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LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN (ANDERE ALS SEIDENWURMGUT)Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen

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Klassifizierungsumfang des KN-Codes 4202 39

Der KN-Code 4202 39 umfasst Waren der Art, wie sie üblicherweise in der Tasche oder in der Handtasche mitgeführt werden, mit einer Außenfläche aus anderen Materialien als Leder, Kunstleder, Lackleder, Kunststoffen oder textilen Materialien. Zu dieser Position gehören Geldbörsen, Münzbeutel, Schlüsseletuis, Visitenkartenetuis und ähnliche Kurzwaren aus Metall, Holz, Kork, Gummi, Papier, Stroh oder anderen ungewöhnlichen Materialien. Beispielprodukte sind Metall-Visitenkartenetuis, kleine Holzschmuckdosen zum Mitführen, Korkgeldbörsen und Gummibeutel. In der Handelspraxis wird diese Unterposition selten verwendet, da die überwiegende Mehrheit der Kurzwaren aus Leder, Kunststoffen oder Textilien hergestellt wird. Die Klassifizierungskriterien sind sowohl das Außenflächenmaterial als auch die Bestimmung zum Mitführen in der Tasche oder Handtasche, was kleine Abmessungen impliziert.

Einfuhrvorschriften und Zollbestimmungen

Die Einfuhr von Kurzwaren unter dem KN-Code 4202 39 unterliegt den Produktsicherheitsanforderungen der GPSR-Verordnung (EU 2023/988). Die REACH-Verordnung regelt den Gehalt chemischer Stoffe in den zur Herstellung verwendeten Materialien, einschließlich Farbstoffe, Klebstoffe und Schutzbeschichtungen. Metalletuis unterliegen Nickelbeschränkungen bei längerem Hautkontakt. Bei Erzeugnissen aus pflanzlichen Materialien können Pflanzenschutzanforderungen gelten. Holzprodukte können einen Nachweis der legalen Holzbeschaffung gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfordern. Die Kennzeichnung sollte Angaben zum Herstellungsmaterial und zum Ursprungsland enthalten. Die Zollsätze hängen vom spezifischen Material und Ursprungsland ab und sind in TARIC oder ISZTAR zu überprüfen. Für Erzeugnisse aus ungewöhnlichen Materialien wird die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft empfohlen.

Praktische Einfuhrhinweise

Bei der Einfuhr von Kurzwaren unter dem Code 4202 39 ist besonders auf die präzise Angabe des Außenflächenmaterials in den Zollunterlagen zu achten. Eine fehlerhafte Klassifizierung unter die Unterpositionen 4202 31 oder 4202 32 kann zur Anwendung eines falschen Zollsatzes führen. Bei Erzeugnissen aus Edelmetallen oder Schmucksteinen kann eine andere Tarifklassifizierung gelten - solche Produkte können unter Kapitel 71 fallen. Der Importeur sollte sicherstellen, dass das Produkt die in der EU geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, und technische Unterlagen gemäß GPSR führen. Auch bei kleinen Handelssendungen gelten die vollständigen Zollverfahren, einschließlich der Notwendigkeit einer EORI-Nummer. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Zollagenten erleichtert die ordnungsgemäße Durchführung der Einfuhrverfahren.

Andere Geldbörsen und Etuis - Einfuhr und Schutz geistigen Eigentums

Produkte unter KN-Code 4202 39 unterliegen Zollkontrollen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (Verordnung (EU) 608/2013). Die Einfuhr erfordert Zollerklärungen mit genauer Produktbeschreibung, Ursprungsland und Wert. Lederprodukte müssen REACH-Anforderungen für Chrom VI (max. 3 mg/kg) einhalten. Kennzeichnung von Ursprungsland und Materialzusammensetzung ist erforderlich. Gefälschte Waren werden beschlagnahmt.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein Metall-Visitenkartenetui unter Code 4202 39 klassifiziert?
Ja, ein Metall-Visitenkartenetui, das zum Mitführen in der Tasche bestimmt ist, wird unter dem KN-Code 4202 39 als Taschenartikel mit einer Außenfläche aus einem anderen Material als Leder, Kunststoff oder Textilien klassifiziert. Metall ist nicht von den Unterpositionen 4202 31 oder 4202 32 abgedeckt, sodass Erzeugnisse mit Metalloberfläche unter die Restposition 4202 39 fallen. Metallbestandteile müssen die REACH-Anforderungen für Nickel bei Hautkontakt erfüllen.
Unterliegt eine Geldbörse aus Naturkork der Klassifizierung unter Code 4202 39?
Ja, eine Geldbörse mit einer Außenfläche aus Naturkork, die zum Mitführen in der Tasche oder Handtasche bestimmt ist, wird unter dem KN-Code 4202 39 klassifiziert. Kork ist ein Material, das nicht von den Unterpositionen 4202 31 (Leder) oder 4202 32 (Kunststoffe und Textilien) abgedeckt wird. Korkgeldbörsen werden als ökologische Produkte immer beliebter. Der Importeur sollte die Einhaltung der REACH-Anforderungen bezüglich der im Herstellungsprozess verwendeten chemischen Stoffe sicherstellen.
Wie unterscheidet man Code 4202 39 von Kapitel-71-Positionen für Metalletuis?
Metalletuis aus unedlen Metallen (Stahl, Aluminium, Messing), die zum Mitführen in der Tasche bestimmt sind, werden unter Code 4202 39 klassifiziert. Erzeugnisse aus Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) oder Erzeugnisse mit Edelsteinen können jedoch unter Kapitel 71 fallen. Das entscheidende Kriterium ist die Art des verwendeten Metalls und der Wert des Erzeugnisses. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Konsultation der Zollbehörde oder die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Wie werden geistige Eigentumsrechte beim Import von KN 4202 39 geschützt?
Importe KN 4202 39 unterliegen IPR-Kontrollen nach Verordnung (EU) 608/2013. Der Zoll kann Waren bei Verdacht auf Markenrechtsverletzung festhalten. Rechteinhaber können Zollintervention beantragen.

Nützliche Tools & Ressourcen

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