Zum Hauptinhalt springen
42034000
LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN (ANDERE ALS SEIDENWURMGUT)Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder

Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder, anderes Bekleidungszubehör

Klassifizierungsumfang des KN-Codes 4203 40

Der KN-Code 4203 40 umfasst anderes Bekleidungszubehör aus Naturleder oder Kunstleder, das nicht in die Unterpositionen 4203 10 bis 4203 30 fällt. Zu dieser Position gehören Lederhosenträger, Lederfliegen und -krawatten, Lederstirnbänder, Lederepauletten, Lederbekleidungsketten, Lederarmmanschetten und -armbänder sowie anderes Lederbekleidungszubehör, das keine Bekleidung (Code 4203 10), keine Handschuhe (Codes 4203 21 und 4203 29) und keine Gürtel (Code 4203 30) darstellt. Diese Position umfasst Bekleidungszubehör dekorativer oder funktionaler Art aus Natur- oder Kunstleder. Die Klassifizierung erfordert, dass der Artikel als Bekleidungszubehör dient und keine Modeschmuckware (Kapitel 71) oder kein Spielzeug ist.

Einfuhrvorschriften und Zollbestimmungen

Die Einfuhr von Bekleidungszubehör aus Leder in die EU unterliegt Vorschriften, die denen anderer Lederprodukte entsprechen. Die REACH-Verordnung beschränkt den Chrom-VI-Gehalt auf 3 mg/kg in Ledererzeugnissen mit Hautkontakt. Bekleidungszubehör, das direkt auf der Haut getragen wird, wie Armbänder oder Stirnbänder, unterliegt diesen Anforderungen. Metallbestandteile unterliegen Nickelbeschränkungen. Erzeugnisse aus exotischem Leder erfordern CITES-Genehmigungen. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) verpflichtet Importeure, die Produktsicherheit zu gewährleisten und technische Dokumentation zu führen. Markenbekleidungszubehör unterliegt Kontrollen zur Fälschungsbekämpfung. Die Kennzeichnung sollte Angaben zur Lederart und zum Ursprungsland enthalten. Die Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab und sind in TARIC oder ISZTAR zu überprüfen.

Praktische Einfuhrhinweise

Bei der Einfuhr von Bekleidungszubehör aus Leder unter dem Code 4203 40 ist die korrekte Abgrenzung zu anderen Positionen wesentlich. Lederhosenträger werden hier als Bekleidungszubehör klassifiziert, während Tiergeschirre unter Code 4201 00 fallen. Lederarmbänder mit Modeschmuckcharakter können unter Kapitel 71 klassifiziert werden. Der Importeur sollte die Produktkonformität mit den REACH-Anforderungen sicherstellen, insbesondere bezüglich Chrom VI und Nickel in Metallbestandteilen. Laboruntersuchungen werden bei Ersteinfuhren von neuen Lieferanten empfohlen. Die Kennzeichnung sollte den nationalen Anforderungen für die Markierung von Bekleidungszubehör entsprechen. Für Markenartikel ist Dokumentation zur Authentizitätsbestätigung erforderlich. Der Importeur sollte technische Produktdokumentation gemäß GPSR führen.

Leder-Bekleidungszubehör - Einfuhrvorschriften KN 4203 40

KN 4203 40 umfasst Bekleidungszubehör aus Naturleder oder Kunstleder, das nicht in anderen Unterpositionen der Position 4203 erfasst ist. Dazu gehören dekorative Lederaufnäher, Schulterpolster und ähnliche Artikel. Bei der Einfuhr in die EU fallen konventionelle Zölle und 19% EUSt an. Die Einreihung erfordert die Feststellung der Zubehörfunktion.

Häufig gestellte Fragen

Werden Lederhosenträger unter Code 4203 40 klassifiziert?
Ja, Hosenträger aus Natur- oder Kunstleder werden unter dem KN-Code 4203 40 als anderes Bekleidungszubehör aus Leder klassifiziert. Hosenträger sind keine Bekleidung (4203 10), keine Handschuhe (4203 21/29) und keine Gürtel (4203 30) und fallen daher unter die Restposition 4203 40. Es ist wichtig, Bekleidungshosenträger von Tiergeschirren zu unterscheiden, die unter Code 4201 00 als Sattlerwaren klassifiziert werden.
Wie unterscheidet man Bekleidungszubehör aus Leder von Modeschmuck?
Die Unterscheidung zwischen Bekleidungszubehör aus Leder (Code 4203 40) und Modeschmuck (Kapitel 71) basiert auf der Funktion und dem Charakter des Erzeugnisses. Bekleidungszubehör dient der Ergänzung eines Outfits, z.B. Hosenträger, Fliegen, Stirnbänder. Modeschmuck hat dekorativen Charakter und umfasst Halsketten, Armbänder und Ringe. Ein Lederarmband mit Metallelementen kann als Schmuck klassifiziert werden, wenn seine Hauptfunktion die Dekoration und nicht ein Bekleidungselement ist.
Erfordert ein Armband aus Naturleder Chrom-VI-Untersuchungen?
Ein Armband aus Naturleder unterliegt den REACH-Anforderungen bezüglich Chrom VI, da es direkten und längeren Hautkontakt aufweist. Der zulässige Chrom-VI-Gehalt beträgt maximal 3 mg/kg. Der Importeur sollte vom Hersteller Dokumentation erhalten, die die Einhaltung dieses Grenzwerts bestätigt. Laboruntersuchungen in einem akkreditierten Labor werden empfohlen, insbesondere bei Erstlieferungen von einem neuen Lieferanten.
Was fällt unter KN-Code 4203 40 Bekleidungszubehör aus Leder?
KN 4203 40 umfasst Bekleidungszubehör aus Natur- oder Kunstleder, das nicht in andere 4203-Unterpositionen fällt. Dazu gehören dekorative Aufnäher und Lederbesatz. Prüfen Sie den aktuellen Zollsatz in der TARIC-Datenbank.