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54

Zolltarifkapitel 54

Gewebe aus künstlichen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5405 hergestellten Gewebe

540822
Gewebe aus künstlichen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5405 hergestellten Gewebe, andere Gewebe, mit einem Anteil von 85 GHT oder mehr an artificial filament or Streifen oder dergleichen, gefärbt
Zoll:0-8%

Was umfasst Position 5408 des Zolltarifs?

Position 5408 umfasst Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschliesslich Gewebe aus Materialien der Position 5405. Dies schliesst vor allem Viskose-, Acetat- und Modalgewebe ein. Die Gewebe können roh, gebleicht, gefaerbt, bedruckt oder buntgewebt sein. Die Einfuhr von Geweben aus künstlichen Filamenten in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Viskose- und Acetatgewebe werden in der Bekleidungs- und Dekorationsindustrie weit verbreitet eingesetzt. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5408 gehört zu Kapitel 54 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5408 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5408 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5408

Die Einfuhr von Geweben aus künstlichen Filamenten in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Die Zollsätze für Gewebe aus künstlichen Filamenten betragen ca. 8%. Die Unterscheidung zwischen künstlicher Faser (Viskose, Acetat) und synthetischer Faser (Polyester) ist entscheidend. Acetat- und Viskosegewebe werden in Kleidung, Futterstoffen und Innendekorationen verwendet. Eine Kennzeichnung, die die Art der künstlichen Faser auf dem Produktetikett angibt, ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5408 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5408 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5408 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 5408 - worauf ist zu achten

Position 5408 umfasst Gewebe aus künstlichem Filamentgarn (Viskose, Modal, Lyocell). Abgrenzung zu 5407: künstlich (Cellulose-basiert), nicht synthetisch. Gewebe aus künstlichen Spinnfasern - 5516. Gewirke - Kapitel 60. Häufiger Fehler: Viskosegewebe als synthetisch (5407). Entscheidend: Cellulose-Faserursprung und Webtechnik.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten der Position 5408?
Die Zollsätze für Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten der Position 5408 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5408 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten der Position 5408 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5408 umfasst Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten in Position 5408 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5408 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5408 umfasst Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.