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KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENKostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Blazer, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (andere als Badebekleidung), für Frauen oder Mädchen, Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern

Umfang des KN-Codes 620423

Der KN-Code 620423 umfasst Kombinationen (Ensembles) für Damen und Mädchen aus synthetischen Chemiefasern, ausgenommen gewirkte oder gestrickte Erzeugnisse. Synthetische Fasern umfassen Polyester, Polyamid und Acryl. Eine Kombination muss aus mindestens zwei Bekleidungsartikeln aus demselben oder sich ergänzendem synthetischen Gewebe bestehen, die ein Outfit bilden. Die Einreihung erfordert, dass die synthetische Faser gewichtsmäßig vorherrscht. Synthetikkombinationen sind in Casual-, Sport- und Arbeitsbekleidung aus Geweben beliebt. Teile müssen gemeinsam verpackt und verkauft werden.

Vorschriften und Sicherheit

Kombinationen aus synthetischen Fasern unterliegen den Kennzeichnungsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. REACH-Anforderungen gelten für Dispersionsfarbstoffe, PFAS-Stoffe und Formaldehyd. Metallteile müssen Nickelgrenzwerte einhalten. Die GPSR verlangt Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung. Mädchenkombinationen unterliegen verschärften mechanischen Sicherheitsanforderungen. Flammschutzmittel können zusätzlichen REACH-Beschränkungen unterliegen.

Einfuhr und Handelspraxis

Damen-Synthetikkombinationen werden aus China, Vietnam, Bangladesch und der Türkei eingeführt. Die Zolldokumentation muss den Kombinationsstatus bestätigen. Die Zollbehörden prüfen die Definition der Anmerkung 3(b). Ursprungsregeln erfordern eine doppelte Umwandlung. Zollpräferenzen hängen vom Ursprungsland ab. Separate Teileeinfuhren werden individuell eingereiht. TARIC-Überprüfung wird empfohlen.

Import gewebter Damenbekleidung - KN 6204 23

Gewebte Damenbekleidung unter KN-Code 6204 23 wird in Position 6204 eingereiht, die Kostüme, Kombinationen, Blazer, Kleider, Röcke und Hosen aus gewebten Stoffen umfasst. Entscheidend für die Einreihung ist die Abgrenzung von Kapitel 61 (Strickwaren). Importeure müssen die genaue Faserzusammensetzung angeben, da die Unterpositionen die Zollsätze nach Material differenzieren - Wolle, Baumwolle, synthetische und künstliche Fasern haben unterschiedliche TARIC-Zollsätze.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Polyester-Sportensemble unter Code 620423 eingereiht?
Ja, sofern es aus Gewebe (nicht Maschenware) gefertigt ist und die Ensemble-Definition erfüllt. Sport-Ensembles aus Maschenware werden unter Kapitel 61 eingereiht. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Gewebe und Maschenware.
Wie wird eine Polyester-Viskose-Mischkombination eingereiht?
Die gewichtsmäßig vorherrschende Faser bestimmt die Einreihung. Bei Polyester-Dominanz - Code 620423. Bei Viskose-Dominanz - Code 620429 (andere Kombinationen). Beide Set-Bestandteile müssen aus demselben oder sich ergänzendem Gewebe bestehen.
Werden Accessoires als Kombinationsteile gezählt?
Nein. Die Kombinationsdefinition umfasst Bekleidungsartikel, ohne Zubehör. Gürtel, Schals, Tücher und Schmuck werden nicht als Kombinationsteile gezählt. Eine Kombination muss mindestens zwei Bekleidungsartikel umfassen.
Wie wird gewebte Damenbekleidung unter KN 6204 23 eingereiht?
Damenbekleidung KN 6204 23 wird in Position 6204 nach Kleidungstyp und vorherrschender Faser eingereiht. Wolle, Baumwolle, synthetische und künstliche Fasern haben separate Unterpositionen mit unterschiedlichen Sätzen.