Andere
Andere
Zur Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen
einer Länge von 3,5 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5 m, - einer Breite von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2 m, - einer Höhe von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 m, - einem Gewicht von 11 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,5 t, - Befestigungsbohrungen für Windnachführung, - Befestigungsflansch für Getriebestütze, - Antriebsstrangaufnahme, - verschiedene Schraubenbuchsen
einem Durchmesser von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 m, - einem Gewicht von 2 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 t
Andere
Handelspräferenzen(58)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| LOMBAKP/Lomé | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| CICI | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen — zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
Wind turbine rotor assembly with blades
Drive train for wind turbine
Wind turbine rotor hub casting
Rain deflector for wind turbine
Wind turbine blade made of fiberglass composite
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Übergeordneter Code
841290Andere Motoren und Kraftmaschinen, Teile von Motoren und Kraftmaschinen der Position 8412Codes derselben Gruppe