88069300
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON›Unbemannte Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 kg bis 25 kg
Untercodes (1)
Einreihung
Der KN-Code 880693 umfasst unbemannte Luftfahrzeuge von 7 bis 25 kg. Profidrohnen für Infrastrukturinspektion, Präzisionslandwirtschaft und Vermessung.
EASA-Vorschriften
EASA spezielle Kategorie mit SORA-Risikobewertung erforderlich. Pilotzertifizierung und Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Import und Handel
CE-Kennzeichnung und potenzielle Ausfuhrgenehmigungen erforderlich.
Drohnen 7-25 kg - EASA spezifische Kategorie STS
Die Einfuhr von Drohnen 7–25 kg (KN 8806 93) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.
Häufig gestellte Fragen
Welche Genehmigungen sind für 7-25 kg Drohnen erforderlich?
EASA spezielle Kategorie mit SORA-Risikobewertung oder STS-Erklärung.
Unterliegen Profidrohnen Ausfuhrkontrollen?
Drohnen mit fortgeschrittenen Fähigkeiten können Dual-Use-Güter sein.
Ist der Import militärischer Drohnen verboten?
Militärdrohnenimporte unterliegen strenger Rüstungshandelskontrolle.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Drohnen 7–25 kg KN 8806 93 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 93) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 kg bis 25 kg“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 kg bis 25 kg“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe