62029000
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN›Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, andere als solche der Position 6204
Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, andere als solche der Position 6204, aus anderen Spinnstoffen
Einreihung und Umfang des KN-Codes 620290
Der KN-Code 620290 umfasst Mäntel, Umhänge und ähnliche Oberbekleidung für Damen und Mädchen aus anderen Spinnstoffen, die nicht unter die Unterpositionen 620210-620240 fallen. Diese Position erfasst Mäntel aus Wolle, Seide, Leinen und anderen Naturfasern sowie Mehrfasermischungen, bei denen weder synthetische noch künstliche Fasern noch Baumwolle den gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil bilden. Wollemäntel für Damen bilden einen erheblichen Teil dieser Position - Wolle hat keine separate sechsstellige Unterposition unter Position 6202. Die Einreihung erfordert die Prüfung der Außenschichtzusammensetzung und die Bestätigung, dass das Erzeugnis aus Gewebe, nicht aus Maschenware, gefertigt ist. Ein Damenschnitt ist Voraussetzung für die Zuordnung zu Position 6202 statt 6201.
Regulatorische Anforderungen und Dokumentation
Unter Code 620290 eingeordnete Mäntel unterliegen den Standardanforderungen für in die EU eingeführte Bekleidung. Die Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung. Bei Wolle sind Bezeichnungen wie Schurwolle, Kaschmir, Mohair oder Alpaka zulässig, sofern die Qualitätskriterien erfüllt sind. Seidenmäntel erfordern Unterlagen zur Bestätigung der Faserauthentizität, da Seide häufig durch günstigere synthetische Materialien ersetzt wird. REACH-Anforderungen gelten für Farbstoffe, Formaldehyd und Metallteile. Die GPSR verpflichtet zur Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung. Einfuhren von Mänteln mit Naturpelz oder Lederelementen können zusätzliche CITES-Dokumentation erfordern, wenn das Material von geschützten Arten stammt.
Internationaler Handel und Zollpräferenzen
In die EU eingeführte Damenmäntel aus Wolle stammen hauptsächlich aus Italien, China und GUS-Staaten. Einfuhren aus China unterliegen den Standard-MFN-Zollsätzen, sofern die Waren nicht für Präferenzen qualifizieren. Seidenerzeugnisse aus China und Indien können von APS-Präferenzen profitieren, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden. Die Regel der doppelten Umwandlung gilt für alle Bekleidungserzeugnisse des Kapitels 62 - Spinnen und Konfektionierung müssen im Begünstigtenland erfolgen. Bei strittigen Einreihungen, insbesondere bei Mehrfasermischungen, bietet eine verbindliche Zolltarifauskunft Rechtssicherheit. Die Zolldokumentation muss Materialspezifikationen mit genauer Faserzusammensetzung enthalten, und die Zollbehörden können Proben zur Laborverifikation entnehmen.
Gewebte Mäntel - Einfuhranforderungen KN 6202 90
Gewebte Mäntel unter KN-Code 6202 90 in Kapitel 62 umfassen Kleidungsstücke aus gewebten Stoffen, im Unterschied zu Strickwaren aus Kapitel 61. Importeure müssen das vorherrschende Material korrekt angeben - Baumwolle, synthetische oder künstliche Fasern bestimmen die Unterposition und den Zollsatz. Bei gefütterten Mänteln dient der Oberstoff als Einreihungskriterium. Mischgewebe werden nach der Faser mit dem größten Gewichtsanteil eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Warum werden Damen-Wollmäntel unter Code 620290 eingereiht?
Position 6202 enthält keine separate sechsstellige Unterposition für Wolle - separate Unterpositionen bestehen nur für Baumwolle (620220), synthetische Fasern (620230) und künstliche Fasern (620240). Wolle, Seide, Leinen und andere Materialien werden unter der Auffangposition 620290 eingereiht, die alle übrigen Spinnstoffe umfasst.
Wie wird die Seidenzusammensetzung eines Mantels bei der Zollabfertigung dokumentiert?
Der Importeur sollte eine Materialspezifikation des Herstellers mit Angabe des Anteils natürlicher Seide sowie einen Laborprüfbericht zur Bestätigung des Fasertyps vorlegen. Die mikroskopische Analyse von Seide zeigt den charakteristischen dreieckigen Faserquerschnitt. Die Zollbehörden können Proben zur Verifizierung anfordern.
Erfordert ein Kaschmirmantel spezielle Zolldokumentation?
Kaschmir ist eine Wollfaser und wird unter Code 620290 eingereiht. Auf dem Etikett darf die Bezeichnung Kaschmir verwendet werden, sofern die Faser die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 hinsichtlich Durchmesser und Länge des Kaschmirziegen-Haars erfüllt. Die Zolldokumentation sollte ein Zertifikat zur Bestätigung der Kaschmir-Echtheit enthalten.
Wie hoch ist der Zollsatz für gewebte Mäntel KN 6202 90?
Der MFN-Zollsatz für gewebte Mäntel KN 6202 90 beträgt in der Regel 12% des Zollwerts. Präferenzabkommen (EVFTA, CETA, GSP) können den Satz senken. Einfuhren aus LDCs unter EBA sind zollfrei. Die EUSt wird auf Zollwert plus Zoll berechnet.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, andere als solche der Position 6204, aus anderen Spinnstoffen“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, andere als solche der Position 6204, aus anderen Spinnstoffen“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe