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9›Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere als solche der Position 8544; Polarisationsfolien und -platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas
Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere als solche der Position 8544; Polarisationsfolien und -platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, andere
Einreihungsbereich der Unterposition 9001 90 - andere nichtgefasste optische Elemente
Unterposition 9001 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus beliebigen Werkstoffen, nichtgefasst, soweit sie nicht unter vorhergehende Unterpositionen der Position 9001 fallen (also andere als Lichtleitfasern, Polarisationsfolien, Kontaktlinsen, Brillengläser aus Glas und aus anderen Werkstoffen als Glas). Typische Erzeugnisse: Objektiv-Linsen für Mikroskope, Teleskope und wissenschaftliche Kameras (nichtgefasst); optische Prismen (Dreieck-, Porro-, Dove-, Dachprismen) für Entfernungsmesser, Spektrometer und Präzisionsinstrumente; Plan- und Kugelflächenspiegel für wissenschaftliche Optik und Lasersysteme; Beugungsgitter; Interferenz- und Graufilter; Strahlteilerwürfel und -platten; Optikfenster aus Quarzglas, Calciumfluorid (CaF2), Germanium oder Zinkselenid (ZnSe) für Infrarotoptik; asphärische Linsen für Beleuchtungssysteme. Wesentliche Abgrenzung: Unterposition 9001 90 erfasst nichtgefasste, nicht in Geräte eingebaute Elemente. Eine in ein Kameraobjektiv montierte Linse wird unter Position 9002 oder mit dem Gerät eingereiht (z.B. 9011 für Mikroskope). Entscheidendes Kriterium für Kapitel 90 (nicht 84): die Hauptfunktion des Elements ist optisch, nicht mechanisch. Elemente aus Germanium und ZnSe dienen der Infrarotoptik und werden in Wärmebildgeräten eingesetzt. Nichtgefasste und nicht in Apparate eingebaute Elemente sind der maßgebliche Faktor für die Einreihung unter 9001 90.
Regulatorische Anforderungen und Qualitätsnormen für optische Elemente der Unterposition 9001 90
Nichtgefasste optische Elemente der Unterposition 9001 90 als Bauteile oder Halbfertigerzeugnisse unterliegen nicht direkt der LVD- oder EMC-Richtlinie, da sie keine eigenständigen elektrischen Geräte sind. Werden Elemente in Medizinprodukten eingesetzt (z.B. Linsen für Operationsroboter, endoskopische Systeme), können sie als Bestandteile eines Medizinprodukts indirekt in den Anwendungsbereich der MDR (EU) 2017/745 fallen, was dokumentierte optische Qualitätsparameter (Flächengüte, Transmission, Wellenfrontfehler) erfordert. Elemente für Messgeräte können der Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU unterliegen. Schlüsselnormen: ISO 10110 (Optik und Photonik - technische Zeichnungen für optische Elemente), ISO-1308x-Reihe (optische Parameter), MIL-PRF-13830 für Präzisionsoptik. Die Ausfuhr bestimmter fortgeschrittener optischer Elemente (Germaniumfenster, Hochleistungslaser-Optiken, Nachtsichtkomponenten) kann einer Ausfuhrgenehmigung gemäß EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 oder nationalen Militärlisten bedürfen. Für den Export fortgeschrittener Optiken ist die Überprüfung des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 unerlässlich. Der EU-Einführer sollte vom Ausführer eine Bestätigung einholen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Erforderliche Einfuhrdokumente: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Werkstoff, Geometrie, Beschichtungen, Transmission, Flächengüte), optisches Datenblatt, Beförderungsdokument.
Zollsätze, ITA-Abkommen und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9001 90
Optische Elemente der Unterposition 9001 90 fallen grundsätzlich unter das WTO-ITA-Abkommen, das Zölle auf Präzisionsoptik für wissenschaftliche Instrumente, Telekommunikation und IT-Technologien abschafft. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen; für die meisten optischen Elemente des Kapitels 90 beträgt er 0%. Präferenzzollsätze aus EU-FTA-Abkommen (CETA, EU-Japan WPA, EU-Korea FHA, EU-UK TCA, APS) können bei Einhaltung der Ursprungsregeln angewendet werden und sind angesichts des MFN-Satzes von 0% häufig redundant. Erzeugnisse des Kapitels 90 sind vollständig vom CBAM ausgenommen. Der Präzisionsoptikmarkt wird von Herstellern aus Japan, Deutschland, den USA und China dominiert. Einführer sollten TARIC auf etwaige Antidumpingmaßnahmen oder Zollaussetzungen für bestimmte optische Elemente überprüfen. Autonome EU-Zollaussetzungen können Zölle auf bestimmte Präzisionsoptiken vorübergehend senken - in TARIC vor der Einfuhr prüfen. Der MFN-Satz sollte für jede Lieferung wegen möglicher Änderungen des EU-Zollrechts überprüft werden. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind stets in TARIC zu überprüfen.
