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42
Zolltarifkapitel 42
LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN (ANDERE ALS SEIDENWURMGUT)
Was umfasst Kapitel 42 des Zolltarifs?
Kapitel 42 des EU-Zolltarifs umfasst Lederwaren, Sattlerwaren und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse sowie Waren aus Tierdärmen. Hier werden eingereiht: Sattlerwaren für alle Tiere aus beliebigem Material (Sättel, Geschirre, Leinen, Maulkörbe), Koffer, Handkoffer, Reisetaschen, Necessaires, Aktentaschen, Schultaschen und Rucksäcke, Handtaschen (auch mit Schulterriemen), Brieftaschen, Geldbörsen, Brillenetuis, Zigarettenetuis, Behältnisse für Musikinstrumente und Waffen, Schachteln und Behältnisse aus Leder oder Kunstleder, Gürtel und Riemen für Bekleidung aus Natur- oder Kunstleder, andere Waren aus Natur- oder Kunstleder sowie Waren aus Tierdärmen (andere als Seidenwurmgut), aus Goldschlägerhäutchen, aus Blasen oder aus Sehnen. Dieses Kapitel hat eine große handelspolitische Bedeutung aufgrund des hohen Importvolumens von Handtaschen, Koffern und Lederaccessoires. Luxuslederwaren bilden ein bedeutendes Segment des Premiumwarenmarktes. Die Einfuhr von Lederwaren aus Drittländern unterliegt Qualitätskontrollen, Kennzeichnungsanforderungen sowie den CITES-Bestimmungen im Falle von Häuten und Fellen geschützter Arten.
Zollsätze in Kapitel 42
Die Zollsätze in Kapitel 42 liegen zwischen 1,7% und 9,7%, was dieses Kapitel zu einem der höher belasteten macht. Handtaschen aus Leder unterliegen Zollsätzen von 3% bis 9,7%. Koffer und Reisetaschen haben Sätze von 1,7% bis 9,7%, je nach Material der Außenfläche. Brieftaschen und Geldbörsen aus Leder unterliegen Sätzen von 3% bis 9,7%. Sattlerwaren haben Sätze von 2,7% bis 5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%. Waren aus Kunstleder unterliegen grundsätzlich denselben Sätzen wie Waren aus Naturleder.
Wareneinreihung in Kapitel 42 - worauf ist zu achten
Bei der Einreihung von Waren des Kapitels 42 ist es wesentlich, das Material der Außenfläche festzustellen, da es die Tarifposition bestimmt. Waren aus Naturleder, Kunstleder, Kunststoffen, textilen Materialien und vulkanisierter Fiber werden unter verschiedenen Unterpositionen eingereiht. Handtaschen und Reisetaschen werden nach dem Material der Außenfläche eingereiht, nicht nach dem Futter. Rucksäcke und Schultaschen können je nach Bauweise unter verschiedenen Positionen eingereiht werden. Hüllen für Mobiltelefone und Tablets werden in der Regel in diesem Kapitel eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 42 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 42 werden Handtaschen, Koffer, Reisetaschen, Brieftaschen, Aktentaschen, Rucksäcke, Sattlerwaren (Sättel, Geschirre) und andere Waren aus Natur- und Kunstleder eingereiht. Es umfasst auch Etuis, Hüllen und Behältnisse aus verschiedenen Materialien.
Welche Zollsätze gelten für Lederwaren und Reiseartikel (Kapitel 42)?
Die Zollsätze für Handtaschen und Koffer liegen zwischen 1,7% und 9,7%, je nach Material der Außenfläche. Waren aus Naturleder haben in der Regel Sätze von 3% bis 9,7%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 42?
Entscheidend ist das Material der Außenfläche des Artikels (Naturleder, Kunstleder, Kunststoff, Gewebe). Auch die Produktart (Handtasche, Koffer, Brieftasche, Rucksack) muss festgestellt werden. Fotodokumentation und Materialspezifikation sind für die Einreihung unerlässlich.
Nützliche Tools & Ressourcen
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