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KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKENTrainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken

Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, Badebekleidung, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern

Zolltarifliche Einreihung und Umfang des KN-Codes 611241

Der KN-Code 611241 umfasst Badebekleidung für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Fasern. Damenbadebekleidung umfasst einteilige Badeanzüge, Bikinis (zweiteilig), Tankinis und andere zum Baden und Schwimmen bestimmte Erzeugnisse. Position 6112 umfasst Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung aus Maschenware. Die Einreihung erfordert, dass die synthetische Faser (Polyester, Polyamid, Elasthan) den überwiegenden Gewichtsanteil ausmacht. Der Großteil der Damenbadebekleidung auf dem europäischen Markt besteht aus Polyamid-Elasthan-Mischungen wegen optimaler Gebrauchseigenschaften - Elastizität, Chlorbeständigkeit und UV-Schutz.

Sicherheitsanforderungen und Etikettierung

In die EU eingeführte Damenbadebekleidung aus synthetischen Fasern unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzungsetikettierung. Badebekleidung unterliegt REACH-Kontrollen beschränkter Stoffe einschließlich Azofarbstoffe, Formaldehyd, Nonylphenol und Phthalate. Metallteile wie Schnallen und Haken müssen Nickelbeschränkungen einhalten. Futter und Einlagen können zusätzliche Materialien enthalten, deren Zusammensetzung auf dem Etikett anzugeben ist. UV-Schutz-Badebekleidung kann eine Bestätigung gemäß EN 13758-2 erfordern.

Einfuhr und Handel mit Damenbadebekleidung

Die Einfuhr von synthetischer Damenbadebekleidung unter dem KN-Code 611241 ist saisonabhängig. Hauptexporteure sind China, Bangladesch, Vietnam, die Türkei und Italien. Das Premiumsegment umfasst Erzeugnisse italienischer und französischer Designer. Präferenzzollsätze sind verfügbar. Ursprungsregeln erfordern eine doppelte Transformation. Marken-Badebekleidung unterliegt Kontrollen geistiger Eigentumsrechte.

Sportbekleidung in der Kombinierten Nomenklatur KN 6112 41

Sportbekleidung unter KN-Code 6112 41 erfordert eine präzise Einreihung in Position 6112 oder 6114. Trainingsanzüge (6112) sind vollständige Sets ausschließlich für sportliche Aktivitäten. Nicht als Trainingsanzüge eingestufte Sportbekleidung fällt unter Position 6114. Das entscheidende Kriterium ist die Verwendung - Athleisure-Kleidung für den Alltag kann in allgemeine Positionen (6103/6104) statt Sportpositionen eingereiht werden.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Polyamid-Elasthan-Bikini unter Code 611241 eingereiht?
Ja, ein Bikini (zweiteiliger Badeanzug) aus Maschenware mit z. B. 80% Polyamid und 20% Elasthan wird unter dem KN-Code 611241 eingereiht. Polyamid ist eine synthetische Faser mit überwiegendem Gewichtsanteil. Ein als Set (Oberteil + Unterteil) vorgestellter Bikini wird unter einem Code eingereiht.
Erfordert UV-Schutz-Badebekleidung eine Zertifizierung?
Wenn der Hersteller UV-Schutz auf dem Etikett oder in Marketingmaterialien deklariert, sollten Prüfergebnisse vorliegen, die das deklarierte Schutzniveau gemäß EN 13758-2 bestätigen. Marktüberwachungsbehörden können die Richtigkeit solcher Angaben überprüfen. Fehlende Bestätigung kann zur Produktrücknahme führen.
Welche REACH-Beschränkungen gelten für Damenbadebekleidung?
Damenbadebekleidung unterliegt den Standard-REACH-Beschränkungen für hautkontaktierende Textilerzeugnisse einschließlich Azofarbstoffe (30 mg/kg), Formaldehyd, Nonylphenol, Phthalate in Kunststoffteilen und Nickel in Metallteilen. Die Farbechheit gegenüber Chlorwasser ist sicherheitsrelevant.
Wie unterscheidet man Sportbekleidung von Trainingsanzügen KN 6112 41?
Trainingsanzüge (6112) sind vollständige Sets für sportliche Aktivitäten. Andere Sportbekleidung KN 6112 41 fällt unter Position 6114. Athleisure-Kleidung kann in allgemeine Positionen 6103/6104 eingereiht werden.