68029200
WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN›Werksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
Werksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt, andere, anderer Kalkstein
Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 6802 92
Unterposition 6802 92 der Kombinierten Nomenklatur umfasst anderen Kalkstein als Marmor, Travertin und Alabaster, der über das bloße Sägen oder Schneiden hinaus weiterbearbeitet wurde. Die Kategorie erfasst Kalkstein, Muschelkalkstein, Oolithmkalkstein und vergleichbare karbonatreiche Sedimentgesteine, die poliert, geschliffen, gehohnt, profiliert, gefast, sandgestrahlt, säuregewaschen oder anderweitig so oberflächenbehandelt wurden, dass die Bearbeitung über das reine Zuschneiden auf Maß hinausgeht. Typische Erzeugnisse dieser Unterposition sind polierte Kalksteinplatten und Fliesen für Boden und Wand, gehonte Bodenfliesen, profilierte Sockelleisten und Fensterbänke, geformte Treppenstufen, gefaste Arbeits- und Küchenplatten sowie oberflächenveredeltes Fassadenmaterial für Innen- und Außenanwendungen. Kalkstein findet im Bau- und Sanierungssektor breite Verwendung, sowohl für Innenausbau als auch für Außenanlagen und Denkmalpflegeprojekte. Für die Einreihung müssen kumulativ zwei Kriterien erfüllt sein: die mineralogische Zusammensetzung des Gesteins (Kalkstein, kein Marmor oder Travertin) und der Bearbeitungsgrad, der über das bloße Sägen oder Schneiden hinausgehen muss. Die Einreihungsgrundlage bilden die Anmerkungen zu Kapitel 68 KN sowie die Erläuterungen zum HS, ausgelegt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) zur Auslegung der KN. Bei Einreihungszweifeln ist eine verbindliche Zolltarifauskunft zu empfehlen.
Einfuhranforderungen für Unterposition 6802 92
Die Einfuhr von weiterbearbeitetem Kalkstein der Unterposition 6802 92 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code abgeben. Die Handelsrechnung muss Steinart, Bearbeitungsverfahren (Polieren, Schleifen, Hohnen, Profilieren, Fasen oder Sandstrahlen), Abmessungen, Dicke sowie Netto- oder Bruttogewicht der Lieferung ausweisen. Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) und Packliste sind Pflichtunterlagen zur Zollanmeldung. Für im Bauwesen eingesetzte Erzeugnisse ist zu prüfen, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 besteht und die Waren harmonisierte Normen wie EN 1341, EN 1342 oder EN 1343 einhalten müssen. Der Einführer sollte auch prüfen, ob gegenüber dem Ursprungsland Antidumping- oder andere Handelsmaßnahmen im Sektor Naturstein gelten. Für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen ist ein gültiger Ursprungsnachweis, z. B. EUR.1 oder REX-Erklärung des Ausführers, erforderlich. Aktuelle Anforderungen und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 6802 92
Die MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 6802 92 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Bedeutende Ausfuhrländer für weiterbearbeiteten Kalkstein in die EU sind die Türkei, China, Indien, Ägypten und verschiedene Mittelmeerländer. Die Türkei profitiert von der Zollunion EU-Türkei für Industrieerzeugnisse, die grundsätzlich auch Kalksteinerzeugnisse erfasst, sodass qualifizierende Erzeugnisse türkischen Ursprungs im freien Verkehr zollfrei in die EU eingeführt werden können, sofern der Ursprung durch geeignete Unterlagen ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Präferenzzollsätze im Rahmen anderer EU-Freihandelsabkommen und des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) können je nach Ursprungsland verfügbar sein, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden. Voraussetzung ist stets die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen für Kalksteinerzeugnisse aus dem jeweiligen Ursprungsland gelten. Der Sektor Naturstein war in der Vergangenheit Gegenstand von Handelsschutzuntersuchungen der EU. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhr in TARIC zu überprüfen.
Bearbeiteter Kalkstein — KN 6802 92
Weiter bearbeiteter Kalkstein unter KN 6802 92 hat einen Regelzollsatz von 0%. Umfasst Kalkstein-Verkleidungen und Bodenbeläge.
Häufig gestellte Fragen
Welche Kalksteinerzeugnisse werden in Unterposition 6802 92 eingereiht?
Unterposition 6802 92 umfasst Kalkstein und anderen Kalkstein (ausgenommen Marmor, Travertin und Alabaster) nach einer Weiterbearbeitung, die über das bloße Sägen hinausgeht. Typische Erzeugnisse sind polierte Kalksteinplatten, gehonte Bodenfliesen für Innen- und Außenanwendungen, profilierte Sockelleisten und Fensterbänke, geformte Treppenstufen sowie oberflächenveredeltes Fassadenmaterial mit säuregeätzter, gebürsteter oder sandgestrahlter Oberfläche. Lediglich auf Maß gesägter Kalkstein ohne weitere Oberflächenbearbeitung fällt unter Unterposition 6802 29. Art und Ausmaß der Oberflächenbearbeitung unterscheiden die beiden Unterpositionen voneinander. Da die Unterpositionen unterschiedliche Zollsätze aufweisen können, ist eine korrekte Einreihung wirtschaftlich bedeutsam. Bei Zweifelsfällen bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft Rechtssicherheit.
Welche EU-Technormen gelten für importierten Kalkstein im Bauwesen?
Im Bauwesen eingesetzte Natursteinerzeugnisse unterliegen in der EU harmonisierten Normen, darunter EN 1341 (Platten aus Naturstein für Außenpflasterungen), EN 1342 (Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche), EN 1343 (Bordsteine aus Naturstein) sowie EN 12670 (Terminologie für Naturstein). Erzeugnisse im Anwendungsbereich dieser harmonisierten Normen können nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 vor dem Inverkehrbringen in der EU eine CE-Kennzeichnung erfordern. Einführer und Händler sollten die geltenden technischen und regulatorischen Anforderungen mit der zuständigen nationalen Marktaufsichtsbehörde klären, bevor Kalksteinerzeugnisse für Bauzwecke eingeführt werden.
Wie ist weiterbearbeiteter Kalkstein — 6802 92 oder 6802 29 — korrekt einzureihen?
Entscheidendes Kriterium ist der Bearbeitungsgrad der Steinoberfläche. Unterposition 6802 29 gilt, wenn Kalkstein (kein Marmor oder Travertin) lediglich gesägt oder gespalten wurde und die Oberfläche keine weitergehende Bearbeitung erfahren hat. Unterposition 6802 92 gilt, wenn darüber hinaus Polieren, Schleifen, Hohnen, Profilieren, Fasen oder Schnitzen stattgefunden hat. Bei gemischten Sendungen mit unterschiedlich bearbeiteten Erzeugnissen ist jede Produktgruppe gesondert einzureihen, da beide Unterpositionen unterschiedliche Zollsätze aufweisen können. Ist der Bearbeitungsgrad schwer feststellbar, empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) beim zuständigen Hauptzollamt.
Wie hoch ist der Zollsatz für bearbeiteten Kalkstein KN 6802 92?
Bearbeiteter Kalkstein KN 6802 92: Regelzollsatz 0%. EUSt: 19%.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Werksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt, andere, anderer Kalkstein“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Werksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt, andere, anderer Kalkstein“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe