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85258300
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTESendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder eingebautem Tonaufnahme- oder -wiedergabegerät; Fernsehkameras, Digitalkameras und Videokameraaufnahmegeräte

Fernsehkameras, Digitalkameras und Videokameraaufnahmegeräte, andere, tragbare

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
69 Dok.
C067Y069Y949X060X061X062+63
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-04747

Digital night vision binoculars with camera

komponenty elektroniczne (czujnik CMOS, ekran IPS)GRI 1GRI 5aGRI 6
DEgold680/24-1

Digital high-speed camera with accessories

elektronika (CMOS sensor, procesor, pamięć RAM)GRI 1GRI 3bGRI 6
ITgold024-0721

Thermal imaging camera for surveillance and temperature detection

komponenty elektroniczne (czujnik podczerwieni, procesor obrazu)GRI 1GRI 6
NLgold024-0803

High-speed digital camera with UV sensor

elektronika (układy scalone, sensory)GRI 1GRI 6
DEgold945/25-1

Digital thermal imaging camera

elektronika (sensor InSb, procesor)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Klassifizierungsumfang der Unterposition 8525 83 - Nachtsichtkameras

Die Unterposition 8525 83 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Fernseh- und Digitalkameras, die speziell für die Bildaufnahme bei fehlendem oder unzureichendem natürlichem Licht konstruiert sind. Diese Geräte nutzen Technologien zur Restverstärkung (Bildverstärker der Generation II und III) oder Infrarotstrahlungsdetektoren (Wärmebildgebung, SWIR- und LWIR-Kameras). Das entscheidende Klassifizierungskriterium dieser Unterposition ist die Fähigkeit des Geräts, Bilder bei Dunkelheit oder extrem niedrigem Lichtniveau aufzunehmen. Nachtsichtkameras der Unterposition 8525 83 sind von Standardkameras (Unterposition 8525 89) zu unterscheiden, die zwar über einen IR-LED-Nachtmodus verfügen können, jedoch nicht als Nachtsichtgeräte konstruiert sind. Wärmebildkameras, die ausschließlich im fernen Infrarotbereich arbeiten, können unter diese Unterposition fallen, wenn ihre Hauptfunktion die Bildaufnahme bei Dunkelheit ist. Die Klassifizierung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (Vorschriften 1 und 6) sowie den Anmerkungen zu Kapitel 85. Aufgrund potenzieller militärischer Verwendungszwecke sollte der Importeur den Dual-Use-Status der Ware vor dem Kauf überprüfen.

Dual-Use-Exportkontrolle und regulatorische Anforderungen für Nachtsichtkameras

Nachtsichtkameras der Unterposition 8525 83 gehören zu den sensibelsten Warenkategorien in Kapitel 85 und unterliegen strengen Export- und Importkontrollen. Die EU-Verordnung 2021/821 zur Dual-Use-Exportkontrolle erfasst Bildverstärker der Generation II und III, Wärmebildkameras, die bestimmte Empfindlichkeits- und Auflösungsschwellen überschreiten, sowie Nachtsichtsysteme für die Montage an Waffen oder Militärfahrzeugen. Die Positionen 6A003 und 6A002 der EU-Kontrollliste umfassen Infrarotdetektoren und Bildkameras. Die Einfuhr solcher Geräte in die EU erfordert die Überprüfung, ob das spezifische Modell Beschränkungen des Ausfuhrlandes unterliegt und ob der Importeur eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) gilt für Nachtsichtkameras auf dem Verbrauchermarkt, während militärische Ausrüstung ausgenommen ist. Die Funkanlagenrichtlinie RED (2014/53/EU) gilt, wenn die Kamera ein Funkmodul besitzt. Erforderliche Einfuhrdokumente umfassen Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Herstellerspezifikation, Beförderungsdokument, EORI-Nummer des Importeurs und gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Nachtsichtkameras

