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9›Fassungen und Gestelle für Brillen, Schutzbrillen oder dergleichen, und Teile davon
Fassungen und Gestelle für Brillen, Schutzbrillen oder dergleichen, und Teile davon, Fassungen und Gestelle, aus anderen Stoffen
Was umfasst die Unterposition 9003 19 des Zolltarifs?
Die Unterposition 9003 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Fassungen für Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren aus anderen Werkstoffen als Kunststoff - in der Praxis hauptsächlich Metall, Metalllegierungen, Titan, Edelstahl, Aluminium, Holz, Horn, Schildpatt und andere natürliche oder Verbundwerkstoffe. Die Einreihung in die Unterposition 9003 19 erfordert eine Abgrenzung von Unterposition 9003 11 (Fassungen aus Kunststoff) und Unterposition 9003 90 (Teile von Fassungen). Die Fassung muss vollständig oder im Wesentlichen vollständig sein und mit Bügeln, Steg und Felgen ausgestattet sein. Titanfassungen sind wegen ihrer Festigkeit und Leichtigkeit besonders beliebt - Titan und seine Legierungen werden in die Unterposition 9003 19 eingereiht. Fassungen aus natürlichen Werkstoffen (Holz, Horn, Leder) fallen unter diese Unterposition, sofern der wesentliche Charakter nicht aus Kunststoff besteht. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), Vorschrift 1 und Vorschrift 2a - eine unvollständige Fassung, die den wesentlichen Charakter einer fertigen Fassung aufweist, wird identisch eingereiht. Bei Zweifeln bezüglich Werkstoff oder Vollständigkeit wird eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.
Einfuhr- und Regulierungsanforderungen für Metall- und Titanfassungen
Die Einfuhr von Brillenfassungen der Unterposition 9003 19 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Einführer müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Korrektionsbrillen-Fassungen stehen in mittelbarem Zusammenhang mit Medizinprodukten der Klasse I - eine Fassung ohne Korrektionsgläser ist jedoch kein Medizinprodukt im Sinne der MDR (EU) 2017/745 und bedarf auf dieser Grundlage keiner CE-Kennzeichnung. Fassungen für Sonnenbrillen unterliegen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 und der Norm EN ISO 12312-1. Für Brillenfassungen verwendete Metalle - insbesondere Nickel - unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Fassungen mit längerem Hautkontakt müssen die Nickelabgabegrenzwerte gemäß Anhang XVII REACH und Norm EN 1811 einhalten. Einführer sollten eine Konformitätserklärung und technische Dokumentation des Herstellers besitzen. Die Kennzeichnung sollte Angaben zum Werkstoff, Herstellungsland und Hersteller oder Einführer enthalten.
Zollsätze und Zolltarifeinreihung der Unterposition 9003 19
Die Zollsätze für Fassungen der Unterposition 9003 19 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie je nach 10-stelligem TARIC-Code, Einfuhrjahr und Ursprungsland variieren können. Erzeugnisse des Kapitels 90 - einschließlich Brillenfassungen - können von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen profitieren: CETA (Kanada), EPA (Japan), FHA (Südkorea, Vietnam, Singapur) sowie GSP/GSP+ für Entwicklungsländer. Die Vorlage eines Ursprungsnachweises ist erforderlich (EUR.1-Bescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung). Die Einfuhr von Fassungen aus China - einem der Hauptproduzenten - unterliegt dem MFN-Satz, sofern keine Handelsmaßnahmen gelten; Einführer sollten TARIC auf etwaige Antidumpingzölle prüfen. Erzeugnisse des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM. Beim Import wird die Mehrwertsteuer nach dem nationalen Satz erhoben. Der Zollwert muss den Warenpreis, Transportkosten bis zur EU-Grenze und Versicherungskosten (CIF-Wert) umfassen.
Materialien und Einreihung von Brillenfassungen KN 9003 19
Die Unterposition KN 9003 19 umfasst Brillenfassungen aus anderen Materialien als Kunststoff: Metalle (Edelstahl, Monel, Titan), Holz, Büffelhorn und Knochen. Titanfassungen sind besonders geschätzt für ihre Leichtigkeit und hypoallergenen Eigenschaften. Fassungen aus Naturholz können der Sorgfaltspflicht nach der EUDR (Entwaldungsverordnung) unterliegen. Fassungen aus Horn oder Knochen können dem CITES-Abkommen unterliegen.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet man Fassungen der Unterposition 9003 11 (Kunststoff) von 9003 19 (andere Werkstoffe)?
Das entscheidende Kriterium ist der in der Fassungskonstruktion dominierende Werkstoff. Fassungen aus Celluloseacetat, Polycarbonat, Nylon oder anderen Kunststoffen werden in die Unterposition 9003 11 eingereiht. Unterposition 9003 19 umfasst Fassungen aus Metall, Titan, Edelstahl, Aluminium, Holz, Horn oder Verbundwerkstoffen mit im Wesentlichen metallischem oder natürlichem Charakter. Gemischte Fassungen (z. B. Metallsteg mit Kunststoffbügeln) werden nach dem Werkstoff eingereiht, der den wesentlichen Charakter bestimmt - AV-Vorschrift 3b. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen, die EU-weit 3 Jahre verbindlich ist.
Müssen Titanbrillengestelle die REACH-Anforderungen bezüglich Nickel erfüllen?
Titan als Werkstoff enthält kein Nickel; Titanlegierungskomponenten oder Metallteile der Fassungen (Schrauben, Scharniere) können es jedoch enthalten. Gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 müssen Gegenstände mit längerem Hautkontakt Nickelabgabegrenzwerte von unter 0,5 µg/cm²/Woche einhalten. Einführer sollten vom Hersteller eine Konformitätserklärung gemäß Norm EN 1811 (Nickelabgabeprüfung) einholen. Fehlende Dokumentation kann zur Zurückhaltung der Ware durch Zoll- oder Marktüberwachungsbehörden führen.
Unterliegen Brillenfassungen aus Holz oder natürlichen Werkstoffen besonderen Einfuhranforderungen?
Holzfassungen unterliegen der EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR), die Sorgfaltspflichten zur Ausschließung von illegal eingeschlagenem Holz vorschreibt. Einführer müssen eine Lieferkettendokumentation und Risikobewertung vorlegen. Die Verordnung (EU) 2023/1115 über Entwaldung kann eine Sorgfaltserklärung für nach dem 29. Juni 2023 eingeschlagenes Holz erfordern. Fassungen aus tierischen Materialien (Horn, Elfenbein) können CITES unterliegen. Einführer sind verpflichtet, alle geltenden Anforderungen vor der Einfuhr zu prüfen.
Unterliegen Holz-Brillenfassungen KN 9003 19 der EUDR-Sorgfaltspflicht?
Ja, Brillenfassungen aus Naturholz, die in die EU eingeführt werden, können der EUDR (EU 2023/1115) zur Vermeidung von Entwaldung unterliegen. Der Importeur muss nachweisen, dass das Holz aus einer legalen und nachhaltigen Quelle stammt, einschließlich Geolokalisierungsdaten.
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