62013000
KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN›Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, andere als solche der Position 6203
Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, andere als solche der Position 6203, aus Baumwolle
Untercodes (2)
62013010Zoll: 0-12%
Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, andere als solche der Position 6203, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 1 kg
62013090Zoll: 0-12%
Mäntel, Umhänge, Anoraks (einschließlich Skijacken), Windjacken und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, andere als solche der Position 6203, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
Umfang und Einreihung des KN-Codes 620130
Der KN-Code 620130 umfasst Mäntel, Umhänge, Capes und ähnliche Oberbekleidung für Herren und Knaben aus synthetischen Chemiefasern, ausgenommen gewirkte oder gestrickte Erzeugnisse. Zu den synthetischen Fasern zählen vor allem Polyester, Polyamid (Nylon), Acrylfasern und Polypropylen. Die Einreihung unter diesen Code erfordert, dass die gewichtsmäßig vorherrschende Faser der Außenschicht ein synthetisches Material in Gewebeform ist. Mäntel aus Baumwolle-Polyester-Mischungen werden nach der gewichtsmäßig vorherrschenden Faser der äußeren Schicht eingereiht. Die Position umfasst sowohl leichte winddichte Jacken als auch schwere Wintermäntel aus synthetischen Geweben, sofern sie den Schnitt und die funktionalen Merkmale von Oberbekleidung aufweisen, die mindestens den Oberkörper bedeckt.
Sicherheits- und Chemikalienvorschriften
In die EU eingeführte Mäntel aus synthetischen Fasern müssen den REACH-Beschränkungen für regulierte Stoffe entsprechen. Dies umfasst Formaldehyd-Grenzwerte, das Verbot von Azofarbstoffen, die aromatische Amine über 30 mg/kg freisetzen, sowie Beschränkungen für PFOS und PFAS in wasserabweisenden Ausrüstungen. Fluorierte Behandlungen, die häufig bei synthetischen Regenmänteln angewendet werden, unterliegen zunehmenden Beschränkungen - die EU-Vorschriften eliminieren schrittweise PFAS-Stoffe aus Verbraucherprodukten. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 obligatorisch. Die GPSR (EU) 2023/988 verpflichtet Importeure zur Durchführung von Risikobewertungen und zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Metallkomponenten wie Reißverschlüsse und Druckknöpfe müssen die Nickelfreisetzungsgrenzwerte gemäß REACH Anhang XVII einhalten.
Handelsaspekte und Zollpraxis
Die Zollabfertigung von Mänteln aus synthetischen Fasern erfordert die genaue Bestimmung der Faserzusammensetzung, belegt durch Herstellerdokumentation oder Laborprüfergebnisse. Die Zollbehörden können Proben entnehmen, um den deklarierten Fasergehalt zu überprüfen. Einfuhren aus China können handelspolitischen Schutzmaßnahmen unterliegen - Antidumpingzöllen oder Kontingenten - je nach geltenden EU-Handelsvorschriften. Präferenzzollsätze erfordern einen dokumentierten Ursprungsnachweis gemäß den für Bekleidung des Kapitels 62 geltenden Regeln der doppelten Umwandlung. Ausführer sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland zusätzliche Zollmaßnahmen gelten. Das REX-System ermöglicht Ausführern aus APS-Ländern die Ausstellung von Ursprungserklärungen für Sendungen über 6.000 EUR.
Gewebte Mäntel - Einfuhranforderungen KN 6201 30
Gewebte Mäntel unter KN-Code 6201 30 in Kapitel 62 umfassen Kleidungsstücke aus gewebten Stoffen, im Unterschied zu Strickwaren aus Kapitel 61. Importeure müssen das vorherrschende Material korrekt angeben - Baumwolle, synthetische oder künstliche Fasern bestimmen die Unterposition und den Zollsatz. Bei gefütterten Mänteln dient der Oberstoff als Einreihungskriterium. Mischgewebe werden nach der Faser mit dem größten Gewichtsanteil eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Wird eine Nylon-Windjacke unter KN-Code 620130 eingereiht?
Ja, sofern die Jacke aus gewebtem Nylonstoff (nicht Maschenware) gefertigt ist und die Definition von Oberbekleidung erfüllt, die mindestens den Oberkörper bedeckt. Nylon (Polyamid) ist eine synthetische Faser. Leichte wind- und regenfeste Jacken aus gewebtem Nylon werden unter Position 6201 nach dem vorherrschenden Material eingereiht.
Wie wird ein Mantel aus einer 50/50 Baumwolle-Polyester-Mischung eingereiht?
Bei gleichem Gewichtsanteil zweier Fasern gilt die Allgemeine Auslegungsvorschrift 3(c) - es wird die in der numerischen Reihenfolge letzte Position gewählt. In der Zollpraxis können die Behörden zusätzliche Unterlagen anfordern. Wenn eine Faser tatsächlich auch nur um einen Bruchteil eines Prozents überwiegt, bestimmt diese Faser die Einreihung.
Wird ein Mantel mit Gore-Tex-Membran als Erzeugnis aus synthetischen Fasern eingereiht?
Eine Gore-Tex-Membran ist eine funktionale PTFE-Schicht, aber die Einreihung hängt vom Material des Außengewebes ab. Wenn das äußere Gewebe aus Polyester oder Polyamid besteht, wird das Erzeugnis unter 620130 eingereiht. Die Membran als Innenschicht ändert die zolltarifliche Einreihung nicht, es sei denn, sie stellt das gewichtsmäßig vorherrschende Material dar.
Wie hoch ist der Zollsatz für gewebte Mäntel KN 6201 30?
Der MFN-Zollsatz für gewebte Mäntel KN 6201 30 beträgt in der Regel 12% des Zollwerts. Präferenzabkommen (EVFTA, CETA, GSP) können den Satz senken. Einfuhren aus LDCs unter EBA sind zollfrei. Die EUSt wird auf Zollwert plus Zoll berechnet.
Nützliche Tools & Ressourcen
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