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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON›Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen zum Nageln, Klammern, Leimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen zum Nageln, Klammern, Leimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen, Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgänge ohne Werkzeugwechsel zwischen den einzelnen Vorgängen ausführen können
Untercodes (2)
84651010Zoll: 0-2,7%
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen, Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgänge ohne Werkzeugwechsel ausführen können, mit manueller Beschickung zwischen den einzelnen Bearbeitungsvorgängen
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Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen, Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgänge ohne Werkzeugwechsel ausführen können, mit automatischer Beschickung zwischen den einzelnen Bearbeitungsvorgängen
Definition und Umfang der Unterposition 846510
Die Unterposition 846510 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgaenge an Holz, Kork, Bein, Hartgummi, Hartkunststoff oder ähnlichen harten Stoffen ausfuehren können, wobei das Werkstueck zwischen den Bearbeitungsvorgaengen von Hand umgesetzt wird. Mehrzweckmaschinen kombinieren mindestens zwei verschiedene Bearbeitungsvorgaenge wie Saegen, Hobeln, Fraesen, Bohren oder Schleifen in einer Einheit. Typische Beispiele sind kombinierte Tischlereimaschinen mit Kreissaege, Hobel, Fraese und Bohrwerk. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Bearbeitungszentren (846520), bei denen das Werkstueck automatisch uebergeben wird. Das entscheidende Kriterium ist die manuelle Werkstueckuebergabe. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften der KN. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Einfuhrvorschriften für Mehrzweck-Holzmaschinen (846510)
Die Einfuhr von Mehrzweck-Holzmaschinen der Unterposition 846510 in die EU erfordert die Einhaltung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Kombinierte Tischlereimaschinen sind Hochrisikomaschinen wegen rotierender Schneidwerkzeuge und können eine Konformitaetsbewertung durch eine benannte Stelle erfordern. Der Hersteller muss CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung bereitstellen. Harmonisierte Normen umfassen EN 859 (Abrichthobelmaschinen), EN 860 (Dickenhobelmaschinen), EN 861 (Abricht- und Dickenhobelmaschinen) und EN 1870 (Kreissaegen für Holz). Mehrzweckmaschinen müssen über geeignete Schneidwerkzeugschutzvorrichtungen, Bremssysteme und Verriegelungen verfuegen. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung abgeben.
Zoelle und Handelsmassnahmen für die Unterposition 846510
Die MFN-Zollsätze für Mehrzweck-Holzmaschinen der Unterposition 846510 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu überprüfen. Holzbearbeitungsmaschinen können von autonomen Zollaussetzungen profitieren. Praeferenzzollsaetze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein. Einfuhren von Holzbearbeitungsmaschinen aus China, Taiwan und Italien stellen einen erheblichen Anteil der EU-Einfuhren dar. Einfuhren aus China können Handelsmassnahmen unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschraenkungen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Alle aktuellen Zoelle und Handelsmassnahmen sind in TARIC zu überprüfen.
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen und Einfuhr 8465 10
Mehrzweck-Holzmaschinen der Unterposition 8465 10 unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen wegen Rückschlag- und Schneidkontaktrisiken. Normen EN 859-EN 861 (Hobelmaschinen), EN 1870 (Kreissägen) und EN 848 (Fräsmaschinen) legen Anforderungen für Schutzeinrichtungen und Holzstaubabsaugung fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE und Betriebsanleitung. Holzstaub ist krebserregend (Richtlinie 2004/37/EG) - Maschinen brauchen Absauganlagen. Holzbearbeitungsmaschinen sind von Metallbearbeitungsmaschinen (8456-8463) abzugrenzen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Maschinen werden unter der Unterposition 846510 eingereiht?
Die Unterposition 846510 umfasst Mehrzweckmaschinen zur Holzbearbeitung mit manueller Werkstueckuebergabe zwischen den Bearbeitungsvorgaengen. Typische Beispiele sind kombinierte Tischlereimaschinen mit Kreissaege, Hobel, Fraese und Bohrwerk. Bearbeitungszentren mit automatischer Werkstueckuebergabe werden in Unterposition 846520 eingereiht. Das entscheidende Kriterium ist die manuelle Uebergabe. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Erfordern kombinierte Tischlereimaschinen eine Bewertung durch eine benannte Stelle?
Mehrzweck-Holzmaschinen der Unterposition 846510 können gemäß Verordnung (EU) 2023/1230 als Hochrisikomaschinen eingestuft werden. Kombinierte Maschinen mit rotierenden Schneidwerkzeugen können eine Konformitaetsbewertung durch eine benannte Stelle erfordern. Schneidwerkzeugschutzvorrichtungen, Bremssysteme und Verriegelungen sind vorgeschrieben. EN 859, EN 860 und EN 1870 legen Sicherheitsanforderungen fest.
Wie unterscheidet man eine Mehrzweckmaschine (846510) von einem Bearbeitungszentrum (846520)?
Das entscheidende Unterscheidungskriterium ist die Art der Werkstueckuebergabe. Bei Mehrzweckmaschinen der Unterposition 846510 setzt der Bediener das Werkstueck manuell zwischen den Arbeitsstationen um. Bei Bearbeitungszentren der Unterposition 846520 wird das Werkstueck automatisch uebergeben oder gedreht. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft empfohlen.
Unterliegen CNC-Mehrzweck-Holzmaschinen (8465 10) der Dual-Use-Kontrolle?
CNC-Holzbearbeitungsmaschinen der KN 8465 10 unterliegen grundsätzlich keiner Dual-Use-Kontrolle (Verordnung (EU) 2021/821), da die Genauigkeitsschwellen in Anhang I die Metallbearbeitung betreffen.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen zum Nageln, Klammern, Leimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen, Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgänge ohne Werkzeugwechsel zwischen den einzelnen Vorgängen ausführen können“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen zum Nageln, Klammern, Leimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen, Maschinen, die verschiedene Bearbeitungsvorgänge ohne Werkzeugwechsel zwischen den einzelnen Vorgängen ausführen können“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe