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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAndere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen)

Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen), andere stetig fördernde Maschinen und Apparate, für Waren oder Materialien, andere

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 842839

Unterposition 842839 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere Stetigförderer, die nicht unter 842831 (Untertage), 842832 (Becherwerke) und 842833 (Bandförderer) fallen. Hierzu gehören Rollenförderer (Schwerkraft und angetrieben), Kettenförderer, Vibrationsförderer (Rinnenförderer), Schneckenförderer, Plattenförderer und andere Stetigfördersysteme. Diese Förderer werden in Fertigung, Logistik, Lebensmittelverarbeitung, Übertagebergbau und Lagerhaltung eingesetzt. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von pneumatischen Förderern (842820), Aufzügen (842810) und Rolltreppen (842840). Dies ist eine Restposition. Einreihung nach AV, Regeln 1 und 6.

Einfuhranforderungen für andere Förderer (842839)

Die Einfuhr von Förderern der Unterposition 842839 in die EU unterliegt der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Vibrations- und Schneckenförderer für staubförmige Materialien können der ATEX-Richtlinie unterliegen. Lebensmittelförderer müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und Hygieneanforderungen erfüllen. Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 842839

Die MFN-Zollsätze für andere Förderer der Unterposition 842839 sind im TARIC zu prüfen. Dies ist eine Restposition mit breiter Produktpalette. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben. Alle Sätze im TARIC prüfen.

EU-Sicherheitszertifizierung für KN 8428 39

Die Einfuhr von andere Stetigförderer der Unterposition 8428 39 erfordert die Einhaltung strenger EU-Sicherheitsvorschriften. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 schreibt CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vor. Hebezeuge unterliegen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit Beteiligung einer benannten Stelle. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen benötigen eine ATEX-Zertifizierung gemäß Richtlinie 2014/34/EU. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU ist für das Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Förderer werden unter 842839 eingereiht?
Unterposition 842839 umfasst Stetigförderer, die nicht anderweitig eingereiht werden: Rollen-, Ketten-, Vibrations-, Schnecken- und Plattenförderer. Bandförderer gehören zu 842833, Becherwerke zu 842832, Untertage-Förderer zu 842831. Dies ist eine Restposition. Zollsätze im TARIC prüfen.
Benötigen Rollenförderer (842839) eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Rollenförderer und andere Förderer der Unterposition 842839 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Elektrisch angetriebene Förderer unterliegen zusätzlich der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Lebensmittelförderer müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Förderern (842839) benötigt?
Für die Einfuhr werden benötigt: Handelsrechnung, Transportdokument, EORI-Nummer, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung, ATEX-Zertifikate (falls zutreffend), Hygienedokumentation (für Lebensmittelförderer) und Ursprungsnachweis. Zollsätze im TARIC prüfen.
Benötigen andere Stetigförderer (8428 39) die Beteiligung einer benannten Stelle?
Die Beteiligung einer benannten Stelle ist für Hebezeuge unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Maschinen in ATEX-Zonen (Richtlinie 2014/34/EU) erforderlich.