Einreihung von Prismen und optischen Elementen KN 9001 90
Die Unterposition KN 9001 90 umfasst nicht gefasste optische Elemente wie Prismen, Linsen, die nicht unter andere Unterpositionen fallen, optische Spiegel und Filter. Das entscheidende Einreihungskriterium ist das Fehlen einer Fassung - gefasste Elemente werden in Position 9002 eingereiht. Dies umfasst sowohl Elemente aus optischem Glas als auch aus synthetischen Kristallen (z. B. CaF2, ZnSe) für Laser und Spektroskopie. Optische Elemente aus Kunststoff können ebenfalls hierunter fallen.
Häufig gestellte Fragen
Wann wird eine optische Linse unter 9001 90 und wann unter Position 9002 oder Gerätepositionen eingereiht?
Unterposition 9001 90 erfasst Linsen und optische Elemente, die nichtgefasst und nicht in ein Fertiggerät eingebaut sind. Eine lose nichtgefasste Linse als gesonderter Handelsartikel wird unter 9001 90 eingereiht. Eine Linse, die in ein Foto- oder Kameraobjektiv montiert oder gefasst ist, wird unter Position 9002 eingereiht. In Mikroskope, Teleskope oder andere Instrumente eingebaute Elemente werden unter den Positionen dieser Instrumente eingereiht (z.B. 9011, 9013). AV 2a und die Anmerkungen zu Kapitel 90 sind maßgebend. Entscheidend ist der Zustand der Ware bei der Zollanmeldung. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Unterliegen Germanium- oder Quarzglas-Optiken für Infrarotsysteme der Ausfuhrkontrolle?
Ja. Bestimmte fortgeschrittene optische Elemente für Infrarotbeobachtungssysteme, Hochleistungslaser oder militärische Ausrüstung können der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 oder nationalen Militärausfuhrlisten unterliegen und eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Einführer und Ausführer sollten prüfen, ob das jeweilige Element einer Ausfuhrgenehmigung des Ursprungslandes bedarf und ob EU-seitige Einfuhrbeschränkungen bestehen. Dies betrifft besonders Germanium-, ZnSe- und CaF2-Elemente mit militärspezifischen Parametern. Der Ausführer aus dem Nicht-EU-Land muss über eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Bestätigung der Genehmigungsfreiheit verfügen. Die Überprüfung sollte den Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 umfassen.
Unterliegen Prismen und Laserspiegel der Unterposition 9001 90 dem CBAM?
Nein. Erzeugnisse des Kapitels 90, einschließlich Prismen, Spiegel und Linsen der Unterposition 9001 90, sind vom CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) ausgenommen. Das CBAM erfasst ausschließlich Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff - keine optischen oder Präzisionsinstrumente. Der MFN-Zollsatz für optische Elemente beträgt im Rahmen des ITA-Abkommens in der Regel 0% - für den spezifischen 10-stelligen TARIC-Code in TARIC zu bestätigen. Autonome EU-Zollaussetzungen können zusätzliche Reduktionen für bestimmte Präzisionsoptiken bieten. Keine verbreiteten Antidumpingzölle auf optische Elemente des Kapitels 90 bekannt; aktuelle Handelsmaßnahmen sind stets in TARIC zu überprüfen.
Welche optischen Elemente werden unter KN 9001 90 eingereiht?
KN 9001 90 umfasst nicht gefasste optische Elemente: Prismen, Linsen (außer Brillen- und Kontaktlinsen), Spiegel, optische Filter ohne Fassung, Beugungsgitter und Planplatten. Das Kriterium ist die fehlende Fassung - gefasste Elemente gehören zu Position 9002.
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