Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
62

Zolltarifkapitel 62

KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN

Was umfasst Kapitel 62 des Zolltarifs?

Kapitel 62 des Zolltarifs der EU umfasst Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken, also in erster Linie gewebte Kleidungsstücke. Analog zu Kapitel 61 ist es eines der wichtigsten Handelskapitel und umfasst die Einfuhr gewebter Bekleidung aus der ganzen Welt. Die KN-Codes beginnen bei Position 6201 (gewebte Mäntel und Jacken, für Männer) und enden bei Position 6217 (anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör). Das Kapitel umfasst Mäntel, Jacken, Anzüge, Kombinationen, Sakkos, Hosen, Kleider, Röcke, Blusen, Hemden, Unterwäsche, Nachtwäsche, Badebekleidung, Taschentücher, Krawatten, Schals, Handschuhe und anderes Zubehör. Die Einreihung richtet sich nach denselben Kriterien wie in Kapitel 61: Art des Erzeugnisses, Geschlecht und Alter des Trägers, Faserzusammensetzung. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen gewebter Bekleidung (Kapitel 62) und gewirkter oder gestrickter Bekleidung (Kapitel 61). Kleidungsstücke aus Filz, Vliesstoffen und getränkten Geweben werden ebenfalls in Kapitel 62 eingereiht, sofern sie nicht gewirkt oder gestrickt sind. Die Einfuhr gewebter Bekleidung unterliegt Produktsicherheitsanforderungen, Vorschriften zur Zusammensetzungskennzeichnung und Ursprungsregeln.

Zollsätze in Kapitel 62

Die Zollsätze für gewebte Bekleidung sind mit denen für Strickbekleidung vergleichbar und gehören zu den höchsten im Zolltarif der EU. Mäntel und Jacken (6201-6202) unterliegen Zollsätzen von 8% bis 12%. Anzüge und Kombinationen (6203-6204) haben Zollsätze von 8% bis 12%. Hemden und Blusen (6205-6206) unterliegen Zollsätzen von etwa 12%. Unterwäsche (6207-6208) hat Zollsätze von 6,5% bis 12%. Krawatten (6215) haben Zollsätze von 5,5% bis 6,3%. Bekleidungszubehör (6216-6217) unterliegt Zollsätzen von 7% bis 8,5%. Präferenzielle Null- oder ermäßigte Zollsätze stehen Importeuren aus Ländern zur Verfügung, die vom APS-System oder Freihandelsabkommen profitieren. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.

Wareneinreihung in Kapitel 62 - worauf ist zu achten

Die Einreihung gewebter Bekleidung erfordert zunächst die Bestätigung, dass das Erzeugnis nicht gewirkt oder gestrickt ist - gewirkte oder gestrickte Bekleidung gehört in Kapitel 61. Anschließend werden die Art des Erzeugnisses, das Geschlecht des Trägers und die Faserzusammensetzung bestimmt. Anzüge und Kombinationen müssen bestimmte Verarbeitungskriterien erfüllen. Kinderbekleidung wird nach der Größe eingereiht. Schutz- und Arbeitskleidung wird in denselben Positionen eingereiht wie gewöhnliche Kleidung, es sei denn, sie weist besondere Eigenschaften auf, die eine Einreihung in andere Kapitel rechtfertigen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 62 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 62 umfasst konfektionierte gewebte und nicht gewirkte Bekleidung: Mäntel, Anzüge, Kombinationen, Hosen, Kleider, Hemden, Blusen, Unterwäsche, Krawatten, Schals, Handschuhe und anderes Bekleidungszubehör. Gewirkte oder gestrickte Bekleidung wird gesondert in Kapitel 61 eingereiht.
Welche Zollsätze gelten für gewebte Bekleidung (Kapitel 62)?
Die Zollsätze für gewebte Bekleidung betragen 6,3% bis 12%. Die meisten Bekleidungspositionen (Mäntel, Anzüge, Hemden) haben einen Zollsatz von 12%, Kinderbekleidung (6209) 10,5%. Krawatten (6215) unterliegen einem Zollsatz von 6,3%, Schals (6214) 8% und Handschuhe (6216) 7,6%. Zum Zoll kommt die Mehrwertsteuer von 19% hinzu.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 62?
Entscheidend ist die Bestätigung, dass die Bekleidung gewebt (nicht gewirkt oder gestrickt) ist, die Bestimmung der Art des Erzeugnisses (Mantel, Anzug, Hemd, Unterwäsche), des Geschlechts und Alters des Trägers sowie der Faserzusammensetzung. Die Anmerkungen zu Abschnitt XI enthalten Definitionen, die bei der Unterscheidung der Kategorien hilfreich sind.