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9Aräometer und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, und Kombinationen davon

Aräometer und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, und Kombinationen davon, Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert, Flüssigkeitsthermometer zum unmittelbaren Ablesen

Klassifizierungsbereich der Unterposition 9025 11 - Flüssigkeitsthermometer

Die Unterposition 9025 11 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst mit Flüssigkeit gefüllte Thermometer, die zum direkten Ablesen durch den Benutzer bestimmt sind. Direktes Ablesen bedeutet, dass das Ergebnis der Temperaturmessung an einer Gradskala aus Glas oder einer anderen in das Gerät integrierten Skala ablesbar ist - ohne Zwischenschaltung eines elektrischen oder elektronischen Wandlers. Hierher gehören: Laborglasthermometer, gefüllt mit gefärbtem Ethylalkohol oder Isopropylalkohol (rot oder blau), eingesetzt in Labors, Apotheken und Bildungseinrichtungen; Aquarien-, Schwimmbad- und Trinkwasserthermometer, gefüllt mit unbedenklicher organischer Flüssigkeit; Ofen- und Konditorethermometer, gefüllt mit Silikonöl oder Glykol; Industriethermometer zur Messung von Flüssigkeits- und Gastemperaturen, gefüllt mit Kerosin oder Pentan (für Tieftemperaturbereiche); sowie meteorologische Maxima-Minima-Thermometer für Wetterstationen. Quecksilberthermometer zum direkten Ablesen fallen zwar formal unter diese Unterposition, ihre Einfuhr, Herstellung und Inverkehrbringung sind in der EU jedoch seit dem 3. April 2009 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 verboten; das Verbot wird seit dem 1. Januar 2021 durch die Verordnung (EU) 2017/852 (Minamata-Übereinkommen) bestätigt und erweitert. Elektronische Digitalthermometer mit Thermistor- oder Thermoelementsensor werden in Unterposition 9025 19 eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den AVÄ 1 und 6 der KN sowie den Anmerkungen zu Kapitel 90.

Quecksilberverbot, REACH-Anforderungen und Einfuhrdokumentation für Flüssigkeitsthermometer

Die Einfuhr von Quecksilberthermometern zum direkten Ablesen in das Gebiet der EU ist absolut verboten. Das Verbot ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber, die die Verpflichtungen aus dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber (2013) umsetzt. Die Verordnung (EU) 2017/852 untersagt die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Quecksilberthermometern zum direkten Ablesen, mit Ausnahme begrenzter Anwendungen in hochpräzisen Referenzgeräten (Ausnahmen erfordern einen Kommissionsbeschluss). Die frühere Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 galt ab dem 3. April 2009 und betraf medizinische und Haushalts-Quecksilberthermometer. Quecksilber ist zudem als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen - der Handel mit quecksilberhaltigen Erzeugnissen mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent unterliegt der Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Quecksilberfreie Flüssigkeitsthermometer (Alkohol, Glykol, Kerosin) können frei eingeführt werden, sofern die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 und gegebenenfalls die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU eingehalten werden. Bei der Einfuhr von Laborglasthermometern sind folgende Unterlagen erforderlich: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung und Zollwert, Beförderungsdokument, Quecksilberfreiheitserklärung und REACH-Konformitätserklärung, gültige EORI-Nummer des Einführers sowie - bei Präferenzzollsätzen - ein gültiger Ursprungsnachweis. Aktuelle Einfuhranforderungen sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.

