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85311000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrische Geräte zur akustischen oder optischen Signalgebung (z. B. Klingeln, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530

Elektrische Geräte zur akustischen oder optischen Signalgebung, Einbruchs- und Feuermelder und ähnliche Geräte

Klassifizierungsumfang der Unterposition 8531 10

Die Unterposition 8531 10 umfasst elektrische Einbruch- und Feuermeldeeinrichtungen: Einbruchmeldeanlagen (Zentralen, PIR-Bewegungsmelder, Magnetkontakte), Brandmeldeanlagen (BMZ, Rauchmelder, Wärmemelder, Handfeuermelder), Alarmsirenen, Steuerungspanele und integrierte Funkalarmanlangen. Entscheidendes Kriterium: Bedrohungserkennung und Alarmierung. CCTV-Kameras fallen nicht hierunter (8525). Klassifizierung nach AV 1 und 6.

Regulatorische Anforderungen für Alarmanlagen

Einbruchmeldeanlagen unterliegen EN 50131 (Sicherheitsgrade 1–4). Brandmeldeanlagen unterliegen der EN-54-Normenreihe und erfordern Zertifizierung durch benannte Stelle nach Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011. RED gilt für Funksysteme. EMV und LVD erfordern CE. RoHS-2 beschränkt Gefahrstoffe. CBAM findet keine Anwendung.

Zollsätze für Alarmanlagen

MFN-Sätze im TARIC überprüfen. ITA-reduzierte Sätze möglich. Präferenzzollsätze aus FTA verfügbar. EU-Sanktionen für Russland und Belarus. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Einbruch- und Feuermelder - Einhaltung der BauPVO

Die Einfuhr von Einbruch- und Feuermelder (KN 8531 10) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Unterposition 8531 10?
Elektrische Einbruch- und Feuermeldeeinrichtungen: Meldezentralen, Bewegungsmelder, Magnetkontakte, Brandmeldezentralen, Rauch- und Wärmemelder, Alarmsirenen und Steuerungspanele. Ausgenommen: CCTV (8525) und Anzeigetafeln (8531 20).
Welche EN-Normen gelten für Alarmanlagen?
Einbruchmeldeanlagen: EN 50131 (Grade 1–4). Brandmeldeanlagen: EN-54-Reihe. Rauchmelder: EN 14604. Zertifizierung durch benannte Stelle für Brandmeldesysteme nach Bauproduktenverordnung erforderlich.
Erfordern Funkalarmanlagen zusätzliche Zertifikate?
Ja. Funk-Alarmsysteme unterliegen RED (2014/53/EU) mit CE-Pflicht. Zugelassene Frequenzen und RED-Anforderungen müssen erfüllt sein. Zusätzlich EN 50131 für Einbruchmelder oder EN 54 für Brandmelder.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Einbruch- und Feuermelder KN 8531 10?
Die Einfuhr von Einbruch- und Feuermelder (KN 8531 10) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.