53062000
ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN›Flachsgarne
Flachsgarne, gezwirnt oder Kabliergarne
Untercodes (2)
Einreihung von Flachsgarn
Der KN-Code 530620 umfasst mehrfaches oder gezwirntes Flachsgarn. Flachs ist eine der ältesten Textilfasern, geschätzt für Festigkeit, Saugfähigkeit und natürlichen Glanz. Mehrfachgarn wird durch Verzwirnung von zwei oder mehr Einzelgarnen hergestellt. Es wird für Tischtücher, Tischwäsche, Bekleidungsstoffe und technische Textilien verwendet. Die Einreihung erfordert die Identifikation als Flachs und Bestätigung der Mehrfach- oder Zwirnstruktur.
Vorschriften und Kennzeichnung
In die EU eingeführtes Flachsgarn unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Kennzeichnung. Die Bezeichnung Leinen ist geschützt und darf nur für Fasern von Linum usitatissimum verwendet werden. Die REACH-Verordnung regelt Chemikalien aus Röst-, Bleich- und Färbeprozessen. Formaldehyd und Azofarbstoffe sind beschränkt.
Handel und Zolldokumentation
Die Einfuhr erfordert eine Zollanmeldung mit Materialbeschreibung, Garnstruktur und Feinheit. Belgien, Frankreich, China und Belarus sind wichtige Flachsproduzenten. Zollpräferenzen hängen vom Ursprungsland ab.
Einfuhr von Pflanzenfasern und Naturgeweben KN 5306 20
Flachsgarn mehrfach oder gezwirnt KN 5306 20 stellen eine Kategorie natürlicher Pflanzenfasern dar. Die Einreihung hängt von der Faserart (Flachs, Jute, Kokos, Hanf), dem Verarbeitungsgrad und dem Verwendungszweck ab. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich Code 530620 von 530610?
Code 530610 umfasst einfaches Flachsgarn. Code 530620 betrifft mehrfaches oder gezwirntes Garn. Die Garnstruktur bestimmt die Einreihung. Herstellerdokumentation bestätigt die Garnstruktur.
Ist die Bezeichnung Leinen geschützt?
Ja, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 darf die Bezeichnung Leinen nur für Fasern von Linum usitatissimum verwendet werden. Die Verwendung für andere Pflanzenfasern stellt einen Rechtsverstoß dar. Etiketten müssen die Faserzusammensetzung korrekt angeben.
Benötigt Flachsgarn ein Pflanzengesundheitszeugnis?
Flachsgarn als verarbeitetes Produkt erfordert in der Regel kein Pflanzengesundheitszeugnis. Für rohen ungesponnenen Flachs kann eines erforderlich sein. Die Verarbeitung zu Garn eliminiert das Pflanzengesundheitsrisiko.
Welcher Zollsatz gilt für Flachsgarn mehrfach oder gezwirnt KN 5306 20?
Flachsgarn mehrfach oder gezwirnt unter KN 5306 20 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.
Nützliche Tools & Ressourcen
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