Die aktuellen MFN-Zollsätze für die Unterposition 8525 83 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission vor jeder Zollabfertigung zu überprüfen. Nachtsichtkameras als optoelektronische Geräte können von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen profitieren, darunter CETA mit Kanada, EPA mit Japan, EU-Korea und TCA mit dem Vereinigten Königreich, sofern die Ursprungsregeln eingehalten und ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. Die Einfuhr von Nachtsichtkameras aus Russland und Belarus ist im Rahmen der EU-Sanktionen verboten oder streng beschränkt. Einfuhren aus China unterliegen den Standard-MFN-Sätzen, jedoch sollte der Importeur prüfen, ob für bestimmte Modelle zusätzliche Beschränkungen aus der Dual-Use-Kontrolle gelten. Bei jeder Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. Der Importeur sollte auch prüfen, ob das Kameramodell vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt eine Sicherheitszertifizierung oder Konformitätsbewertung erfordert. Regelmäßige Importeure von Nachtsichtkameras sollten die Beantragung einer Allgemein- oder Einzelgenehmigung für den Dual-Use-Handel in Betracht ziehen.

Exportkontrollen und RED-Anforderungen für Geräte 8525 83

Sender, Kameras und Sende-Empfangsgeräte unter 8525 83 unterliegen der RED 2014/53/EU und können Dual-Use-Kontrollen (Verordnung 2021/821) unterliegen. Nachtsicht- und Hochgeschwindigkeitskameras können Ausfuhrgenehmigungen erfordern. MFN-Zollsatz: 0% (ITA). CE (RED + LVD + EMV) und RoHS 2 sind erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Nachtsichtkameras der Unterposition 8525 83 der Dual-Use-Kontrolle?
Ja, die meisten Nachtsichtkameras unterliegen der Dual-Use-Exportkontrolle gemäß EU-Verordnung 2021/821. Dies betrifft insbesondere Geräte mit Bildverstärkern der Generation II und III sowie Wärmebildkameras mit Parametern, die bestimmte Empfindlichkeits- und Auflösungsschwellen überschreiten. Die Positionen 6A002 und 6A003 der EU-Kontrollliste erfassen Infrarotdetektoren und Bildkameras. Vor der Ein- oder Ausfuhr einer Nachtsichtkamera sind deren technische Parameter anhand von Anhang I der Dual-Use-Verordnung zu überprüfen und im Zweifelsfall ist die zuständige Exportkontrollbehörde zu konsultieren.
Wie unterscheidet man Nachtsichtkameras (8525 83) von Standardkameras (8525 89)?
Das entscheidende Klassifizierungskriterium ist die Fähigkeit der Kamera, bei völliger Dunkelheit oder extrem niedrigem Lichtniveau mittels Bildverstärkern oder Infrarotdetektoren Aufnahmen zu machen. Standard-CCTV-Kameras mit IR-LED-Beleuchtung, die eigene Infrarotstrahlung zur Szenenbeleuchtung emittieren, werden in der Regel unter Unterposition 8525 89 eingereiht. Eine Nachtsichtkamera der Unterposition 8525 83 arbeitet passiv und verstärkt vorhandenes Restlicht oder erfasst Wärmestrahlung von Objekten. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Nachtsichtkameras in die EU?
Die Einfuhr von Nachtsichtkameras in die EU unterliegt mehreren Vorschriften gleichzeitig. Die EU-Verordnung 2021/821 zur Dual-Use-Exportkontrolle erfordert die Überprüfung, ob das Modell Handelsbeschränkungen unterliegt. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt gefährliche Stoffe in Verbrauchergeräten. Die Funkanlagenrichtlinie RED (2014/53/EU) gilt bei vorhandenem Funkmodul. EU-Sanktionen verbieten Einfuhren aus Russland und Belarus. Erforderliche Dokumente sind Handelsrechnung, technische Spezifikation, Beförderungsdokument und EORI-Nummer des Importeurs.
Unterliegen Kameras unter 8525 83 der Dual-Use-Kontrolle?
Einige Kameras unter 8525 83, insbesondere Nachtsicht- und Hochgeschwindigkeitsmodelle, können der Dual-Use-Kontrolle gemäß Verordnung 2021/821 unterliegen.