Zum Hauptinhalt springen
62042900
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENKostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen, Kombinationen, aus anderen Spinnstoffen

Einreihung des KN-Codes 620429

Der KN-Code 620429 umfasst Kombinationen (Ensembles) für Damen und Mädchen aus anderen Spinnstoffen, die nicht unter die Unterpositionen 620421 (Wolle), 620422 (Baumwolle) und 620423 (synthetische Fasern) fallen. Diese Position erfasst Kombinationen aus Leinen, Seide, künstlichen Fasern (Viskose, Lyocell, Modal) sowie Mehrfasermischungen. Leinen- und Viskosekombinationen sind in der Sommerbekleidung für Damen beliebt. Die Kombinationsdefinition bleibt identisch - ein Set aus mindestens zwei Artikeln, die ein Outfit bilden, gemeinsam verpackt und verkauft.

Regulatorische Anforderungen

Kombinationen unter Code 620429 unterliegen den Kennzeichnungsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 mit generischen Faserbezeichnungen. Jeder Bestandteil erfordert ein Zusammensetzungsetikett. REACH-Anforderungen gelten für fasertypspezifische Farbstoffe. Cellulosegewebe unterliegen Formaldehyd-Grenzwerten. Metallteile müssen Nickelgrenzwerte einhalten. Die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsdokumentation.

Handel und Zollaspekte

Kombinationen unter Code 620429 werden je nach Material aus verschiedenen Ländern eingeführt. Ursprungsregeln erfordern eine doppelte Umwandlung. Die Zolldokumentation muss die Kombination mit Bestandteilen und Material beschreiben. Die Zollbehörden prüfen die Kombinationsdefinition. Bei Mehrfasermischungen empfiehlt sich eine vZTA. Zollpräferenzen hängen vom Ursprungsland ab.

Ursprungskennzeichnung für Damenbekleidung KN 6204 29

Damenbekleidung unter KN-Code 6204 29, die in die EU eingeführt wird, sollte eine korrekte Ursprungslandkennzeichnung tragen. Obwohl die EU keine Herkunftskennzeichnung auf Gemeinschaftsebene vorschreibt, verbieten Verbraucherschutzgesetze der Mitgliedstaaten die Irreführung über den Produktursprung. Bei Import aus Asien über Drittländer ändert die Umladung nicht den Ursprung - die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung bestimmt das Ursprungsland.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine Damen-Leinenkombination unter Code 620429 eingereiht?
Ja. Position 6204 hat keine separate Unterposition für Leinenkombinationen. Leinen ist weder Wolle noch Baumwolle noch synthetische Faser, daher wird eine Leinenkombination unter der Auffangposition 620429 eingereiht.
Wie wird eine Viskosekombination eingereiht?
Viskose ist eine künstliche Faser ohne separate Unterposition. Eine Viskosekombination wird unter Code 620429 eingereiht. Das Etikett muss den generischen Fasernamen - Viskose - angeben.
Wird eine Baumwolle-Viskose-Mischkombination unter 620429 eingereiht?
Es hängt von den Proportionen ab. Bei Baumwolle-Dominanz - Code 620422. Bei Viskose-Dominanz - Code 620429. Bei gleichen Anteilen gilt die Allgemeine Auslegungsvorschrift 3(c). Präzise Zusammensetzungsdokumentation ist unerlässlich.
Welche Kennzeichnungsregeln gelten für Damenbekleidung KN 6204 29?
Damenbekleidung KN 6204 29 muss Faserzusammensetzungsetiketten in der Landessprache (EU 1007/2011), Pflegehinweise gemäß ISO 3758 und korrekte Ursprungskennzeichnung tragen. Die letzte wesentliche Verarbeitung bestimmt den Ursprung.