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KERAMISCHE WAREN›Geschirr und andere Haushalts- oder Wirtschaftsartikel und Toilettengegenstände, aus Porzellan
Geschirr und andere Haushalts- oder Wirtschaftsartikel und Toilettengegenstände, aus Porzellan, Tafel- und Küchengeschirr
Einreihung und Geltungsbereich - Unterposition 691110 Porzellan-Tischgeschirr
KN-Unterposition 691110 umfasst Tisch- und Küchenartikel aus Porzellan: Teller, Tassen, Becher, Untertassen, Salatschüsseln, Servierschalen, Terrinen, Saucieren, Zuckerdosen, Kannen, Teekanen sowie andere Artikel zum Servieren oder Verzehr von Speisen und Getränken. Das entscheidende Abgrenzungskriterium zur Unterposition 691190 ist der Verwendungszweck: Tischgeschirr und Küchenartikel dienen der Zubereitung, dem Servieren oder dem Verzehr von Speisen und Getränken, während ausschließlich dekorative Porzellanobjekte in 691190 einzureihen sind. Porzellan-Servierschüsseln und Vasen, die sowohl als Tischgeschirr als auch zu Dekorationszwecken genutzt werden, können Einreihungszweifel aufwerfen - der hauptsächliche Verwendungszweck des Artikels ist ausschlaggebend. Porzellan im Sinne der Kombinierten Nomenklatur ist vollständig gesinterte Keramik mit einer Wasseraufnahme unter 0,5%, üblicherweise weiß oder elfenbeinfarben, hergestellt aus Kaolin, Feldspat und Quarz. Tischgeschirr aus Steinzeug oder Steingut, unabhängig von seiner Erscheinung, kann nicht in dieser Unterposition eingereiht werden - für nichtkeramisches Tischgeschirr gilt Position 6912. Der Einführer sollte über Herstellerdokumentation verfügen, die bestätigt, dass der Artikel aus Porzellan und nicht aus einer anderen Keramikmasse gefertigt ist. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6 sowie den Anmerkungen zu Kapitel 69. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer vZTA.
Produktsicherheit und regulatorische Anforderungen für Porzellangeschirr
Die Einfuhr von Porzellan-Tischgeschirr der Unterposition 691110 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Werkstoff (Porzellan), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie technische Spezifikation. Lebensmittelkontaktartikel unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Spezifische Grenzwerte für die Migration von Blei und Cadmium aus keramischem Tischgeschirr in Lebensmittel sind in der Richtlinie 84/500/EWG, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1965, festgelegt - Einführer müssen sicherstellen, dass die Artikel die Migrationsgrenzwerte einhalten, was durch Laborprüfungen zu belegen ist. Die GPSR, Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar ab 13. Dezember 2024, verlangt Risikobewertung, technische Dokumentation und Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für SVHC-Stoffe in Pigmenten und Glasuren. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhrtransaktion in TARIC zu überprüfen.
Zollsätze und Antidumpingmaßnahmen für Porzellangeschirr der Unterposition 691110
MFN-Zollsätze für Porzellan-Tischgeschirr der Unterposition 691110 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter das EU-Japan-WPA, das EU-Korea-FTA, EVFTA mit Vietnam und CETA mit Kanada sowie das APS, sofern Ursprungsregeln eingehalten und gültige EUR.1- oder REX-Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Hinweis zu Antidumpingzöllen: Die Europäische Union erhebt Antidumpingzölle auf keramisches Tischgeschirr und Küchengeschirr aus China, das unter Position 6912 eingereiht wird - also auf nichtporzellanhaltige Keramik wie Steinzeug und Steingut. Unterposition 691110 für Porzellangeschirr hat eine eigene Tarifeinreihung - Einführer müssen in TARIC den aktuellen Stand der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für den genauen KN-Code 6911 10 und das Ursprungsland überprüfen. Eine korrekte Dokumentation, die bestätigt, dass die Ware aus Porzellan und nicht aus einer anderen Keramikart besteht, ist unmittelbar entscheidend für den Umfang der anwendbaren handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen.
Porzellan-Geschirr - Einreihung KN 6911 10
Porzellan-Tisch- und Küchengeschirr unter KN 6911 10 hat einen Regelzollsatz von 12%. Umfasst Teller, Tassen, Becher, Vasen. REACH-Konformität für Lebensmittelkontaktkeramik bezüglich Blei- und Cadmium-Migration erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Gelten Antidumpingzölle auf Porzellangeschirr aus China der Unterposition 691110?
Die EU erhebt Antidumpingzölle auf keramisches Tischgeschirr aus China, diese Maßnahmen betreffen jedoch in erster Linie Erzeugnisse der Position 6912, die nichtporzellanhaltige Keramik wie Steinzeug und Steingut umfasst. Porzellan-Tischgeschirr der Unterposition 691110 hat eine eigene Tarifeinreihung. Der aktuelle Stand der Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für den konkreten KN-Code und das Ursprungsland ist stets vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sich Regelungen infolge neuer Untersuchungen oder Überprüfungen ändern können. Eine korrekte Dokumentation, die den Werkstoff Porzellan nachweist, ist für die Bestimmung der anwendbaren Handelsschutzmaßnahmen unerlässlich.
Welche Blei- und Cadmium-Migrationsgrenzwerte gelten für Porzellangeschirr der Unterposition 691110?
Porzellan-Tischgeschirr mit Lebensmittelkontakt muss die Migrationsgrenzwerte für Blei und Cadmium gemäß der Richtlinie 84/500/EWG, geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1965, einhalten. Einführer müssen sicherstellen, dass Artikel durch Laborprüfberichte die Einhaltung der Grenzwerte belegen. Artikel, die die Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nicht rechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die GPSR, anwendbar ab 13. Dezember 2024, verlangt zusätzlich eine Produktrisikobewertung und die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Aktuelle Anforderungen sind anhand der Leitlinien der Europäischen Kommission und TARIC zu überprüfen.
Wie lässt sich Porzellan-Tischgeschirr der Unterposition 691110 von Keramikgeschirr der Position 6912 abgrenzen?
Das Abgrenzungskriterium ist der Werkstoff: Porzellan (Unterposition 691110) ist vollständig gesinterte Keramik mit einer Wasseraufnahme unter 0,5%, üblicherweise weiß oder elfenbeinfarben, hergestellt aus Kaolin, Feldspat und Quarz. Tischgeschirr aus Steinzeug oder Steingut wird unabhängig von Erscheinung oder Glasur unter Position 6912 eingereiht. Herstellererklärungen und Ergebnisse der Wasseraufnahmeprüfung (z.B. nach ISO 10545-3) sind für die korrekte Tarifeinreihung und die Feststellung des Geltungsbereichs handelspolitischer Schutzmaßnahmen unerlässlich. Bei anhaltenden Zweifeln über die Werkstoffbestimmung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Porzellangeschirr KN 6911 10?
Porzellangeschirr KN 6911 10: Regelzollsatz 12%. REACH für Lebensmittelkontakt erforderlich. EUSt: 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
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