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71
Zolltarifkapitel 71
ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
Was umfasst Kapitel 71 des Zolltarifs?
Kapitel 71 des EU-Zolltarifs umfasst natürliche und gezüchtete Perlen, Edel- und Halbedelsteine, Edelmetalle, Schmuck sowie Münzen. Es ist eines der wertvollsten Kapitel hinsichtlich des Importwerts. Die KN-Codes beginnen mit Position 7101 (natürliche und gezüchtete Perlen) und enden bei Position 7118 (Münzen). Natürliche und gezüchtete Perlen (7101) umfassen Meeres- und Süßwasserperlen. Diamanten (7102) werden in Industrie- und Schmuckdiamanten unterteilt, sowohl roh als auch bearbeitet. Edel- und Halbedelsteine (7103) umfassen Rubine, Saphire, Smaragde, Topase, Amethyste und andere. Synthetische und rekonstruierte Steine (7104) bilden eine eigene Kategorie. Gold (7108), Silber (7106), Platin (7110) und andere Edelmetalle werden in Rohform, als Halbzeug und als Waren eingereiht. Schmuckwaren aus Edelmetallen (7113) umfassen Ringe, Ohrringe, Halsketten und Armbänder. Fantasieschmuck (7117) aus unedlen Metallen, mit Edelmetall plattiert, bildet eine eigene Kategorie. Münzen (7118) umfassen Sammel- und Umlaufmünzen aus Gold, Silber und anderen Metallen. Kapitel 71 unterliegt besonderen Vorschriften zur Feingehaltsprüfung von Edelmetallen und zur Zertifizierung von Steinen (Kimberley-Prozess für Diamanten).
Zollsätze in Kapitel 71
Die Zollsätze für Waren des Kapitels 71 sind überwiegend niedrig oder null. Natürliche und gezüchtete Perlen (7101) unterliegen einem Zollsatz von 0%. Rohe und bearbeitete Diamanten (7102) unterliegen einem Satz von 0%. Edel- und Halbedelsteine (7103) haben Sätze von 0% bis 0,5%. Gold, Silber und Platin in Rohform unterliegen einem Satz von 0%. Schmuckwaren aus Edelmetallen (7113) unterliegen Sätzen von 2,5% bis 4%. Fantasieschmuck (7117) hat höhere Sätze von 2,5% bis 4%. Münzen (7118) unterliegen einem Satz von 0%. Die niedrigen Zollsätze ergeben sich aus der großen Bedeutung der Edelmetalle als Finanzanlagen. Zusätzlich zum Zoll wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben.
Wareneinreihung in Kapitel 71 - worauf ist zu achten
Die Einreihung in Kapitel 71 erfordert eine genaue Unterscheidung zwischen natürlichen und synthetischen Steinen, natürlichen und gezüchteten Perlen sowie Edel- und unedlen Metallen. Schmuckwaren aus Edelmetallen werden unter Position 7113 eingereiht, während Fantasieschmuck unter 7117 fällt. Bei Diamanten ist die Unterscheidung zwischen Schmuck- und Industriesteinen entscheidend. Die Einfuhr von Rohdiamanten unterliegt der Zertifizierung im Rahmen des Kimberley-Prozesses. Waren aus Gold erfordern eine Dokumentation zur Bestätigung des Feingehalts.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 71 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 71 umfasst natürliche und gezüchtete Perlen, Diamanten, Edel- und Halbedelsteine, Edelmetalle (Gold, Silber, Platin), Schmuckwaren aus Edelmetallen, Fantasieschmuck sowie Münzen. Die Einreihung hängt vom Material, der Form und der Bearbeitung ab.
Welche Zollsätze gelten für Edelsteine, Schmuck und Münzen (Kapitel 71)?
Edelsteine und Edelmetalle in Rohform unterliegen einem Zollsatz von 0%. Schmuckwaren aus Edelmetallen unterliegen Sätzen von 2,5% bis 4%, Fantasieschmuck 4%. Münzen profitieren von einem Satz von 0%. Zusätzlich zum Zoll wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 71?
Es ist der Materialtyp (Perlen, Steine, Edelmetalle), die Herkunft (natürlich, gezüchtet, synthetisch), die Form (roh, bearbeitet, Fertigerzeugnis) sowie der Feingehalt des Edelmetalls zu bestimmen. Die Einfuhr von Diamanten erfordert ein Kimberley-Prozess-Zertifikat.
Nützliche Tools & Ressourcen
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