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42023200
LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN (ANDERE ALS SEIDENWURMGUT)Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen

Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen, Waren, die üblicherweise in der Tasche oder in der Handtasche mitgeführt werden, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen

Untercodes (2)

42023210Zoll: 0-9,7%

Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen, Waren, die üblicherweise in der Tasche oder in der Handtasche mitgeführt werden, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen, aus Kunststofffolien

42023290Zoll: 0-3,7%

Koffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Fernglasetuis, Kameraetuis, Etuis für Musikinstrumente, Waffenfutterale, Halfter und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel oder Getränke, Kulturbeutel, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabaksbeutel, Werkzeugtaschen, Sporttaschen, Flaschenetuis, Schmuckkästchen, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder oder Kunstleder, aus Kunststofffolien, aus Spinnstoffen, aus Vulkanfiber oder aus Pappe, oder ganz oder überwiegend mit solchen Stoffen oder mit Papier überzogen, Waren, die üblicherweise in der Tasche oder in der Handtasche mitgeführt werden, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen, aus Spinnstoffen

Klassifizierungsumfang des KN-Codes 4202 32

Der KN-Code 4202 32 umfasst Waren der Art, wie sie üblicherweise in der Tasche oder in der Handtasche mitgeführt werden, mit einer Außenfläche aus Folien aus Kunststoffen oder aus textilen Materialien. Zu dieser Position gehören Geldbörsen, Münzbeutel, Schlüsseletuis, Visitenkartenetuis, Taschenorganizer, Beutel und ähnliche Kurzwaren aus Kunstleder (PU, PVC), Nylon, Polyester, Baumwolle oder anderen Textilien. Dies ist eine Massenposition im Kurzwarenhandel, da die Mehrheit der preisgünstigen Geldbörsen und Etuis aus Kunststoffen oder synthetischen Stoffen hergestellt wird. Die Klassifizierung basiert auf dem Außenflächenmaterial, nicht auf dem Innenmaterial oder Futter. Kunstledergeldbörsen (Ökoleder) aus PU oder PVC werden hier klassifiziert, nicht unter Code 4202 31 für Naturleder.

Einfuhrvorschriften und Zollbestimmungen

Die Einfuhr von Geldbörsen und Etuis aus Kunststoffen und textilen Materialien in die EU unterliegt den REACH-Verordnungsanforderungen bezüglich chemischer Stoffe. Wichtige Beschränkungen gelten für Phthalate in Kunststoffen (DEHP, DBP, BBP, DIBP - Gesamtgrenzwert 0,1 % der Masse) und Azofarbstoffe, die aromatische Amine freisetzen, in Textilien. Metallbestandteile wie Verschlüsse und Schnallen unterliegen Nickel- und Bleibeschränkungen. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) verpflichtet Importeure, die Produktsicherheit zu gewährleisten und Rückverfolgbarkeitsdokumentation zu führen. Markengeldbörsen aus Kunststoffen und Textilien unterliegen Kontrollen zur Fälschungsbekämpfung. Die Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab - Produkte aus Ländern mit EU-Präferenzabkommen können von ermäßigten Sätzen profitieren. Aktuelle Sätze sind in TARIC oder ISZTAR zu überprüfen.

Praktische Einfuhrhinweise

Die Einfuhr von Geldbörsen aus Kunststoffen und Textilien ist ein großes Segment des Kurzwarenhandels, dominiert von Lieferungen aus China, Indien, Vietnam und Bangladesch. Bei der Einfuhrplanung sollte geprüft werden, ob das Ursprungsland durch ein Präferenzabkommen mit der EU abgedeckt ist, was den Zollsatz erheblich senken kann. Ein EUR.1-Ursprungszeugnis oder eine Rechnungserklärung bestätigt die Präferenzberechtigung. Die korrekte Bestimmung des Außenflächenmaterials ist wesentlich - die Verwechslung von Naturleder mit Kunstleder führt zu falscher Klassifizierung. Der Importeur sollte vom Lieferanten REACH-Konformitätserklärungen und Laborprüfberichte anfordern. Etiketten müssen Angaben zur Materialzusammensetzung, zum Ursprungsland und zu den Importeurdaten in der Sprache des Verkaufslandes enthalten. Bei hohen Einfuhrmengen ist die Erlangung des AEO-Status zu erwägen.

Geldbörsen aus Kunststoff oder Textil - Einfuhr und Schutz geistigen Eigentums

Produkte unter KN-Code 4202 32 unterliegen Zollkontrollen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (Verordnung (EU) 608/2013). Die Einfuhr erfordert Zollerklärungen mit genauer Produktbeschreibung, Ursprungsland und Wert. Lederprodukte müssen REACH-Anforderungen für Chrom VI (max. 3 mg/kg) einhalten. Kennzeichnung von Ursprungsland und Materialzusammensetzung ist erforderlich. Gefälschte Waren werden beschlagnahmt.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine PU-Ökoleder-Geldbörse unter Code 4202 32 klassifiziert?
Ja, eine Geldbörse aus Ökoleder (Kunstleder) auf Polyurethanbasis (PU) wird unter dem KN-Code 4202 32 als Taschenartikel mit Kunststoffaußenfläche klassifiziert. Ökoleder ist ein Kunststoffmaterial und kein Natur- oder rekonstituiertes Leder. Code 4202 31 ist ausschließlich Erzeugnissen aus Natur-, Kunst- oder Lackleder vorbehalten. Die korrekte Materialunterscheidung ist für die richtige Tarifklassifizierung wesentlich.
Welche Phthalatanforderungen gelten für PVC-Geldbörsen?
In die EU importierte PVC-Geldbörsen müssen die Phthalatbeschränkungen der REACH-Verordnung einhalten. Der Gesamtgehalt von vier Phthalaten (DEHP, DBP, BBP und DIBP) darf 0,1 % der Masse des weichgemachten Materials nicht überschreiten. PVC enthält häufig Phthalate als Weichmacher, weshalb die Prüfung ihres Gehalts besonders wichtig ist. Der Importeur sollte vom Lieferanten einen Laborprüfbericht anfordern, der die Einhaltung der REACH-Grenzwerte bestätigt.
Unterliegt ein Nylon-Schlüsseletui der Klassifizierung unter Code 4202 32?
Ja, ein Nylon-Schlüsseletui, das zum Mitführen in der Tasche oder Handtasche bestimmt ist, wird unter dem KN-Code 4202 32 als Taschenartikel mit Außenfläche aus textilem Material klassifiziert. Nylon ist ein textiles (synthetisches) Material, sodass Erzeugnisse mit dieser Außenfläche unter diese Unterposition fallen. Entscheidend ist die Bestimmung zum Mitführen in der Tasche, was den Artikel von größeren Taschen und Handtaschen unter den Codes 4202 21 oder 4202 22 unterscheidet.
Wie werden geistige Eigentumsrechte beim Import von KN 4202 32 geschützt?
Importe KN 4202 32 unterliegen IPR-Kontrollen nach Verordnung (EU) 608/2013. Der Zoll kann Waren bei Verdacht auf Markenrechtsverletzung festhalten. Rechteinhaber können Zollintervention beantragen.

Nützliche Tools & Ressourcen

Zollrechner
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