser der Unterposition 9029 20 misst die momentane oder mittlere Drehzahl (U/min), in der Regel mit analoger oder digitaler Anzeige des Augenblickswerts. Der entscheidende Prüfpunkt ist, ob das Gerät eine Summe bildet oder einen Momentanwert anzeigt. Beide Geräte können als Kombinations-Zähler-Tachometer montiert sein - Einreihung nach Hauptfunktion oder AVI 3(c). Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Unterliegt ein mechanischer Fahrzeugkilometerzähler bei der Einfuhr in die EU der MID-Richtlinie?
Ein mechanischer oder elektromechanischer Fahrzeugkilometerzähler unterliegt in der Regel nicht der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU, da die MID ausschließlich die in ihren Anhängen abschließend aufgeführten Messgerätekategorien erfasst und Fahrzeugkilometerzähler dort nicht aufgeführt sind. Kilometerzähler in Kraftfahrzeugen unterliegen stattdessen den Typgenehmigungsanforderungen nach Verordnung (EU) 2018/858 und zugehörigen Durchführungsrechtsakten; diese Anforderungen betreffen in der Regel vollständige Fahrzeuge, nicht separat eingeführte Ersatzzähler. Elektromechanische Taxameter, die zur Berechnung von Fahrpreisen für Fahrgäste verwendet werden, unterliegen hingegen der MID, Anhang MI-007. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Wie sind ein mechanischer Schrittzähler und ein elektronischer Schrittzähler im Zolltarif einzureihen?
Ein mechanischer Schrittzähler (Pendeltyp), der Schritte ohne elektrische Stromversorgung zählt, wird in Unterposition 9029 10 als mechanischer Schrittzähler eingereiht. Ein elektronischer Schrittzähler mit Beschleunigungssensor oder Inertialsensor und elektronischer Anzeige wird in Unterposition 9029 20 (elektronische Geschwindigkeitsmessgeräte) oder in 8543 70 (sonstige elektronische Geräte) eingereiht, je nach Bauweise und Funktion. Intelligente Fitnessbänder und Uhren mit Schrittzähler und Bluetooth-Modul werden in 8517 62 oder 9102 als elektronische Uhren eingereiht, nicht in 9029. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Wie werden Umdrehungszähler Wegstreckenzähler unter KN 9029 10 korrekt eingereiht?
Umdrehungszähler Wegstreckenzähler werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9029 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.