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85183000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEMikrofone und Halterungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäuse eingebaut; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, bestehend aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen

Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert

Definition und Umfang der Unterposition 8518 30

Die Unterposition 8518 30 umfasst Kopfhoerer, Ohrhoerer, Headsets mit Mikrofon und In-Ear-Monitore. Der Umfang schliesst kabelgebundene und kabellose Bluetooth-Modelle ein, einschließlich True Wireless Earbuds (TWS). Das Einreihungskriterium ist die Funktion der Umwandlung eines elektrischen Signals in Schallwellen, die direkt an das Ohr des Nutzers geliefert werden. Headsets mit Mikrofon für Callcenter und Gaming fallen ebenfalls unter 8518 30. ANC-Kopfhoerer verbleiben unter 8518 30. Hoergeraete werden unter Position 9021 eingereiht.

Regulatorische Anforderungen

Drahtlose Bluetooth-Kopfhoerer unterliegen der RED. Kabelgebundene Kopfhoerer unterliegen der EMV. CE-Kennzeichnung ist erforderlich. RoHS 2 und WEEE 2 gelten. Ab 2024 USB-C-Pflicht für TWS-Ladegehaeuse. Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt für Kopfhoerer mit Lithiumbatterien. EN 50332 begrenzt Schalldruckpegel. CBAM gilt nicht.

Zollsätze und Einfuhrbedingungen

MFN-Zollsätze in TARIC prüfen. Kopfhoerer können vom ITA-Nullzoll profitieren. Hauptproduktionslaender: China, Vietnam, Taiwan. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, EORI, CE-Erklärung, RoHS-Dokumentation. Gefahrgutdokumente für Lithiumbatterien. Nationale MwSt. wird erhoben.

Audiogeräteeinfuhr und RED/EMV-Anforderungen 8518 30

Audiogeräte unter 8518 30 - Mikrofone, Lautsprecher, Kopfhörer und Verstärker - unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Kabellose Geräte (Bluetooth, WLAN) erfordern zusätzlich RED 2014/53/EU. Der MFN-Zollsatz variiert: 0% ITA für einige Geräte, bis 2% für andere. TWS-Ohrhörer mit USB-C müssen der Universalladegerät-Richtlinie entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Benoetigen TWS-Ohrhoerer einen USB-C-Anschluss in der EU?
Ja. Ab 2024 schreibt die Verordnung (EU) 2022/2380 USB-C als Standard-Ladeanschluss für TWS-Ohrhoerer und ihre Ladegehaeuse in der EU vor.
Unterliegen drahtlose Kopfhoerer der RED?
Ja. Drahtlose Bluetooth-Kopfhoerer unterliegen der RED (2014/53/EU) als Funkgeraete mit CE-Pflicht. Kabelgebundene Kopfhoerer unterliegen nur der EMV.
Unterliegen Kopfhoerer dem CBAM?
Nein. CBAM erfasst nur emissionsintensive Sektoren. Kopfhoerer der Unterposition 8518 30 fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.
Benötigen kabellose Kopfhörer unter 8518 30 RED-Konformität?
Ja, kabellose Kopfhörer (Bluetooth/WLAN) unter 8518 30 erfordern RED 2014/53/EU. Kabelgebundene Kopfhörer benötigen nur EMV.