85393200
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Elektrische Glüh- oder Entladungslampen, einschließlich Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) sowie UV- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdioden (LED)-Lichtquellen
Elektrische Entladungslampen, Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen
Untercodes (2)
Definition und Geltungsbereich der Unterposition 8539 32
Unterposition 8539 32 umfasst Kompaktleuchtstofflampen (CFL) mit einzelnem Sockel und integriertem oder separatem Vorschaltgerät. CFLs wurden ab 25. August 2023 vom EU-Markt genommen.
CFL-Auslauf und Quecksilbervorschriften
CFLs enthalten Quecksilber (Hg). Die RoHS-2-Ausnahme ist ausgelaufen. Verkaufsverbot seit 25. August 2023. WEEE 2 erfordert getrennte Sammlung als Sondermüll. CBAM findet keine Anwendung.
Zollsätze für Unterposition 8539 32
MFN-Zollsätze in TARIC überprüfen. Der CFL-Markt ist praktisch verschwunden. Mehrwertsteuer wird erhoben.
Kompaktleuchtstofflampen und Quecksilberbeschränkungen
Die Einfuhr von Kompaktleuchtstofflampen (KN 8539 32) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 legt Energieanforderungen für Lichtquellen fest. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.
Häufig gestellte Fragen
Können CFLs in die EU eingeführt werden?
Einfuhr ist formal möglich, aber Verkauf für Allgemeinbeleuchtung seit 25. August 2023 verboten. LED-Ersatz mit E14, E27 Sockeln wird in 8539 52 eingereiht.
Warum wurden CFLs vom Markt genommen?
Wegen Quecksilbergehalt (RoHS-2-Ausnahme ausgelaufen) und Ökodesign-Effizienzanforderungen. LED-Lampen sind effizienter und quecksilberfrei.
Unterliegen CFLs dem CBAM?
Nein. CFLs fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Kompaktleuchtstofflampen KN 8539 32?
Die Einfuhr von Kompaktleuchtstofflampen (KN 8539 32) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.
Nützliche Tools & Ressourcen
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