Zum Hauptinhalt springen
84241000
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMechanische Apparate (auch handbetätigt) zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulvern; Feuerlöscher, auch gefüllt; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Dampfstrahlapparate, Sandstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate

Mechanische Apparate (auch handbetätigt) zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulvern; Feuerlöscher, auch gefüllt; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Dampfstrahlapparate, Sandstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate, Feuerlöscher, auch gefüllt

Definition und Umfang der Unterposition 8424 10

Die Unterposition 8424 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Feuerloescher, einschließlich tragbarer Handloescher, fahrbarer Loescher auf Raedern und ortsfester Loeschgeraete. Hierzu gehoeren ABC- und BC-Pulverloescher, AFFF-Schaumloescher, Loescher mit sauberen Loeschmitteln, CO2-Loescher (Kohlendioxid) und Wasserloescher mit Netzmittelzusatz. Die Einreihung unter 8424 10 erfordert eine Abgrenzung von ortsfesten Loeschanlagen wie Sprinkleranlagen, die in anderen Unterpositionen der Position 8424 oder in Kapitel 84 eingereiht werden können. Feuerloescher sind Druckgeraete zur Brandbekaempfung mit Ventil, Duese und Behaelter mit Loeschmittel. Die Unterposition gehoert zu Abschnitt XVI und Kapitel 84 der KN. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und 6. Bei Zweifeln wird die Beantragung einer vZTA empfohlen.

Einfuhranforderungen für Feuerloescher (8424 10)

Die Einfuhr von Feuerloeschern der Unterposition 8424 10 in die EU unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Feuerloescher als Druckgeraete müssen der Druckgeraeterichtlinie PED 2014/68/EU oder der Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehaelter entsprechen. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung sind erforderlich. Feuerloescher müssen den europäischen Normen EN 3 (tragbar) oder EN 1866 (fahrbar) entsprechen. Der Importeur muss EORI-Nummer besitzen und Zollanmeldung abgeben. Loeschmittel können der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 unterliegen. Loescher mit fluorierten Gasen (HFC) unterliegen der F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und können eine Einfuhrgenehmigung erfordern. Die Dokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapier, Baumusterprufbescheinigung, CE-Konformitätserklärung und Sicherheitsdatenblatt des Loeschmittels. Zollsätze in TARIC prüfen.

Zollsätze und Maßnahmen für Unterposition 8424 10

Die MFN-Zollsätze für Feuerloescher der Unterposition 8424 10 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu prüfen. Praeferenzzollsaetze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter CETA, EPA, EU-Suedkorea, TCA und das APS. Die Praeferenzbehandlung erfordert Einhaltung der Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis. Die Einfuhr von Loeschern mit fluorierten Gasen (HFC) erfordert Konformität mit dem EU-F-Gas-Quotensystem und kann mengemaessigen Beschraenkungen unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Feuerloescher sind Sicherheitsprodukte, und Marktueberwachungsbehoerden können Konformitaetskontrollen gemäß EN 3 und EN 1866 durchführen. Alle Sätze und Maßnahmen in TARIC prüfen.

Feuerlöscher - EN-3-Normen und EU-Zertifizierung

Der KN-Code 8424 10 umfasst tragbare Feuerlöscher. Die Einfuhr erfordert die Norm EN 3 (tragbar) oder EN 1866 (fahrbar) und die Druckgeräterichtlinie DGRL 2014/68/EU. Feuerlöscher müssen Baumusterzertifikate einer benannten Stelle und CE-Kennzeichnung besitzen. Die Zollanmeldung erfordert Konformitätszertifikat und technische Dokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zertifizierungen sind für die Einfuhr von Feuerloeschern (8424 10) erforderlich?
In die EU eingefuehrte Feuerloescher der Unterposition 8424 10 benoetigen CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Baumusterpruefbescheinigung einer benannten Stelle. Tragbare Loescher müssen EN 3, fahrbare EN 1866 entsprechen. Druckbehaelter unterliegen der PED 2014/68/EU. Loeschmittel erfordern Sicherheitsdatenblaetter gemäß CLP-Verordnung. HFC-Loescher unterliegen der F-Gas-Verordnung. Zollsätze in TARIC prüfen.
Erfordern CO2-Feuerloescher zusaetzliche Einfuhrgenehmigungen?
CO2-Feuerloescher der Unterposition 8424 10 unterliegen nicht der F-Gas-Verordnung, da CO2 kein fluoriertes Gas ist. Druckbehaelter mit CO2 unterliegen jedoch den Vorschriften für den Transport gefaehrlicher Güter (ADR/IMDG/IATA-DGR). ADR-Klassifizierung, Behaelterzulassung und UN-Kennzeichnung sind erforderlich. Die Einfuhr erfordert Handelsrechnung, Frachtpapier und CE-Konformitätserklärung. Zollsätze und Maßnahmen in TARIC prüfen.
Wie werden Feuerloescher im EU-Zolltarif eingereiht?
Tragbare und fahrbare Feuerloescher werden unter Unterposition 8424 10 der KN eingereiht. Ortsfeste Loeschanlagen wie Sprinkleranlagen können in anderen Unterpositionen der Position 8424 eingereiht werden. Ersatzteile für Loescher wie Ventile und Duesen fallen unter 8424 90. Das Haupteinreihungskriterium ist die Bestimmung zur Brandbekaempfung. Bei Zweifeln sollte eine vZTA beantragt werden. Zollsätze in TARIC prüfen.
Welche Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Feuerlöscher KN 8424 10?
Die Einfuhr von Feuerlöscher KN 8424 10 erfordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Die Zollsätze bestimmt der TARIC. Sektorspezifische Anforderungen können hinzukommen.