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ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZENMünzen

Münzen, Münzen (andere als Goldmünzen), die kein gesetzliches Zahlungsmittel sind

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
15 Dok.
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Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%EBA 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GH 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

SKgold108/25/9

Coin blanks for minting

StahlGRI 1GRI 2aGRI 6
ESgold24SOL341

Silver coins 0.999 purity for collections

SilberGRI 1GRI 6
BEgold.013.291

Fine silver coin (Britannia) for collectors

SilberGRI 1GRI 6
BEgold.020.378

Silver Krugerrand coin for collectors

SilberGRI 1GRI 6
BEgold.020.379

Silver Kangaroo coin from Perth Mint

SilberGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung von Goldmunzen unter KN-Code 7118 10

Der KN-Code 7118 10 umfasst Munzen aus Gold, die nicht Sammlermunzen oder numismatische Munzen sind. Es handelt sich um von staatlichen Munzprageantalten oder autorisierten Institutionen gepragte Munzen, die gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland waren oder sind, aber hauptsachlich wegen ihres Goldgehalts und nicht wegen ihres Sammlerwerts gehandelt werden. Zu den am haufigsten eingefuhrten Munzen dieser Kategorie gehoren der Krugerrand (Sudafrika), American Gold Eagle (USA), Gold Maple Leaf (Kanada), Wiener Philharmoniker (Osterreich), Britannia (Vereinigtes Konigreich) und Australian Gold Kangaroo (Australien). Diese Munzen haben einen definierten Goldgehalt (meist 1 Feinunze, aber auch Teilgrossen) und Feingehalt (999,9 oder 916,7). Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Sammlermunzen und von Munzen aus anderen Metallen.

Vorschriften fur die Einfuhr von Goldmunzen

Die Einfuhr von Goldmunzen in die Europaische Union unterliegt besonderen steuer- und zollrechtlichen Vorschriften. Die Zollsatze sind in der TARIC-Datenbank oder im ISZTAR4-System zu prufen. Goldmunzen, die die Kriterien fur Anlagegold erfullen, konnen gemäß Art. 344-356 der Mehrwertsteuerrichtlinie von der Mehrwertsteuer befreit sein. Fur die Qualifikation als Anlagegold mussen Munzen folgende Bedingungen erfullen: nach 1800 gepragt, Feingehalt von mindestens 900/1000, gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland, Verkaufspreis nicht mehr als 80% uber dem Goldmarktwert. Die Europaische Kommission veroffentlicht jahrlich eine Liste qualifizierender Munzen. EU-Sanktionen verbieten die Einfuhr von Gold aus Russland und Belarus, einschließlich Munzen. AML-Vorschriften legen Identifizierungs- und Meldepflichten fur den Goldmunzenhandel fest. Der Transport erfordert eine Spezialversicherung.

Praktische Aspekte der Einfuhr von Goldmunzen

Bei der Einfuhr von Goldmunzen (KN-Code 7118 10) ist die Feststellung, ob die Munzen als mehrwertsteuerbefreites Anlagegold qualifizieren, die zentrale Frage. Die jahrlich veroffentlichte Liste der Europaischen Kommission identifiziert die qualifizierenden Munzen. Der Importeur sollte prufen, ob bestimmte Munzen auf dieser Liste stehen. Der Zollwert von Goldmunzen wird auf Grundlage des Transaktionspreises ermittelt, der den aktuellen Goldnotierungen zuzuglich Munzpramie entsprechen sollte. Im Jahr 2026 ist besondere Sorgfalt bei der Prufung erforderlich, ob die Munzen nicht aus sanktionierten Landern stammen. Der Goldmunzentransport erfordert Spezialversicherung, gesicherte Fahrzeuge und haufig Sicherheitsbegleitung aufgrund des hohen Sendungswerts. Die Echtheit sollte durch ein Munzzertifikat bestatigt werden. Goldmunzen unterliegen nicht den CBAM-Verpflichtungen.

Zollabfertigung von Goldmunzen (nicht Sammlermunzen) - Schritt für Schritt

Das Zollverfahren für Goldmunzen (nicht Sammlermunzen) (KN 7118 10) beginnt mit der elektronischen Zollanmeldung über das ATLAS-System. Der Importeur muss Handelsrechnung, Frachtdokument, Ursprungszeugnis (falls erforderlich) und Feingehaltszertifikat vorlegen. Die Zollbehörden können Proben zur Laboranalyse entnehmen, um die Zusammensetzung zu prüfen. Nach der Freigabe werden Zollabgaben und EUSt von 19% fällig. Die gesamte Abfertigungsdauer beträgt in der Regel ein bis drei Werktage, abhängig vom Zollamt.

Häufig gestellte Fragen

Sind Goldmunzen von der Mehrwertsteuer befreit?
Goldmunzen konnen als Anlagegold von der Mehrwertsteuer befreit sein, wenn sie die Kriterien des Art. 344-356 der Mehrwertsteuerrichtlinie erfullen: nach 1800 gepragt, Feingehalt mindestens 900/1000, gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland, Verkaufspreis hochstens 80% uber dem Goldmarktwert. Die Europaische Kommission veroffentlicht jahrlich eine Liste qualifizierender Munzen. Nicht gelistete Munzen unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz.
Welche Goldmunzen werden am haufigsten in die EU eingefuhrt?
Zu den am haufigsten eingefuhrten Goldmunzen gehoren: Krugerrand (Sudafrika, 916,7/1000), American Gold Eagle (USA, 916,7/1000), Canadian Gold Maple Leaf (Kanada, 999,9/1000), Wiener Philharmoniker (Osterreich, 999,9/1000), Britannia (Vereinigtes Konigreich, 999,9/1000) und Australian Gold Kangaroo (Australien, 999,9/1000). Diese Munzen sind in verschiedenen Gewichten von 1/20 bis 1 Feinunze erhaltlich.
Wie wirken sich EU-Sanktionen auf die Einfuhr von Goldmunzen aus?
EU-Sanktionen verbieten die Einfuhr von Gold russischer und belarussischer Herkunft, einschließlich Goldmunzen. Das Verbot umfasst Munzen, die aus in diesen Landern abgebautem oder raffiniertem Gold gepragt wurden. Der Importeur muss die Herkunft der Munzen uberprufen und die Einhaltung der Sanktionen sicherstellen. Von russischen oder belarussischen Munzprageantalten ausgegebene Munzen durfen nicht in die EU eingefuhrt werden.
Unterliegen Goldmunzen (nicht Sammlermunzen) (KN 7118 10) Antidumpingzöllen?
Die Anwendbarkeit von Antidumpingzöllen für KN-Code 7118 10 hängt von den geltenden EU-Verordnungen und dem Ursprungsland ab. Antidumpingzölle werden auf bestimmte Waren aus festgelegten Ländern erhoben. Den aktuellen Stand können Sie in der.