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71039900
ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZENEdelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder eingestuft, jedoch nicht aufgereiht, gefasst oder montiert; nicht eingestufte Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, zum Versand vorübergehend aufgereiht

Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder eingestuft, jedoch nicht aufgereiht, gefasst oder montiert; nicht eingestufte Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, zum Versand vorübergehend aufgereiht, anders bearbeitet, andere

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
10 Dok.
Y946Y945Y821Y822N954U045+4
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%EBA 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GH 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold622/25-1

Green aventurine quartz stone for facial massage

awenturyn (kwarc)GRI 1GRI 6
FRgold25-02345

Retail set: 4 roll-on applicators with gemstones and user guide

kamienie szlachetne (jasper, fluoryt, kryształ górski, lapis lazuli)GRI 1GRI 2bGRI 3cGRI 5bGRI 6
FRgold23-06096

Gemstone advent calendar set with booklet and pouch

kamienie szlachetne i półszlachetne (polerowane)GRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5aGRI 5bGRI 6
DEgold665/24-1

Assorted polished gemstones for decoration

kamienie półszlachetne (mieszanka)GRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

KN-Code 7103 99 fur bearbeitete Edelsteine

Der KN-Code 7103 99 erfasst Edelsteine und Schmucksteine (ausgenommen Diamanten), die einer Bearbeitung unterzogen wurden und nicht in anderen Unterpositionen der Position 7103 eingereiht sind. Es handelt sich um geschliffene, polierte, gravierte oder anderweitig bearbeitete Steine, die fur die Fassung in Schmuck oder fur Sammel- und Industriezwecke bereit sind. Unter diese Unterposition fallen unter anderem facettierte Rubine, Saphire, Smaragde, Topase, Amethyste, Opale und andere Natursteine nach der Bearbeitung. Diese Steine unterscheiden sich von den unbearbeiteten (7103 10) dadurch, dass sie einen Prozess durchlaufen haben, der ihnen eine bestimmte Form, Brillanz und einen erhohten Schmuckwert verleiht. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestatigung, dass der Stein naturlich und nicht synthetisch ist, sowie die Uberprufung der Art der Bearbeitung.

Vorschriften und Anforderungen bei der Einfuhr bearbeiteter Edelsteine

Die Einfuhr bearbeiteter Edelsteine in die EU unterliegt zoll- und handelsrechtlichen Vorschriften. Die Zollsatze hangen von der Steinart ab und sind in der aktuellen TARIC-Datenbank oder im ISZTAR4-System zu prufen. Organische Steine wie bearbeitete Korallen unterliegen den CITES-Vorschriften und erfordern entsprechende Genehmigungen. Die EU-Sanktionen gegen Einfuhren bestimmter Waren aus Russland und Belarus sind in Kraft und konnen die Verfugbarkeit von Steinen aus diesen Herkunftslandern beeintrachtigen. Die Geldwaschebekampfungsvorschriften gemäß der Funften AML-Richtlinie legen Identifizierungs- und Meldepflichten fur Unternehmen fest, die mit Edelsteinen oberhalb bestimmter Schwellenwerte handeln. Der Importeur sollte ein gemmologisches Zertifikat zur Bestatigung der Echtheit, eine Handelsrechnung mit detaillierter Warenbeschreibung und Transportdokumente vorhalten. Bei besonders hochwertigen Steinen wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.

Praktische Hinweise zur Einfuhr bearbeiteter Edelsteine

Bei der Planung der Einfuhr bearbeiteter Edelsteine des KN-Codes 7103 99 sind mehrere zentrale Aspekte zu beachten. Ein gemmologisches Zertifikat eines anerkannten Labors (GIA, Gubelin, SSEF, IGI) bildet die Grundlage fur Bewertung und Einreihung. Dieses Dokument sollte Angaben zu Steinart, Karatgewicht, Abmessungen, Schliff, Farbe und Reinheit enthalten. Der Zollwert wird aus dem Transaktionspreis zuzuglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze ermittelt. Im Jahr 2026 muss der Importeur uberprufen, ob das Herkunftsland EU-Handelsbeschrankungen unterliegt. Edelsteinsendungen sollten angemessen versichert und unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen transportiert werden. Die Mehrwertsteuer wird zum nationalen Normalsatz erhoben, ohne die fur Anlagegold geltenden Befreiungen. Eine auf den Edelsteinhandel spezialisierte Zollagentur kann das Abfertigungsverfahren erheblich beschleunigen.

Bearbeitete Edelsteine - KN 7103 99

Bearbeitete Edelsteine (geschliffen, poliert) unter KN 7103 99 haben einen Regelzollsatz von 0%.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen den KN-Codes 7103 10 und 7103 99?
Der KN-Code 7103 10 umfasst unbearbeitete oder lediglich grob zugerichtete Edelsteine, wahrend Code 7103 99 Steine erfasst, die einer schmuckgerechten Bearbeitung wie Schleifen, Polieren oder Gravieren unterzogen wurden. Das entscheidende Kriterium ist der Bearbeitungsgrad. Steine unter Code 7103 99 haben eine definierte Form und Brillanz erhalten, was ihren Schmuckwert erhoht. Beide Codes gelten ausschließlich fur Natursteine unter Ausschluss von Diamanten.
Unterliegen bearbeitete Edelsteine den CITES-Vorschriften?
Die CITES-Vorschriften gelten fur organische Steine wie bearbeitete Korallen (Corallium spp.), unabhangig vom Bearbeitungsgrad. Die Einfuhr von Korallen erfordert eine CITES-Genehmigung sowohl im Ausfuhr- als auch im Einfuhrland. Andere mineralische Steine wie Rubine, Saphire und Smaragde unterliegen nicht den CITES-Bestimmungen. Einige Ausfuhrlander konnen jedoch eigene Ausfuhrbeschrankungen fur bestimmte Edelsteinarten anwenden.
Wie sind bearbeitete Edelsteine in der Zollanmeldung zu beschreiben?
Die Zollanmeldung fur bearbeitete Edelsteine sollte enthalten: Steinart (z.B. Rubin, Saphir, Smaragd), Karatgewicht, Schliffart (Brillant, Smaragd, Cabochon), Abmessungen in Millimetern, Farbe, Reinheit, Ursprungsland und Einzelwert. Die Beschreibung muss eine eindeutige Identifizierung und zolltarifliche Einreihung der Ware ermoglichen. Ein gemmologisches Zertifikat erganzt die Beschreibung und sollte der Zolldokumentation beigefugt werden.
Wie hoch ist der Zollsatz fuer geschliffene Edelsteine KN 7103 99?
Bearbeitete Edelsteine KN 7103 99: Regelzollsatz 0%. EUSt: 19%.