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85491900
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrischer und elektronischer Abfall und Schrott

Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Abfall und Schrott von Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren, andere

Definition und Geltungsbereich

Unterposition 854919 umfasst Abfälle von Primärzellen und Batterien, die nicht Mangan- (854913) oder Lithiumbatterien (854914) sind. Dazu gehören Silberoxid-Batterien (Knopfzellen), Zink-Luft-Batterien (Hörgeräte) und Quecksilberbatterien. Quecksilberbatterien sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Einreihung nach den AV, Regeln 1 und 6.

Regulatorische Anforderungen

Batterieabfälle unterliegen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und der Abfallverbringungsverordnung (EU) 1013/2006. Quecksilberhaltige Batterien sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Minamata-Konvention beschränkt den Handel mit Quecksilber. CBAM gilt nicht.

Zollsätze und Handel

MFN-Zollsätze im TARIC prüfen. Quecksilberhaltige Batterien unterliegen besonderen Beschränkungen. TARIC-Codes vor der Abfertigung prüfen.

Andere Batterien-Abfälle - Klassifizierung und Versand

Die Einfuhr von andere Batterien-Abfälle (KN 8549 19) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Sind Quecksilberbatterien-Abfälle gefährliche Abfälle?
Ja. Quecksilberhaltige Batterien sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Minamata-Konvention beschränkt den Handel mit Quecksilber. Transport unterliegt den ADR-Vorschriften.
Unterliegen andere Batterien-Abfälle dem CBAM?
Nein. CBAM umfasst nur emissionsintensive Erzeugnisse. Batterieabfälle der Unterposition 854919 unterliegen nicht dem CBAM.
Welche Batterien fallen unter Unterposition 854919?
Unterposition 854919 umfasst Primärbatterien-Abfälle, die nicht Mangan- (854913) oder Lithiumbatterien (854914) sind. Typische Waren sind Silberoxid-Knopfzellen, Zink-Luft-Batterien und Quecksilberbatterien. Es ist eine Restposition.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von andere Batterien-Abfälle KN 8549 19?
Die Einfuhr von andere Batterien-Abfälle (KN 8549 19) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.