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49
Zolltarifkapitel 49
BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DER DRUCKINDUSTRIE; HANDSCHRIFTEN, MASCHINENSCHRIFTEN UND PLÄNE
Was umfasst Kapitel 49 des Zolltarifs?
Kapitel 49 des EU-Zolltarifs umfasst Bücher, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse, Handschriften, Maschinenschriften und Pläne. Eingereiht werden hier gedruckte Bücher, Broschüren, Flugblätter und ähnliche Druckerzeugnisse (als Einzelblätter oder gefaltet), Zeitungen, Journale und Zeitschriften, auch bebildert oder mit Werbung, Bilderalben und Bilderbücher für Kinder, Karten und hydrographische und ähnliche Pläne (einschließlich Atlanten, Wandkarten, topographische Pläne), Notendrucke, gedruckte Kalender (einschließlich Kalenderblöcke), Briefmarken, Stempelmarken, Banknoten, Wertpapiere, Schecks, Aktienzertifikate und ähnliche Dokumente, Abziehbilder, gedruckte und bebilderte Postkarten, Grußkarten, Werbematerial, Handelskataloge und ähnliches sowie sonstige Druckerzeugnisse. Kapitel 49 ist von Bedeutung für das Verlags-, Werbe- und Druckgewerbe. Bücher und Zeitungen genießen in vielen Ländern eine zoll- und steuerliche Vorzugsbehandlung, die die Politik der Kultur- und Informationsförderung widerspiegelt. Die Einfuhr von Druckerzeugnissen unterliegt keinen besonderen Beschränkungen, mit Ausnahme von Materialien, die möglicherweise geistige Eigentumsrechte verletzen.
Zollsätze in Kapitel 49
Die meisten Erzeugnisse des Kapitels 49 sind zollfrei. Bücher, Broschüren und Flugblätter haben einen Zollsatz von Null. Zeitungen, Journale und Zeitschriften sind zollfrei. Karten und Pläne unterliegen einem Nullsatz. Notendrucke haben einen Satz von 0%. Kalender unterliegen einem Zollsatz von Null. Postkarten und Grußkarten können einem Satz von bis zu 6,5% unterliegen. Werbematerial und Handelskataloge haben einen Satz von 0%. Bei der Einfuhr von Büchern nach Deutschland gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Zeitungen und Zeitschriften profitieren von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%.
Wareneinreihung in Kapitel 49 — worauf ist zu achten
Die Einreihung von Druckerzeugnissen erfordert die Feststellung, ob es sich um ein Buch, eine Zeitung, Werbematerial oder eine andere Art von Druckerzeugnis handelt. Bücher mit interaktiven Elementen (Ton, Bewegung) können als Spielzeug eingereiht werden (Kapitel 95). E-Books auf physischen Datenträgern werden in der Regel in Kapitel 85 eingereiht, nicht in Kapitel 49. Kalender mit Werbeelementen werden je nach Inhalt in verschiedene Positionen eingereiht. Personalisierte Druckerzeugnisse (z. B. Diplome) werden als verschiedene Druckerzeugnisse eingereiht. Reproduktionen von Kunstwerken werden unter Position 4911 eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 49 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 49 werden Bücher, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Karten, Notendrucke, Kalender, Werbematerial, Kataloge, Postkarten, Abziehbilder und andere Druckerzeugnisse eingereiht. Es umfasst Druckerzeugnisse zum Lesen, Betrachten oder zur Information.
Welche Zollsätze gelten für Bücher und Druckerzeugnisse (Kapitel 49)?
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und die meisten Druckerzeugnisse des Kapitels 49 sind zollfrei (0%). Bei der Einfuhr nach Deutschland profitieren Bücher von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% und Zeitungen und Zeitschriften von einem ermäßigten Satz von 7%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 49?
Die Art des Druckerzeugnisses (Buch, Zeitung, Werbematerial, Postkarte) sowie seine Form und sein Verwendungszweck sind festzustellen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Buchveröffentlichungen und Werbematerial. Bücher mit multimedialen Elementen können in andere Kapitel eingereiht werden.
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