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85439000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen

Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, Teile

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 854390 - Teile elektrischer Maschinen

Unterposition 854390 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile für elektrische Maschinen und Apparate der Position 8543 - d. h. Teile für Teilchenbeschleuniger (854310), Signalgeneratoren (854320), Galvanotechnikgeräte (854330), Elektrophoresegeräte (854340) und andere elektrische Maschinen (854370). Typische Waren sind Magnete und Spulen für Beschleuniger, Netzteilmodule für Signalgeneratoren, Bäder und Elektrodenhalter für die Galvanotechnik, Elektrophoresekammern, Gehäuse und Steuertafeln für elektrische Maschinen. Die Einreihung in 854390 erfordert, dass das Teil als Bestandteil erkennbar ist, der ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8543 bestimmt ist. Allgemeine Regel für die Teileinreihung: Ein als für eine bestimmte Maschine bestimmtes Teil erkennbares Bauteil wird unter der Position dieser Maschine eingereiht, sofern es nicht unter eine eigene KN-Position fällt. Es ist sicherzustellen, dass das Teil kein eigenständiges Gerät darstellt. Einreihung nach den AV, Regeln 1, 2 und 6.

Regulatorische Anforderungen für Teile der Unterposition 854390

Teile für elektrische Maschinen der Unterposition 854390 können je nach Bestimmung der Hauptmaschine verschiedenen EU-Vorschriften unterliegen. Teile für Teilchenbeschleuniger können der Dual-Use-Kontrolle gemäß Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen, wenn ihre technischen Parameter den in Anhang I aufgeführten Komponenten entsprechen. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) gilt für Teile, die für Geräte im Anwendungsbereich dieser Richtlinie bestimmt sind. Teile für Medizinprodukte können der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) unterliegen. Allgemeiner Grundsatz: Die regulatorischen Anforderungen an Teile richten sich nach der Bestimmung des Endgeräts. CBAM gilt nicht für Maschinenteile des Kapitels 85. Für die Einfuhr sind eine EORI-Nummer und die Standard-Zolldokumentation erforderlich. Die technische Beschreibung in der Einfuhrdokumentation sollte die Hauptmaschine, für die das Teil bestimmt ist, eindeutig identifizieren.

Zollsätze und TARIC-Einreihung für Teile elektrischer Maschinen

Die aktuellen MFN-Zollsätze für Unterposition 854390 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen wie CETA, EU-Korea, WPA mit Japan, EVFTA mit Vietnam und TCA mit dem UK bei Erfüllung der Ursprungsregeln und Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises verfügbar sein. Der Importeur sollte im TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle auf Teile aus einem bestimmten Ursprungsland erhoben werden. Einfuhren aus Russland und Belarus können Sanktionen unterliegen, insbesondere bei Teilen für Geräte auf Kontrolllisten. Bei der Einreihung von Teilen ist sicherzustellen, dass sie kein eigenständiges Gerät darstellen, das unter eine spezifischere KN-Position fällt. Aktuelle 10-stellige TARIC-Codes sind vor der Abfertigung zu prüfen. Die nationale Mehrwertsteuer wird bei jeder Einfuhr erhoben. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich eine vZTA.

Teile für elektrische Maschinen der Position 8543

Die Einfuhr von Teile elektrischer Maschinen (KN 8543 90) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Teile für Teilchenbeschleuniger der Unterposition 854390 der Dual-Use-Kontrolle?
Einige Teile für Teilchenbeschleuniger können als Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Exportkontrolle gemäß Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen. Dies betrifft Komponenten, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, wie spezialisierte Magnete, Vakuumsysteme und Ionenquellen. Die Einfuhr solcher Teile in die EU erfordert die Überprüfung der Konformität mit Sanktionen und Exportvorschriften des Herstellerlandes. Standard-Ersatzteile wie Gehäuse oder Steuertafeln unterliegen in der Regel nicht der Dual-Use-Kontrolle. Bei Zweifeln ist die zuständige Exportkontrollbehörde zu konsultieren.
Wie werden Teile elektrischer Maschinen in der Kombinierten Nomenklatur eingereiht?
Teile, die als ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8543 bestimmt erkennbar sind, werden in Unterposition 854390 eingereiht. Wesentliche Voraussetzung: Das Teil muss anhand seiner physischen Merkmale oder Dokumentation als Bestandteil einer bestimmten Maschinenkategorie der Position 8543 erkennbar sein. Kann ein Teil in Maschinen verschiedener KN-Positionen verwendet werden, erfolgt die Einreihung nach den AV-Regeln 1 und 3. Ein Teil, das ein eigenständiges Gerät darstellt, wird unter der entsprechenden Geräteposition eingereiht. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Unterliegen Teile elektrischer Maschinen der Unterposition 854390 dem CBAM?
Nein. Der CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) umfasst nur Erzeugnisse aus emissionsintensiven Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Teile elektrischer Maschinen der Unterposition 854390 sind Waren des Kapitels 85 der Kombinierten Nomenklatur und fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich. Die Einfuhr dieser Teile in die EU erfordert keine CBAM-Registrierung, keinen Erwerb von Zertifikaten und keine Abgabe von CBAM-Erklärungen, ungeachtet des Werkstoffs oder Ursprungslandes.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Teile elektrischer Maschinen KN 8543 90?
Die Einfuhr von Teile elektrischer Maschinen (KN 8543 90) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.