Zollsätze und Handelsabkommen für Unterposition 9025 11

Flüssigkeitsthermometer zum direkten Ablesen der Unterposition 9025 11 sind Messgeräte mit einem vergleichsweise geringen Stückwert. Die geltenden MFN-Zollsätze für konkrete 8-stellige KN-Codes dieser Unterposition sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen, da die KN einer jährlichen Revision unterliegt und Sätze sich ändern können. Die EU kann autonome Zollaussetzungen für spezialisierte Laboratoriumsthermometer anwenden, die innerhalb der Union nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden - diese Aussetzungen werden vom Rat der EU jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Führende Hersteller von Flüssigkeitslaboratoriumsthermometern sind in Deutschland, Großbritannien, der Tschechischen Republik und China ansässig. Präferenzzollsätze können aus folgenden EU-Handelsabkommen resultieren: EU-UK-TCA, CETA mit Kanada, EU-Schweiz-Abkommen, EU-Japan-WPA und EU-Korea-FHA. Im Rahmen des APS und APS+ stehen Präferenzen für Einfuhren aus Entwicklungsländern zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes ist ein gültiger Ursprungsnachweis vorzulegen: EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumpingmaßnahmen für das betreffende Land gelten. Erzeugnisse des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM. Auf den Zollwert wird die MwSt. zum im Einfuhrstaat geltenden Satz für Messgeräte erhoben.

Flüssigkeitsthermometer KN 9025 11 - EU-Quecksilberbeschränkungen

Die Unterposition KN 9025 11 umfasst Flüssigkeitsthermometer zum direkten Ablesen: Alkohol-, Glykol- und andere Typen. Quecksilberthermometer unterliegen einem Marktverbot in der EU (REACH-Verordnung, Anhang XVII Nr. 18a) außer für Sonderanwendungen (Kalibrierung, Referenzstandards). Elektronische Thermometer werden unter 9025 19 eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Quecksilberthermometer im Rahmen der KN-Unterposition 9025 11 in die EU eingeführt werden?
Nein. Die Einfuhr von Quecksilberthermometern zum direkten Ablesen in die EU ist verboten. Das Verbot gilt seit dem 3. April 2009 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 und wurde durch die Verordnung (EU) 2017/852 zur Umsetzung des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber bestätigt und erweitert. Das Verbot betrifft Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Quecksilberthermometern zum direkten Ablesen, mit eng gefassten Ausnahmen für hochpräzise Referenzgeräte, die einen Kommissionsbeschluss erfordern. Quecksilberfreie Flüssigkeitsthermometer (Alkohol, Glykol, Kerosin), die ebenfalls unter Unterposition 9025 11 fallen, können frei eingeführt werden, sofern die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen und REACH-Pflichten eingehalten werden.
Welche Thermometer werden in KN-Unterposition 9025 11 und welche in KN-Unterposition 9025 19 eingereiht?
Unterposition KN 9025 11 umfasst mit Flüssigkeit (Alkohol, Kerosin, Glykol, Silikonöl) gefüllte Thermometer zum direkten Ablesen an einer Gradskala ohne elektrischen Wandler. Hierher gehören Laborglasthermometer, meteorologische Maxima-Minima-Thermometer, Aquariumthermometer, Poolthermometer sowie Ofen- und Konditoreithermometer. Unterposition KN 9025 19 umfasst alle anderen direktablesenden Thermometer, die keine Flüssigkeitsthermometer sind - zum Beispiel bimetallische Thermometer, Festkörper-Ausdehnungsthermometer (einschließlich Galinstan-Typen) und Gasdruckthermometer. Digitale elektronische Thermometer mit Anzeige, die auf Thermistoren, Thermoelementen oder Infrarotsensoren beruhen, werden in Unterposition KN 9025 80 eingereiht. Aktuelle KN-Codes sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Flüssigkeitslaboratoriumsthermometern in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Flüssigkeitsthermometern zum direkten Ablesen der Unterposition 9025 11 sind folgende Unterlagen erforderlich: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung und Zollwert, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), Quecksilberfreiheitserklärung und REACH-Konformitätserklärung des Herstellers sowie - bei Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen - ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX). Eine gültige EORI-Nummer des Einführers ist Pflicht. Der 8-stellige KN-Code ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Quecksilberhaltige Produkte sind verboten und werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Aktuelle Zollsätze und etwaige Aussetzungen sind vor der Zollanmeldung stets in TARIC zu prüfen.
Können Quecksilberthermometer KN 9025 11 in die EU eingeführt werden?
Die Einfuhr von Quecksilberthermometern ist stark eingeschränkt. Die REACH-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Quecksilberthermometern für den allgemeinen Gebrauch. Nur Referenzthermometer für Kalibrierung und wissenschaftliche Zwecke sind erlaubt.