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67

Zolltarifkapitel 67

ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN

Was umfasst Kapitel 67 des Zolltarifs?

Kapitel 67 des Zolltarifs der EU umfasst zugerichtete Federn und Daunen sowie Waren daraus, künstliche Blumen und Waren aus Menschenhaaren. Dieses Kapitel vereint Erzeugnisse unterschiedlichen Charakters, die ein gemeinsames Merkmal aufweisen - es handelt sich um dekorative und schmückende Waren. Position 6701 umfasst Vogelbälge mit Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus, ausgenommen Erzeugnisse der Position 0505. Waren aus Federn umfassen Hutschmuck, Federboas, Federfächer und Eventdekorationen. Künstliche Blumen, Blätter und Früchte (Position 6702) und Waren daraus bilden die wichtigste Handelsposition dieses Kapitels mit bedeutenden Einfuhren aus China. Künstliche Blumen können aus Seide, Kunststoff, Papier und anderen Materialien hergestellt werden. Perücken, falsche Bärte, Augenbrauen, Wimpern und ähnliche Waren aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen (Positionen 6703-6704) umfassen Theaterperücken, medizinische Perücken für Chemotherapie-Patienten und Haarverlängerungen. Die KN-Codes dieses Kapitels beginnen bei 6701 und enden bei 6704. Einfuhren von künstlichen Blumen und Perücken aus Asien dominieren den Handel dieses Kapitels.

Zollsätze in Kapitel 67

Die Zollsätze in Kapitel 67 sind unterschiedlich. Waren aus Federn und Daunen (6701) unterliegen Zollsätzen von 2,2% bis 4,7%. Künstliche Blumen, Blätter und Früchte (6702) haben Zollsätze von 4,7% bis 5%. Waren aus künstlichen Blumen unterliegen denselben Zollsätzen. Zugerichtetes und bearbeitetes Menschenhaar (6703) hat Zollsätze von 1,2% bis 2%. Perücken und falsche Bärte aus Menschenhaaren oder synthetischen Materialien (6704) unterliegen Zollsätzen von 2,2% bis 3,5%. Einfuhren von künstlichen Blumen aus Kunststoff stellen die häufigste Kategorie dieses Kapitels dar. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.

Wareneinreihung in Kapitel 67 - worauf ist zu achten

Die Einreihung in Kapitel 67 erfordert die Unterscheidung zwischen drei Hauptkategorien: Waren aus Federn und Daunen, künstliche Blumen und Waren aus Haaren. Bei künstlichen Blumen ist das Material (Seide, Kunststoff, Papier) zu bestimmen, da es die Unterposition beeinflusst. Perücken werden nach dem Material (Menschenhaar, synthetisch, Tierhaar) eingereiht. Getrocknete und zubereitete natürliche Blumen gehören zu Kapitel 6, nicht zu Kapitel 67. Nicht zugerichtete Federn werden in Kapitel 5 eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 67 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 67 umfasst zugerichtete Federn und Daunen (Schmuck, Boas, Fächer), künstliche Blumen, Blätter und Früchte aus verschiedenen Materialien sowie Perücken, falsche Bärte, Haarverlängerungen und Waren aus Menschenhaaren oder synthetischen Materialien.
Welche Zollsätze gelten für Federn, Kunstblumen und Haarartikel (Kapitel 67)?
Künstliche Blumen (6702) unterliegen einem Zollsatz von 4,7%, Perücken und falsche Bärte (6704) einem Zollsatz von 2,2%, Waren aus Federn (6701) einem Zollsatz von 2,7% und zugerichtetes Menschenhaar (6703) einem Zollsatz von 1,7%. Diese Zollsätze sind relativ niedrig. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 67?
Es ist die Produktkategorie zu bestimmen (Federn, künstliche Blumen, Perücken/Haare) und anschließend das Herstellungsmaterial. Künstliche Blumen werden in Position 6702 eingereiht, Perücken in 6704 und Waren aus Federn in 6701. Getrocknete natürliche Blumen gehören zu Kapitel 6.