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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAndere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen)

Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen), Aufzüge und Skipaufzüge

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 842810

Unterposition 842810 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Aufzüge (Personen- und Lastenaufzüge) und Skipaufzüge. Hierzu gehören Personenaufzüge in Wohn- und Bürogebäuden, Lastenaufzüge in Industriehallen, Krankenhausaufzüge, Skipaufzüge im Bergbau und Bauwesen sowie andere Vorrichtungen zum vertikalen Transport von Personen oder Lasten in einem Schacht oder an Führungsschienen. Aufzüge gehören zu den am strengsten regulierten Maschinenkategorien in der EU. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Rolltreppen (842840), Förderanlagen (842831-842839) und Hebebühnen. Einreihung nach AV, Regeln 1 und 6.

Einfuhranforderungen für Aufzüge (842810)

Die Einfuhr von Aufzügen der Unterposition 842810 in die EU unterliegt der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (für Personenaufzüge) und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (für Lastenaufzüge und Skipaufzüge). Die Aufzugsrichtlinie erfordert eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle, CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung. Hersteller von Sicherheitsbauteilen müssen eine EU-Baumusterprüfung durchführen. Personenaufzüge unterliegen den harmonisierten Normen EN 81-20 und EN 81-50. Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 842810

Die MFN-Zollsätze für Aufzüge der Unterposition 842810 sind im TARIC zu prüfen. Aufzüge werden häufig als Komponentensätze (Kabine, Antrieb, Steuerung, Führungsschienen) importiert, was eine sorgfältige Einreihung und Zollwertermittlung erfordert. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben. Alle Sätze im TARIC prüfen.

EU-Sicherheitszertifizierung für KN 8428 10

Die Einfuhr von Aufzüge und Skipaufzüge der Unterposition 8428 10 erfordert die Einhaltung strenger EU-Sicherheitsvorschriften. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 schreibt CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vor. Hebezeuge unterliegen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit Beteiligung einer benannten Stelle. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen benötigen eine ATEX-Zertifizierung gemäß Richtlinie 2014/34/EU. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU ist für das Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche EU-Vorschriften gelten für Personenaufzüge (842810)?
Personenaufzüge unterliegen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle, CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung. Die harmonisierten Normen EN 81-20 und EN 81-50 legen Konstruktions- und Installationsanforderungen fest. Die Aufzugsrichtlinie gehört zu den strengsten Sicherheitsvorschriften der EU.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Aufzügen benötigt?
Für die Einfuhr werden benötigt: Handelsrechnung, Transportdokument, EORI-Nummer, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung, Baumusterprüfbescheinigungen der benannten Stelle, Dokumentation der Sicherheitsbauteile und Ursprungsnachweis. Personenaufzüge erfordern Zertifikate nach Richtlinie 2014/33/EU. Zollsätze im TARIC prüfen.
Wie unterscheidet man Aufzüge (842810) von Rolltreppen (842840)?
Unterposition 842810 umfasst Aufzüge und Skipaufzüge - Vorrichtungen zum vertikalen Transport in einem Schacht oder an Führungsschienen. Unterposition 842840 umfasst Rolltreppen und Fahrsteige - Vorrichtungen zum Transport auf einer geneigten oder horizontalen Lauffläche. Entscheidend ist die Transportart - vertikal in Kabine (842810) oder geneigt auf Stufen (842840). Zollsätze im TARIC.
Benötigen Aufzüge und Skipaufzüge (8428 10) die Beteiligung einer benannten Stelle?
Die Beteiligung einer benannten Stelle ist für Hebezeuge unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Maschinen in ATEX-Zonen (Richtlinie 2014/34/EU) erforderlich.