Was umfasst Position 8508 des Zolltarifs?
Position 8508 umfasst Staubsauger aller Art, einschliesslich Haushalts-Beutel- und beutelloser Staubsauger, Industriestaubsauger, Handstaubsauger, Akku-Staubsauger und Saugroboter. Zentralstaubsauger als Lueftungsanlagen fallen nicht unter diese Position. Die EU-Zollsätze für Position 8508 liegen zwischen 0% und 2,2%. Staubsauger müssen die Oekodesign-Anforderungen zur Energieeffizienz erfüllen. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sind erforderlich. Position 8508 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8508 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8508 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8508
Die EU-Zollsätze für Position 8508 liegen zwischen 0% und 2,2%. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sind erforderlich. Staubsauger müssen die EU-Oekodesign-Anforderungen zur Energieeffizienz erfüllen. CE-Kennzeichnung und Einhaltung der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sind erforderlich. Akku-Staubsauger unterliegen zusaetzlichen Lithiumbatterie-Vorschriften. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 2,2% je nach Staubsaugertyp. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8508 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8508 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8508 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 8508 - worauf ist zu achten
Position 8508 umfasst Staubsauger mit eingebautem Elektromotor. Entscheidend: Reinigungsgerät mit eingebautem Motor - Hand-, Stand- und Roboterstaubsauger. Umfasst Nass-Trocken- und Industriestaubsauger. Häufiger Fehler: Zentralstaubsauger (Motor in separater Einheit) können dennoch 8508 sein; Teile für Staubsauger sind ebenfalls 8508.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für den Import von Staubsaugern in die EU unter Position 8508?
Die EU-Zollsätze für Staubsauger der Position 8508 liegen zwischen 0% und 2,2%, abhängig von der KN-Unterposition. Haushaltsstaubsauger mit einer Motorleistung bis 1.500 W und einem Staubbeutelvolumen unter 20 Litern (Unterposition 8508 11) unterliegen einem Satz von 2,2%. Andere Staubsauger sowie Teile und Zubehör unterliegen einem Satz von 1,7%. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung des Staubsaugertyps, der Motorleistung und des Verwendungszwecks. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen gelten. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente und Zertifikate sind für den Import von Staubsaugern in die EU erforderlich?
Der Import von Staubsaugern erfordert eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung gemäß der Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Staubsauger müssen die Ökodesign-Anforderungen zur Energieeffizienz erfüllen. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe ist Pflicht. Importeure müssen sich im WEEE-System des Ziellandes registrieren. Für die Zollabfertigung werden ein Einheitspapier (SAD), eine Handelsrechnung und ein Ursprungszeugnis benötigt. Dies betrifft Waren der Position 8508 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf sollte man beim Import von Staubsaugern von außerhalb der EU achten?
Beim Import von Staubsaugern ist die Einhaltung der EU-Ökodesign-Anforderungen für maximalen Energieverbrauch und Geräuschpegel zu prüfen. Saugroboter mit WLAN-Funktion unterliegen zusätzlich der Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU). Die Spannungskompatibilität für den EU-Markt (230 V / 50 Hz) muss sichergestellt sein. Energielabel müssen in der Sprache des Ziellandes bereitgestellt werden. Kosten für Laborprüfungen und Zertifizierung sollten einkalkuliert werden, da diese die Rentabilität kleinerer Sendungen erheblich beeinflussen können. Dies betrifft Waren der Position 8508 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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