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48

Zolltarifkapitel 48

Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, mit oder ohne Bindemittel, ohne andere Beschichtung, auch an der Oberfläche gefärbt, dekoriert oder bedruckt, in Rollen oder in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bogen jeder Größe

481013
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Papier und Pappe von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, keine durch ein mechanisches oder chemisch-mechanisches Verfahren gewonnenen Fasern enthaltend oder mit einem Anteil von höchstens 10 GHT dieser Fasern am Gesamtfasergehalt, in Rollen
Zoll:0%
481014
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Papier und Pappe von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, keine durch ein mechanisches oder chemisch-mechanisches Verfahren gewonnenen Fasern enthaltend oder mit einem Anteil von höchstens 10 GHT dieser Fasern am Gesamtfasergehalt, in Bogen, bei denen eine Seite nicht mehr als 435 mm und die andere Seite nicht mehr als 297 mm misst, in ungefaltetem Zustand
Zoll:0%
481019
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Papier und Pappe von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, keine durch ein mechanisches oder chemisch-mechanisches Verfahren gewonnenen Fasern enthaltend oder mit einem Anteil von höchstens 10 GHT dieser Fasern am Gesamtfasergehalt, anderes
Zoll:0%
481022
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Papier und Pappe von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, mit einem Anteil von mehr als 10 GHT an durch ein mechanisches oder chemisch-mechanisches Verfahren gewonnenen Fasern am Gesamtfasergehalt, leicht gestrichenes Papier (LWC-Papier)
Zoll:0%
481029
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Papier und Pappe von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, mit einem Anteil von mehr als 10 GHT an durch ein mechanisches oder chemisch-mechanisches Verfahren gewonnenen Fasern am Gesamtfasergehalt, anderes
Zoll:0%
481032
Papier und Pappe, auf einer oder beiden Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, Kraftpapier und Kraftpappe, andere als von der zum Schreiben, Drucken oder für andere grafische Zwecke verwendeten Art, gleichmäßig in der Masse gebleicht und mit einem Anteil von mehr als 95 GHT an Holzfasern, gewonnen durch ein chemisches Verfahren, am Gesamtfasergehalt, mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m²
Zoll:0%

Was umfasst Position 4810 des Zolltarifs?

Position 4810 umfasst mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen beschichtetes Papier und Pappe. Papier und Pappe sind Schluesselmaterialien für Druck, Verpackung, Hygiene und viele andere Bereiche. Papierprodukte unterliegen EU-Qualitäts- und Umweltnormen. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Einfuhr von Papier und Pappe unterliegt Standard-Zollverfahren. Lebensmittelkontaktprodukte müssen Verordnung (EG) Nr. Position 4810 gehört zu Kapitel 48 (Holz, Papier, Pappe und Zelluloseerzeugnisse) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 4810 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 4810 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 4810

Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 6,5%. Einfuhr von Papier und Pappe unterliegt Standard-Zollverfahren. Papierprodukte unter Position 4810 unterliegen EU-Standard-Zollverfahren. Papier und Pappe für Lebensmittelkontakt erfordern Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Grossvolumige Papiereinfuhren können Zollkontingente nutzen. Rohstoffherkunftskennzeichnung (FSC, PEFC) für Holzerzeugnisse pruefen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 4810 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 4810 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 4810 unterliegen Pflanzengesundheits- und EUDR-Konformitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Pflanzengesundheitszeugnisse, EUDR-Due-Diligence-Dokumente, ISPM-15-Kennzeichnung. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 4810 - worauf ist zu achten

Position 4810 umfasst mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen beschichtetes Papier und. Papier und Pappe nach Art (Zeitungsdruck: 4801, unbeschichtet: 4802/4804/4805, beschichtet: 4810/4811), Flächengewicht, Finish und Verwendung. Papierwaren (Verpackungen, Tüten, Bürobedarf): 4817-4823. Halbstoff (Rohstoff): Kapitel 47. Kernunterscheidung: Beschichtungsart und Flächengewicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Papier und Pappe, mit Kaolin beschichtet (Position 4810)?
Die Einfuhr von Papier und Pappe, mit Kaolin beschichtet der Position 4810 unterliegt einem Zollsatz von 0% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Der Nullsatz gilt für die meisten KN-Unterpositionen. Papier und Pappe sind Schlüsselrohstoffe für die Verpackungs-, Druck- und Verarbeitungsindustrie der EU. Der genaue Satz hängt vom 8-stelligen KN-Code und dem Ursprungsland ab. Präferenzsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Papier und Pappe?
Die Einfuhr von Papierprodukten der Position 4810 erfordert Standardzolldokumentation: Handelsrechnung, Zollanmeldung und Ursprungszeugnis. Produkte für den Lebensmittelkontakt (Verpackungen) müssen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen. REACH-Anforderungen gelten für Chemikalien im Produktionsprozess (Bleichmittel, Farbstoffe, Klebstoffe). Ein Pflanzengesundheitszeugnis kann für Produkte aus Holzrohstoff erforderlich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 4810 umfasst mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen beschichtetes Papier und und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Waren in Position 4810 zu achten?
Position 4810 umfasst Papier und Pappe, mit Kaolin beschichtet. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung von: Zusammensetzung (chemischer vs. mechanischer Stoff), Flächengewicht (g/m²), Beschichtung, Behandlungsart und Verwendungszweck. Kapitel 48 der Kombinierten Nomenklatur unterscheidet Papiere nach diesen Parametern. Im Zweifelsfall wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 4810 umfasst mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen beschichtetes Papier und und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.