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84623200
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Hämmern oder Gesenkschmieden (ausgenommen Walzwerke) von Metall; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Spaltanlagen und Querteilanlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Flachdrücken, Scheren, Lochen, Ausklinken oder Knabbern (ausgenommen Ziehbänke) von Metall; Pressen zum Bearbeiten von Metall oder Metallkarbiden, vorstehend nicht genannt

Spaltanlagen, Querteilanlagen und andere Schermaschinen (ausgenommen Pressen) für Flacherzeugnisse, ausgenommen kombinierte Loch- und Schermaschinen, Spalt- und Querteilanlagen

Definition und Umfang der Unterposition 846232

Die Unterposition 846232 der Kombinierten Nomenklatur umfasst numerisch gesteuerte (CNC) Schermaschinen für Blech zum Schneiden von Metalltafeln und -bändern. CNC-Blechscheren arbeiten nach dem Scherenprinzip, bei dem das obere Messer auf das untere Messer abgesenkt wird und das Material entlang einer programmierten Schnittlinie trennt. Die CNC-Steuerung ermöglicht die automatische Materialpositionierung, die Regulierung des Messerspalts und die Programmierung von Schnittsequenzen. Zu dieser Unterposition gehören CNC-Tafelscheren, CNC-Hydraulikscheren und CNC-Schwenkbiegescheren. Die Einreihung basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 KN und der Position 8462. Entscheidende Kriterien sind das Vorhandensein der numerischen Steuerung und die Blechschneidfunktion. Scheren ohne CNC-Steuerung werden in die Unterposition 846239 eingereiht. Die Unterposition 846232 ist von CNC-Stanzmaschinen (846224) abzugrenzen, die Formen in Blechen ausschneiden. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für CNC-Scheren (846232)

Die Einfuhr von CNC-Scheren der Unterposition 846232 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. CNC-Scheren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, eine EU-Konformitätserklärung aufweisen und eine vollständige Betriebsanleitung in der Amtssprache des Bestimmungslandes enthalten. Blechscheren unterliegen der harmonisierten europäischen Norm EN 13736 zur Sicherheit von Metallscheren und der Normenreihe EN ISO 16092 zur Sicherheit von Umformmaschinen. Einführer müssen eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code einreichen. Die Einfuhrdokumentation umfasst die Handelsrechnung, technische Maschinenspezifikationen mit Beschreibung der CNC-Steuerung, Beförderungsdokumente und Ursprungsnachweise für Präferenzzollsätze. CNC-Scheren mit elektronischen Bauteilen unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Anwendungen und Einreihung von CNC-Blechscheren (846232)

CNC-Blechscheren der Unterposition 846232 werden in der Metallverarbeitung, Automobilindustrie, im Bauwesen und in der Energiewirtschaft eingesetzt. Sie dienen zum präzisen Schneiden von Stahl-, Aluminium- und Edelstahlblechen auf Maß vor der weiteren Umformung, dem Schweißen oder der Montage. Die CNC-Steuerung ermöglicht die Programmierung der Schnittlängen, die automatische Materialzuführung von Coils und die Optimierung des Blechzuschnitts zur Minimierung von Abfall. Moderne CNC-Scheren können Bleche bis zu mehreren Zentimetern Dicke und mehreren Metern Breite schneiden. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Abgrenzung von CNC-Scheren zu Laser- und Plasmaschneidmaschinen (Position 8456) wichtig, die thermische Energie anstelle des mechanischen Scherens verwenden. CNC-Scheren unterscheiden sich auch von CNC-Stanzmaschinen (846224), die Formen mittels Stempel und Matrize ausschneiden. Die korrekte Einreihung erfordert eine Analyse des Arbeitsprinzips anhand der Herstellerdokumentation. Die Zollsätze sind im TARIC vor der Einfuhr zu überprüfen.

Pressensicherheit und Schutzanforderungen für 8462 32

CNC-Blechscheren der Unterposition 8462 32 unterliegen strengen Sicherheitsstandards wegen hoher Presskräfte und Quetschgefahren. Normen EN 692 (mechanische Pressen) und EN 693 (hydraulische Pressen) legen Anforderungen für Schutzeinrichtungen, Zweihandsteuerung, Lichtvorhänge und Zyklusüberwachung fest. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt CE und Risikobewertung. Pressen über 1000 kN können Dual-Use-Kontrollen unterliegen. Hydraulische Pressen erfordern die Prüfung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheiden sich CNC-Scheren (846232) von Laserschneidmaschinen?
CNC-Scheren der Unterposition 846232 arbeiten nach dem mechanischen Scherenprinzip, bei dem zwei Messer das Material durch Druckschneiden trennen. Laserschneidmaschinen der Position 8456 verwenden einen gebündelten Laserstrahl zum thermischen Schneiden. Der Unterschied liegt im physikalischen Prinzip: Scheren nutzen mechanische Kraft, Laser thermische Energie. Die Zolltarifeinreihung hängt vom Arbeitsprinzip der Maschine ab, das anhand der technischen Herstellerdokumentation zu überprüfen ist.
Welche Sicherheitsnormen gelten für CNC-Scheren der Unterposition 846232?
In die EU eingeführte CNC-Scheren müssen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen und die CE-Kennzeichnung tragen. Die harmonisierte Norm EN 13736 legt Sicherheitsanforderungen für Metallscheren fest, einschließlich Schneidzonenschutz, Sicherheitsverriegelungen, Not-Aus-Schalter und Schutz gegen unbeabsichtigtes Anlaufen. Die Normenreihe EN ISO 16092 gilt allgemein für die Sicherheit von Umformmaschinen.
Welche Zolldokumente sind für die Einfuhr von CNC-Scheren (846232) erforderlich?
Für die Einfuhr von CNC-Scheren sind erforderlich: Handelsrechnung mit detaillierter Maschinenbeschreibung, technische Spezifikationen mit Angaben zur CNC-Steuerung und Schneidparametern, Beförderungsdokumente, CE-Konformitätserklärung und EORI-Nummer des Einführers. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Die Betriebsanleitung muss gemäß der Maschinenverordnung in der Amtssprache des Bestimmungslandes beiliegen.
Unterliegen hydraulische Pressen (8462 32) der Druckgeräterichtlinie?
Das Hydrauliksystem einer Presse der KN 8462 32 kann der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU unterliegen, wenn der Betriebsdruck 0,5 bar übersteigt. Die Presse als Ganzes unterliegt primär der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.