Zum Hauptinhalt springen
84717000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, Speichereinheiten

Was umfasst der KN-Code 8471 70?

Der KN-Code 8471 70 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ADV). Zu dieser Unterposition gehören Festplattenlaufwerke (HDDs), Solid-State-Drives (SSDs), optische Laufwerke (CD, DVD, Blu-ray), Bandlaufwerke, Festplatten-Arrays (RAID), NAS-Server (Network Attached Storage), externe USB-Laufwerke und andere Geräte zur dauerhaften Speicherung digitaler Daten. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Bestimmung des Geräts zur Datenspeicherung in Zusammenarbeit mit einer ADV-Maschine. Speichergeräte müssen zur Kommunikation mit einer ADV-Maschine fähig sein - über SATA-, SAS-, NVMe-, USB-, Thunderbolt- oder Netzwerkschnittstellen. USB-Flash-Laufwerke (Pen-Drives) können unter Position 8523 als Halbleiterspeichermedien eingereiht werden. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften, Vorschrift 1, unter Berücksichtigung der Anmerkungen zu Kapitel 84.

Einfuhranforderungen für Massenspeichergeräte

Die Einfuhr von Speichergeräten unter KN-Code 8471 70 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex. Speichergeräte als Elektronikgeräte unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU, der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt Recyclingpflichten fest. Speichergeräte mit fortschrittlicher Hardware-Verschlüsselung können der Kontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen. Die Verordnung (EU) 2023/988 verlangt Produktsicherheit. Die Zolldokumentation umfasst eine Handelsrechnung mit technischer Spezifikation (Kapazität, Schnittstelle, Geschwindigkeit), Transportdokument und CE-Konformitätserklärung. Die Einfuhr gebrauchter Festplatten mit personenbezogenen Daten unterliegt der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) - der Einführer sollte die sichere Datenlöschung sicherstellen. Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und im nationalen WEEE-Register eingetragen sein.

Zollsätze und ITA für Massenspeichergeräte

Speichergeräte unter KN-Code 8471 70 fallen unter das WTO-ITA. Der MFN-Zollsatz beträgt 0%, was Zölle auf ADV-Speichergeräte beseitigt. Der Satz ist in der aktuellen TARIC-Datenbank zu bestätigen. Erzeugnisse des Kapitels 84 unterliegen nicht dem CBAM. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zum nationalen Satz erhoben. Präferenzielle FTA-Sätze sind bei einem Null-MFN-Satz irrelevant. Einfuhren aus sanktionierten Ländern erfordern die Überprüfung von Beschränkungen. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC zu prüfen. Festplatten und SSDs gehören zu den am häufigsten in die EU eingeführten IT-Komponenten, hauptsächlich aus Ost- und Südostasien. Autonome Zollaussetzungen können spezialisierte Speichermedien umfassen.

EU-Richtlinien und Ökodesign für IT-Produkte 8471 70

Die Einfuhr von IT-Produkten der Unterposition 8471 70 erfordert die Einhaltung mehrerer EU-Vorschriften. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt Blei, Quecksilber und Cadmium. Die WEEE-Richtlinie verlangt die Registrierung im nationalen Register. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 stellt Anforderungen an Haltbarkeit und Reparierbarkeit. IT-Produkte profitieren vom ITA-Nullzoll. Eine CE-Konformitätserklärung ist erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine SSD unter Code 8471 70 eingereiht?
Ja. Solid-State-Drives (SSDs) für den Einsatz mit ADV-Maschinen werden unter Unterposition 8471 70 als Speichereinheiten eingereiht. Dies gilt sowohl für interne SSDs (SATA, NVMe/M.2) als auch für externe SSDs (USB, Thunderbolt). Der MFN-Zollsatz beträgt 0% im Rahmen des ITA. Das entscheidende Kriterium ist die Bestimmung zur Datenspeicherung in Zusammenarbeit mit einer ADV-Maschine. Flash-Speicherkarten (SD, microSD) können unter Position 8523 eingereiht werden.
Wird ein NAS-Server unter Code 8471 70 oder 8471 49 eingereiht?
Die Einreihung eines NAS-Servers hängt von seiner Funktionalität ab. Ist der NAS in erster Linie ein Netzwerkspeichergerät - ohne die Fähigkeit zur eigenständigen Datenverarbeitung als ADV-Maschine -, wird er unter Unterposition 8471 70 eingereiht. Verfügt der NAS über fortschrittliche Serverfunktionen (Virtualisierung, Anwendungshosting), kann er als Server unter Unterposition 8471 49 fallen. Die Entscheidung hängt vom wesentlichen Charakter des Geräts ab. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen.
Wird ein USB-Stick unter Code 8471 70 eingereiht?
Die Einreihung eines USB-Sticks ist Gegenstand einer Klassifizierungsdiskussion. Ein USB-Stick kann unter Unterposition 8471 70 als ADV-Speichergerät oder unter Position 8523 als Halbleiterspeichermedium eingereiht werden. Die Entscheidung hängt von der Auslegung der Zollbehörden ab - die EBTI-Datenbank enthält vZTA-Entscheidungen in beide Richtungen. Die Schlüsselfrage ist, ob der USB-Stick als ADV-Peripheriegerät (8471) oder als Datenträger (8523) behandelt wird. Der MFN-Satz beträgt in beiden Fällen 0%.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Produkte unter 8471 70?
Produkte unter 8471 70 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 mit Anforderungen an Ersatzteile, Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Auch RoHS 2 und WEEE gelten.